Ja, sie gelten für Beschäftigte im SuE-Bereich zusätzlich, außer die SuE-Beschäftigten arbeiten im BT-B (zum Beispiel in der stationären Jugendhilfe). Dieser besondere Teil (BT-B) ist neben dem BT-K von der Inanspruchnahme der Tauschtage ausgeschlossen. Beschäftigte im SuE-Bereich in KiTas oder Jugendämtern fallen in der Regel unter den BT-V. Daher dürfen sie sowohl die Umwandlungstage als auch die Tauschtage zukünftig parallel in Anspruch nehmen.