PKV mit Selbstbehalt

Begonnen von annak, 20.01.2026 15:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

annak

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit einer PKV mit Selbstbehalt?
Bei mir erhöht die PKV den Beitrag von 251,98 € auf 284,54 € (also +32,56 € / ca. +12,9 %). Gleichzeitig wird mir ein Tarifwechsel mit Selbstbehalt (300 € pro Jahr) angeboten: Beitrag dann 256,93 € (Ersparnis gegenüber 284,54 €: 27,61 €/Monat, also ca. 331 € im Jahr).

Ist diese SB-Option sinnvoll? Würdet ihr das annehmen? Ich bin aktuell jung und fit, habe aber Sorge, mich später darüber zu ärgern, andererseits spare ich ja trotzdem. Da ich keine Langzeiterfahrung habe (auch wie sich die Beiträge dann jeweils trotzdem weiterentwickeln), bin ich unentschlossen. LG

Saxum

Ein Selbstbehalt sollte man immer durch 12 teilen und auf seinen eigenen Monatsbeitrag darauf schlagen. Denn spätestens mit fortschreitendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit diesen auch eher in Anspruch zu nehmen bzw. voll auszureizen. Darüber hinaus mindert der niedrige Beitrag natürlich auch die Höhe der Rückstellungen.

Ob es sich lohnt lässt sich daher nicht so pauschal sagen, wichtig ist dafür dann die Einstellung, für sich selbst sagen zu können, ja ich kann jedes Jahr mindestens 300 Euro selbst darauf legen. Man muss auch berücksichtigen, der Selbstbehalt selbst kann ggf. auch veränderlich sein durch den Versicherer, wenn er feststellt, dass seine Höhe im Verhältnis nicht mehr passt. Eine solche Anpassungsklausel des Selbstbehalts, die ja auch im Rahmen der Prämienerhöhung mit geprüft wird bzw. mitläuft, findet man in der Regel auch in den Verträgen.

Daher, kann man machen, aber sich halt bewusst machen, dass am letzten Ende vielleicht darauf hinausläuft dass (nach aktuellem Stand) es dann effektiv eine Ersparnis von 2,61 € im Monat sind. Bzw. je nachdem wie die SB-Höhe bzw. die Versicherungsprämie sich entwickelt und man in die Situation kommt diesen auszureizen. Jung bleibt man nicht immer und Fit / Gesund ändert sich im doofsten Fall ziemlich schnell. Eine solche Option kann aber auch ggf. einem verwehrt sein, falls man über die Öffnungsaktion reinkam.

Hat der Versicherer vielleicht zumindest die Option dass man den Selbstbehalt z.B. nach 5 oder 10 Versicherungsjahren einmalig ohne Gesundheitsprüfung ändern bzw. reduzieren kann -> auch gegebenenfalls auf 0? Dann wäre es ggf. eine Option die man probieren kann. Allerdings bitte Fristen beachten und Hervorgehoben, Farbig und mit Blinkenden Lichtern im Kalender vormerken - kann man nämlich ganz schnell vergessen. Den Selbstbehalt kann man natürlich auch auf üblichem Weg reduzieren, bedingt aber eben das (erneute) beantworten von Gesundheitsfragen und auch einem "Neustart" der Fristen dazu.


Asperatus

Die Ersparnis vom 31 Euro im Jahr in deinem Fall, selbst wenn man den Selbstbehalt voll ausschöpft, ist nur scheinbar vorhanden. Durch den niedrigeren PKV-Beitrag sinken die steuerlich ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen, die die Lohn-/Einkommensteuer verringern. Die 300 Euro Gesundheitskosten, die man selbst trägt, wirken sich hingegen nicht (!) steuerbegünstigend aus. Die Lohn-/Einkommensteuer wird im Selbstbehalt-Tarif somit steigern. Der Ausmaß es Effekts ist abhängig vom individuellen Grenzsteuersatz. Letztlich könnte man aber bei so einem Tarif draufzahlen oder die Ersparnis wird verschwingend gering.

Wie Saxum schon sagt, ist auch die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung zu einem Tarif ohne Selbstbeteiligung je nach Versicherung und Tarif nicht gewährleistet oder eine Kulanzleistung der Versicherung, die in Zukunft entfallen kann.

Die Gesundheitskosten nehmen im Alter unweigerlich zu, auch wenn man jetzt noch jung und fit ist.

Letztlich ist auch der psychologische Effekt zu beachten: Spare ich mir evtl. sinnvolle oder sogar notwendige Gesundheitsausgaben wegen des Selbstbehalts? Gleiches gilt natürlich, wenn man eine Beitragsrückerstattung erhalten möchte.

