Autor Thema: Tauschtage für SuE Beschäftigte  (Read 591 times)

Biner

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Tauschtage für SuE Beschäftigte
« am: 20.11.2025 10:38 »
Gelten die Tauschtage (Zeit-statt-Geld-Modell) aus dem VKA und Bund auch (zusätzlich) für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst? Diese können ja bereits seit 2023 die Umwandlungstage aus ihrer Zulage erhalten. Einen Ausschluss der 3 möglichen Tauschtage habe ich allerdings nur für Mitarbeitende im Krankenhaus gefunden.

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Antw:Tauschtage für SuE Beschäftigte
« Antwort #1 am: 20.11.2025 11:34 »
Ja, sie gelten für Beschäftigte im SuE-Bereich zusätzlich, außer die SuE-Beschäftigten arbeiten im BT-B (zum Beispiel in der stationären Jugendhilfe). Dieser besondere Teil (BT-B) ist neben dem BT-K von der Inanspruchnahme der Tauschtage ausgeschlossen. Beschäftigte im SuE-Bereich in KiTas oder Jugendämtern fallen in der Regel unter den BT-V. Daher dürfen sie sowohl die Umwandlungstage als auch die Tauschtage zukünftig parallel in Anspruch nehmen.