Meldung Beiträge PKV an Finanzamt

Begonnen von wizzard, 21.11.2025 18:21

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Glockner

In einer Info war zu lesen, dass auch die Mindestvorsorgepauschale entfällt.

Wird denn die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren wie aus 2025 noch für Januar 2026 fortgesetzt oder entfällt diese komplett?


Panel1

Ich gehe davon aus, dass keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Also weder die Pauschale noch die ggf. im Vorjahr via Papierbescheinigung eingereichten.

So steht es auf der Seite des Nlbv Niedersachsen.
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/fehler-beim-bundeszentralamt-fur-steuern-bzst-fuhrt-bei-beamten-innen-und-versorgungsempfangern-innen-zu-einem-erhohten-lohnsteuerabzug-in-der-gehaltsabrechnung-januar-2026-247267.html

wizzard

Ich habe bei der Debeka aktiv nach den gemeldeten Vorsorgeaufwendungen gefragt. Als Antwort kam ein Brief, der vor Ahnungslosigkeit nur so strotzt. Ich hätte das Bild hier gerne eingestellt, aber habe keine Ahnung wie das bei dieser Software aus dem letzten Jahrtausend geht 8)

Anfrage hat sich aber anderweitig erledigt, auf der heutigen Verdienstabrechnung für 01/26 sind die korrekten Beträge aufgeführt


Umlauf

Nichts ist einfacher als ein Bild anzuhängen.

Einfach hier schauen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127038.msg426997.html#msg426997

Es geht um den Eintrag 06.11.2025 21:34

Hefty

Wenn die Daten nicht oder falsch kommen gibt es im Januar erstmal weniger Netto vom Brutto. Eigentlich sollten die PKV bis 20.11. geliefert haben, dann gab es beim BZST Probleme und nun sind die Bezüge für Januar gerechnet ...

Schmitti

https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025_Kurzmeldungen/12_Dezember/20251218_elstam.html

ZitatAb dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die hierfür maßgeblichen Beitragswerte werden von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und durch das BZSt den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Die ELStAM wurden teilweise verspätet oder ohne die zur Ermittlung der Vorsorgepauschale erforderlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Die technische Störung führte vor allem bei den die Gehälter vorschüssig auszahlenden Dienststellen im öffentlichen Dienst dazu, dass in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen Beiträge zu privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen sowie ggf. weitere ELStAM, für welche kürzlich Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Steuerklasse, Freibeträge), nicht richtig berücksichtigt wurden. In anderen Fällen kam es dazu, dass die erstmalige Übermittlung der Werte der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen ganz unterblieben ist. In diesen Fällen wurden nur die anderen ELStAM, z. B. Steuerklasse, an den Arbeitgeber übersendet. Beide Varianten führten leider dazu, dass die Bezüge der Betroffenen für Januar 2026 ohne die Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie ggf. weiterer kürzlich geänderter ELStAM berechnet wurden. Eine Korrektur der Bezüge des Monats Januar 2026 ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich, sodass eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Nachberechnung) durch die Arbeitgeber vorgenommen werden muss.

Flickenmichi

Bei meiner niedersächsischen Kommune hat der Datenabruf funktioniert. Die Lohnsteuer Januar 2026 ist unter Berücksichtigung der Basis-PKV/PPV-Beiträge korrekt berechnet.

Die HUK hat die 2026er Basisbeiträge am 16.11.2025 an ELStAM übermittelt (bzw. ans BZSt)
Am 06.12.2025 hat mein Dienstherr sie dort abgerufen.
Am 11.12.2025 hat mir die HUK mitgeteilt, welche Beträge sie am 16.11.2025 übermittelt haben.

Da ich meinem Dienstherrn noch nie die Basisbeiträge mitgeteilt habe und dieser bisher von sich aus die Pauschale (158,33 € pro Monat) berücksichtigt hat, können die 2026er Daten nur von ELStAM stammen und nicht von den Vormonaten.

