Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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Rukh

Ich lese dieses Protokoll auch so, dass die Ausgestaltung des Urteils und seiner Folgen bewusst mit dem Tarifergebnis verknüpft wird um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Ich glaube nicht, dass es dazu eine Einigung vor der parlamentarischen Sommerpause gibt.

clarion

Schon atemberaubend, dass das Gesetz trotz erwiesener Verfassungswidrigkeit verabschiedet werden soll, so im Sinne einer Abschlagszahlung.

Micha84

Nach dem Motto:
Stumpf ist Trumpf und Dreistigkeit siegt! ;)
Soll Karlsruhe uns das doch dann bitte in ein paar Jahren um die Ohren hauen ... wir haben Zeit!

Jason

Ich hoffe es wird so wie in Sachsen, die haben schon eine Sonderzahlung
in den Besoldungstabellen mit eingearbeitet.

MasterNoname89

Zitat von: Jason in Gestern um 09:27Ich hoffe es wird so wie in Sachsen, die haben schon eine Sonderzahlung
in den Besoldungstabellen mit eingearbeitet.

Zufällig bin ich sächsischer Beamter und gerade aufgrund der Meldung zur Sonderzahlung bei euch in eure Gruppe geraten ;)

Sachsen hat mit der letzten Besoldungsanpassung durch das 5. Dienstrechtsänderungsgesetz im Jahr 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 % auf Grundbezüge und gewisse Zulagen eingeführt. Man wollte damit die amtsangemessene Alimentation umsetzen. Allerdings beruht dieses Gesetz noch auf der 15%-Abstand-zur-Grundsicherung-Rechtsprechung.

Das hat aber mit der Einmalzahlung, die euch durch euren Dienstherren "gegönnt" wird, nicht viel zu tun.

Das Problem ist wohl in jedem Bundesland grundsätzlich das selbe. Die Haushalte sind chronisch leer und dies wurde in den zurückliegenden Jahren immer auch auf Kosten der Beamten kompensiert. Zu unserem Glück gibt es das neue Urteil des BVerfG, welches dieses Vorgehen in enge Schranken weist.

Ich gehe auch davon aus, dass ein fiktives angerechnetes Partnereinkommen vor dem  BverfG im Sinne der amtsangemessenen Alimentation keinen Bestand hat. Ebenso ein fiktiver Hinzuverdienst??? Eine Vollzeitstelle als Beamter muss auch als solche alimentiert werden. So ist auch der Dienstherr zur Alimentation des Beamten UND seiner Familie verpflichtet.

Viel Erfolg euch auf dem Weg zur amtsangemessenen Alimentation.

Rukh

Danke fürs Daumendrücken - ich wäre total froh wenn die Besoldungstabellen wie bei euch in Sachsen wären. Mit drei Kindern liegt der Mehrverdienst bei euch in A13 bei knapp 750€ netto mehr pro Monat!
Ich schaue mir das ganze noch maximal 2 Jahre an - ansonsten werde ich mal sehen ob die anderen Bundesländer nicht Stellen für meinen Bereich haben.

Ich hoffe im Sinne von uns allen (egal welcher Dienstherr), dass das jetzt irgendwie mal Fahrt aufnimmt und das BVerfG diese unsägliche Partnernummer frühzeitig abwürgt.

chester00

Ich verstehe die Politiker nicht. Es gibt hier eine klare Rechtsprechung des BVerfG und ihnen kommt nur in den Sinn, wie man ein Urteil des höchsten Verfassungsgericht vorsätzlich missachten oder zumindest maximal missinterpretieren kann. Selbst wenn die Kassen der Länder leer sind, kann das nicht die Lösung sein. Dann muss man mal endlich entweder etwas auf der Ausgabenseite machen oder für mehr Einnahmen sorgen und diese endlich mal an den richtigen Stellen ansetzen (z.B. durch eine vernünftig ausgestaltete Erbschaft- und Vermögenssteuer). Dieser Trick mit einem fiktiven Partnereinkommen ist absolut lächerlich. In der Privatwirtschaft fragt auch niemand bei den Gehaltsverhandlungen nach dem Einkommen des (Ehe)partners und rechnet das dann anteilig vom normalen Gehalt runter.

Das Ganze führt dann auch wieder zu mehr Politikverdrossenheit und erodiert weiter das Vertrauen in die Demokratie, was ich dramatisch finde. Und dann sind sie wieder total verwundert über die Ergebnisse der AfD.

Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich persönlich nicht mehr mit großen Nachzahlungen oder einer deutlich höheren Grundbesoldung rechne (Beamte haben sowieso keine Lobby und Geld ist auch nie da). Für mich persönlich mit A13 ist das vielleicht auch nicht so relevant, für andere Besoldungsgruppen hängt da aber durchaus einiges dran.

Keating

Zitat von: chester00 in Heute um 09:26Ich verstehe die Politiker nicht. Es gibt hier eine klare Rechtsprechung des BVerfG und ihnen kommt nur in den Sinn, wie man ein Urteil des höchsten Verfassungsgericht vorsätzlich missachten oder zumindest maximal missinterpretieren kann. Selbst wenn die Kassen der Länder leer sind, kann das nicht die Lösung sein. Dann muss man mal endlich entweder etwas auf der Ausgabenseite machen oder für mehr Einnahmen sorgen und diese endlich mal an den richtigen Stellen ansetzen (z.B. durch eine vernünftig ausgestaltete Erbschaft- und Vermögenssteuer). Dieser Trick mit einem fiktiven Partnereinkommen ist absolut lächerlich. In der Privatwirtschaft fragt auch niemand bei den Gehaltsverhandlungen nach dem Einkommen des (Ehe)partners und rechnet das dann anteilig vom normalen Gehalt runter.