Landesdiener

Ich würde auch davon abraten, da die Ersparnis bestenfalls minimal ist.

Ich sehe die Beitragsrückerstattung als so eine Art Selbstbeteiligung, da brauche ich davor nicht nochmal eine.

Saxum

#4
Auch wenn es im Grunde richtig ist was Asperatus geschrieben hat, aber bei einem regulären Beamten und dem regulären Grenzsteuersatz wird das aber in der Regel nicht so sehr ins Gewicht fallen. Da sollte eigentlich die Ersparnis effektiv mehr "einbringen" als der Verlust an Steuererstattung. Aber ja, man muss rechnerisch die Ersparnis auch um die Minderung der Steuererstattung gegenrechnen.

Das gilt gleichermaßen für die Beitragsrückerstattung, die Landesdiener angesprochen hat. Diese kann man aber tatsächlich immer noch besser steuern als ein Selbstbehalt und man schießt sich eher weniger ins Knie damit, wenn es zum worst case kommt. Natürlich kann alles "gut gehen" aber Glaskugel und so weiter.

Die Vorsorgeaufwendungen (1.900 € p.a.) werden in der Regel schon durch die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung voll ausgereizt, so dass der "Steuerminderende Effekt" vernachlässigbar ist. Beispielsweise bei einem Monatsbeitrag von "steuerlich absetzbaren" (Basisabsicherung) von 220 € PKV + 40 € PPV sind wir schon bei 3.120 € im Jahr. Damit überschreiten wir die Vorsorgeaufwendungen um 1.220 €, dieser steuerliche Effekt "verpufft". Der Beitrag zu den Vorsorgeaufwendungen bezieht sich immer auf die Basiskrankenversicherung, nicht auf Wahlleistungen oder Komforttarife.

Nehmen wir also eine fiktive Beitragsrückerstattung von max. 3 Monatsbeiträgen ab 5 leistungsfreien Jahren zu z.B. 350 € für einen Grundtarif ohne Extras und ohne PV sind wir bei 1.050 € als mögliche BRE. Damit tritt immer noch kein steuerlicher Effekt ein, da die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 170 € überschritten sind. Die eingesparten 331 € im SB-Tarif im Jahr wegen dem Selbstbehalt werden erst recht dabei auch keinen steuerlichen Effekt bringen, da es in dem Beispiel dann die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 889 € überschritten sind.

Allerdings und das ist der Knackpunkt jetzt hier - im Gegensatz zur Beitragsrückerstattung - die 300 € Selbstbehalt sind tatsächlich in der Regel nicht steuerlich absetzbar und wenn man diese "voll einsetzten muss", ist man bei einem effektivem Gewinn von wie gesagt 31 € bzw. ca. 2,61 € im Monat bezogen auf die Ersparnis durch den "SB-Tarif".

Klar kann man mit dem Gedanken spielen, dass man zusammen mit der Beitragsrückerstattung kombiniert dann "eine nette Summe" hat, dieses ganze Gedankenkonstrukt fällt aber spätestens zusammen sobald man nicht mehr "fit" ist und das wird man mit zunehmenden Alter eher weniger. Dann ärgert man sich in der Regel ziemlich darüber, dass man erstmal den Selbstbehalt tragen muss.

Wenn es gut läuft kann man alle seine Leistungen mit dem Selbstbehalt selbst decken und es über die Beitragsrückerstattung "Geld zurückerhalten", aber wie gesagt, genau dann ist der "effektive Gewinn" hier marginal mit 31 € im Jahr. Auch mit einem "Tarif ohne Selbstbehalt" kann man trotzdem so tun, als hätte man einen Selbstbehalt und reicht keine Rechnungen bei seiner PKV ein (außer ggf. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen die sind oft unschädlich) und nimmt die Beitragsrückerstattung.

Und Bitte, bei all dem Gedankenspiel um "Ersparnisse" NIEMALS in Kauf nehmen, nicht zum Arzt zu gehen zu wollen, nur weil man "Geld sparen will". Damit schadet man sich in der Regel nochmals erheblich selbst und zwar insbesondere langfristig im gesundheitlichen Aspekt.

Panel1

Zitat von: Saxum in Gestern um 10:30Auch wenn es im Grunde richtig ist was Asperatus geschrieben hat, aber bei einem regulären Beamten und dem regulären Grenzsteuersatz wird das aber in der Regel nicht so sehr ins Gewicht fallen. Da sollte eigentlich die Ersparnis effektiv mehr "einbringen" als der Verlust an Steuererstattung. Aber ja, man muss rechnerisch die Ersparnis auch um die Minderung der Steuererstattung gegenrechnen.