Hefty

Bei der Debeka hat es scheinbar auch ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch PKVn, die nicht melden und schon erste Ersatzbescheinigungen ausstellen.

webs96

Zitat von: Hefty in 19.12.2025 14:34
Bei der Debeka hat es scheinbar auch ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch PKVn, die nicht melden und schon erste Ersatzbescheinigungen ausstellen.
Eigentlich sind alle PKVs verpflichtet es elektronisch zu melden. Bei manchen PKVs könnte man echt meinen, das es in Wirklichkeit Behörden sind. So wie die sich bei der Digitalisierung anstellen.

Die HUK hat bei mir (ist gekündigt zum 31.12.2025) die Beiträge zu 2026 übermittelt, meine neue (die Barmenia) hat auch ihre Beiträge übermittelt. Gottseidank hat das BZentralamt für Steuern die Daten zu spät geliefert, daher wurde der Unsinn nicht übernommen. Laut der ELStAM Abfrage die ich gestern bei Elster gemacht habe, hat die HUK nach meiner Reklamation den Unsinn storniert.

wizzard

Heute kam von der Debeka ein Schrieb mit den übermittelten Werten. In der Überschrift steht "Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung nach §257 SGB V und § 61 SGB XI"

Arbeitgeberzuschuss? :o

pfalzdumal

Zitat von: wizzard in 22.12.2025 16:42Heute kam von der Debeka ein Schrieb mit den übermittelten Werten. In der Überschrift steht "Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung nach §257 SGB V und § 61 SGB XI"

Arbeitgeberzuschuss? :o

Hat die DBV bei mir laut Mitteilung auch gemeldet - neben den Vorsorgeaufwendungen für das Lohnsteuerabzugfsverfahren. Dass das bei uns Beamten keinen Sinn macht, wird glaub ich vom Versicherer einfach nicht berücksichtigt, die melden einfach alles, der jeweilige Arbeitgeber bzw. Dienstherr sollte sich dann rausziehen, was von Belang ist.

Was bei mir aber übrigens nicht geklappt hat. Die Abrechnung für Januar ist da, drin stehen aber noch die alten, händisch von mir an die Abrechnung gemeldeten Werte von diesem Jahr. Außerdem ist auch der höhere Grundfreibetrag noch nicht berücksichtigt. Der Nettobezug im Januar ist demnach identisch mit Dezember, obwohl es rund 20 Euro mehr sein müssten.  ;D  Naja kommt dann ja als Nachabrechnung demnächst, aber zumindest den Steuertarif hätten sie ja anpassen können, der Abruf der PKV-Daten erfolgte laut Elster erst Mitte Dezember und war dann logischerweise zu spät. Das mit der Steuer wundert mich echt. Kann man hier ja schon einige Zeit ausrechnen, den Unterschied zwischen 2026 und 2025.


ebse

Ohne Worte.......

Fehlerhafter Steuerabzug in der Bezügeabrechnung

Bereits im Dezember 2025 wurde bekannt, dass auf Grund einer Systemumstellung bei der Berücksichtigung der Basisbeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 EStG) in der Bezügeabrechnung für Januar 2026 ein zu hoher gesetzlicher Steuerabzug erfolgt.

Eine rückwirkende Korrektur wurde für die Bezügeabrechnung des Monats Februar 2026 zunächst in Aussicht gestellt.
Das K-PVS teilt nunmehr mit, dass die technischen Schwierigkeiten weiterbestehen.

Die Lohnsteuerabzugsbeträge sind daher auch in der Bezügeabrechnung 02/2026 für Beamtinnen und Beamte, sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger weiterhin zu hoch.

Das K-PVS arbeitet an der Problembehebung. Der zu hohe Steuereinbehalt wird im Anschluss korrigiert. Die insgesamt zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird nach Korrektur automatisiert erstattet.
Sie müssen diesbezüglich nichts weiter veranlassen. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei den Service-Centern ab.

xap

Traurig. Mal eine andere Frage, laut ELStAM sind bei mir Beträge für PKV/PV nach §39 EStG hinterlegt. Da sind ja mutmaßlich nicht die §10 Beträge für Vorsorgeaufwendungen. Haben die steuerlich eigentlich irgendwelche Relevanz und falls ja, welche? Oder kann man die einfach ignorieren.