Das Ganze führt dann auch wieder zu mehr Politikverdrossenheit und erodiert weiter das Vertrauen in die Demokratie, was ich dramatisch finde. Und dann sind sie wieder total verwundert über die Ergebnisse der AfD.

Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich persönlich nicht mehr mit großen Nachzahlungen oder einer deutlich höheren Grundbesoldung rechne (Beamte haben sowieso keine Lobby und Geld ist auch nie da). Für mich persönlich mit A13 ist das vielleicht auch nicht so relevant, für andere Besoldungsgruppen hängt da aber durchaus einiges dran.


Dann schau mal bitte nach SH. Für mich persönlich ist da heute eine ganz schöne Bombe geplatzt:
"Die Besoldungsreform 2025–2027 in Schleswig-Holstein: Inhalte, Zeitplan und parlamentarische Nachfragen
Die geplante Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 markiert eine Zäsur in der Besoldungspolitik Schleswig-Holsteins. Wie Finanzministerin Schneider im Ausschuss erläuterte, führt die strikte Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation faktisch zu einer Entkoppelung der Besoldung von den Tarifergebnissen der Angestellten. Während man sich früher eng an die Tarifabschlüsse hielt, erzwingen die Karlsruher Vorgaben nun eine systemische Berechnung anhand spezifischer Parameter wie dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex und dem Medianäquivalenzeinkommen.

Konkret sieht die Reform vor, dass die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Für die Gruppen A6 bis A15 ist eine lineare Anhebung um 3,2 % geplant, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro sicherstellt, dass auch die unteren Gruppen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation erreichen. In den höheren Besoldungsgruppen ab A16 bis B9 fallen die Steigerungen mit bis zu knapp 5 % sogar noch deutlicher aus, um das Abstandsgebot zu wahren. Die Ministergehälter orientieren sich dabei aus politischen Gründen an der Gruppe B9, obwohl sie rein rechtlich sogar noch stärker steigen müssten. Für das Jahr 2026 wird auf Basis aktueller Prognosen mit einer weiteren linearen Erhöhung von rund 4,0 % zum 1. Januar gerechnet, begleitet von einer deutlichen Anhebung der Familienergänzungszuschläge um überwiegend 15 % bis 25 %. Auch für 2027 ist eine Anpassung vorgesehen, die voraussichtlich erneut über dem Niveau der Tarifeinigung liegen wird.

Der zeitliche Ablauf der Umsetzung ist eng getaktet: Zunächst wird das Ende der Erklärungsfrist der Gewerkschaften am 13. März abgewartet, woraufhin die Landesregierung die Tarifergebnisse für die Angestellten unmittelbar umsetzen will. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung soll bis Ende März oder Anfang April fertiggestellt werden. Ziel der Ministerin ist es, diesen Entwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, um das Gesetz nach der zweiten Lesung spätestens im Herbst final zu verabschieden. Eine erste Auszahlung der neuen Bezüge – möglicherweise schon mit den Mai-Gehältern – wird im Hintergrund bereits programmtechnisch vorbereitet, auch wenn dies noch unter Vorbehalt steht.

In der anschließenden Aussprache thematisierte die Abgeordnete Frau Raudies kritische Punkte zur Reichweite der Neuregelung. Auf ihre Nachfrage stellte die Ministerin klar, dass die Anpassungen systemgleich auch für Versorgungsempfänger gelten, die Pensionäre also im selben Maße von den Erhöhungen profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Raudies betraf die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, insbesondere zum sogenannten ,,Weihnachtsgeld" ab dem Jahr 2007. Hierzu erklärte die Ministerin, dass man aufgrund des Berliner Urteils mit einer umfassenden ,,Tabula-rasa-Entscheidung" rechne, die nicht nur einzelne Jahre, sondern den gesamten Zeitraum ab 2007 und den kompletten Besoldungsbereich betreffen könnte. Schließlich erkundigte sich Frau Raudies nach der praktischen Umsetzung dieser rückwirkenden Berechnungen. Ministerin Schneider versicherte hierzu, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern seine Personaldaten bereits digital gesichert habe und somit technisch gut auf die Aufarbeitung alter Akten vorbereitet sei.

Trotz der massiven finanziellen Auswirkungen – mit einem Mehrbedarf von 75 Millionen Euro im Jahr 2026 und über 500 Millionen Euro im Jahr 2027 – unterstrich die Ministerin abschließend, dass das Land mit diesem zügigen Verfahren und der verfassungskonformen Ausgestaltung bundesweit einen Spitzenplatz einnehme."

Es heißt zwar an entsprechender Stelle, dass diese Erhöhungen noch immer zu wenig seien, aber ich wäre mehr als glücklich!

ExponentialFud

Nun, großartige Einsicht in SH und mögen Regierung und Landtag  Niedersachsens in der Hölle verrecken.