Der Grenzsteuersatz ist schnell oberhalb von 30%. Das macht schon etwas aus in der Berechnung. Bei den genannten 331 € Ersparnis sind das 99,30 € weniger effektiv. D. h. netto 231,70 Ersparnis. So hoch darf dann auch noch die Arztrechnung sein, sonst macht man minus.

Zitat von: Saxum in Gestern um 10:30Die Vorsorgeaufwendungen (1.900 € p.a.) werden in der Regel schon durch die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung voll ausgereizt, so dass der "Steuerminderende Effekt" vernachlässigbar ist. Beispielsweise bei einem Monatsbeitrag von "steuerlich absetzbaren" (Basisabsicherung) von 220 € PKV + 40 € PPV sind wir schon bei 3.120 € im Jahr. Damit überschreiten wir die Vorsorgeaufwendungen um 1.220 €, dieser steuerliche Effekt "verpufft". Der Beitrag zu den Vorsorgeaufwendungen bezieht sich immer auf die Basiskrankenversicherung, nicht auf Wahlleistungen oder Komforttarife.

Nehmen wir also eine fiktive Beitragsrückerstattung von max. 3 Monatsbeiträgen ab 5 leistungsfreien Jahren zu z.B. 350 € für einen Grundtarif ohne Extras und ohne PV sind wir bei 1.050 € als mögliche BRE. Damit tritt immer noch kein steuerlicher Effekt ein, da die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 170 € überschritten sind. Die eingesparten 331 € im SB-Tarif im Jahr wegen dem Selbstbehalt werden erst recht dabei auch keinen steuerlichen Effekt bringen, da es in dem Beispiel dann die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 889 € überschritten sind.

Möchtest du in diesem Beispiel darauf hinaus, dass man durch einen hohen Selbstbehalt und/ oder hohe Beitragsrückerstattung und die damit verbundenen niedrigeren Beiträge die Wahlleistungen mitabsetzen kann, weil man unter die 1.900 € kommt? Die Zeiten sind bei den Beiträgen denke ich vorbei.

Alternativ dazu gibt es aber Leute die die Beiträge überzahlen (bis zu 2,5 Fach), um dann in dem 2. Jahr die 1.900 € für andere Versicherungen zu haben.

Also meine Meinung dazu, lohnt sich nicht. So kann man immer gleich die Rechnungen einreichen und muss nicht überlegen um dann doch später einzureichen und hat kein Liquiditätsnachteil. Außerdem neigen manche Menschen zum Knausern und gehen dann nicht zum Arzt, weil dann ja doch was aus eigener Tasche bezahlt werden muss.


annak

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin noch unentschlossen und werde mir in den nächsten Tagen in Ruhe Gedanken machen. Der Selbstbehalt könnte theoretisch in den kommenden Jahren seitens der Versicherung zusätzlich zur Beitragserhöhung erhöht bzw. angepasst werden, das hinterlässt bei mir schon ein mulmiges Gefühl. Ich hoffe nur, dass der Beitrag ohne Selbstbehalt in den nächsten Jahren nicht explodiert

Asperatus

Zitat von: Saxum in Gestern um 10:30Die Vorsorgeaufwendungen (1.900 € p.a.) werden in der Regel schon durch die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung voll ausgereizt, so dass der "Steuerminderende Effekt" vernachlässigbar ist. Beispielsweise bei einem Monatsbeitrag von "steuerlich absetzbaren" (Basisabsicherung) von 220 € PKV + 40 € PPV sind wir schon bei 3.120 € im Jahr. Damit überschreiten wir die Vorsorgeaufwendungen um 1.220 €, dieser steuerliche Effekt "verpufft". Der Beitrag zu den Vorsorgeaufwendungen bezieht sich immer auf die Basiskrankenversicherung, nicht auf Wahlleistungen oder Komforttarife.

Nehmen wir also eine fiktive Beitragsrückerstattung von max. 3 Monatsbeiträgen ab 5 leistungsfreien Jahren zu z.B. 350 € für einen Grundtarif ohne Extras und ohne PV sind wir bei 1.050 € als mögliche BRE. Damit tritt immer noch kein steuerlicher Effekt ein, da die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 170 € überschritten sind. Die eingesparten 331 € im SB-Tarif im Jahr wegen dem Selbstbehalt werden erst recht dabei auch keinen steuerlichen Effekt bringen, da es in dem Beispiel dann die Vorsorgeaufwendungen immer noch um 889 € überschritten sind.

Die Beiträge für die Basisabsicherung sind voll steuerlich absetzbar und unterliegen nicht der Höchstgrenze von 1.900 Euro. Der steuerliche Effekt ist daher schon ein wesentlicher Faktor.