Autor Thema: Eingruppierung der Entgeldgruppen  (Read 234 times)

Chef de Cuisine

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Eingruppierung der Entgeldgruppen
« am: 21.11.2025 06:50 »
Moin, ich bin ziviler Angestellter bei der Bundeswehr und als Küchenmeister angestellt. Voraussetzung hierfür ist die abgeschlossene Prüfung zum Meister in meinem Fach also "Geprüfter Küchenmeister".
Ich bekomme die Entgeldgruppe 8. Wenn ich aber die Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9a mir angucke:

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

32. Geprüfte Meisterinnen und Meister
Entgeltgruppe 9a

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen und Handwerker oder Facharbeiterinnen und Facharbeiter beschäftigt sind.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind.

Entgeltgruppe 8

Geprüfte Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit sowie Meisterinnen und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung und entsprechender Tätigkeit.


sehe ich meine Tätigkeit deutlich in der Entgeltgruppe 9a. An wen muss ich mich wenden, damit dieses überprüft wird. Das betrifft am Ende ja nicht nur mich, sondern alle Küchenmeister in der Bundeswehr.
Danke für eure Antworten

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung der Entgeldgruppen
« Antwort #1 am: 21.11.2025 07:54 »
sehe ich meine Tätigkeit deutlich in der Entgeltgruppe 9a. An wen muss ich mich wenden, damit dieses überprüft wird. Das betrifft am Ende ja nicht nur mich, sondern alle Küchenmeister in der Bundeswehr.
Danke für eure Antworten
Offensichtlich hast du eine andere Rechtsauffassung bzgl. deiner Entgeltgruppe.
Du kannst deiner Personalstelle dies mitteilen und das Entgelt der EG9a einfordern, eine Frist setzen und dann muss halt eine Arbeitsgericht die Klarheit herstellen.
Denn nur eine Arbeitsgericht ist in der Lage deine Eingruppierung festzustellen!
Ein Ag kann sich immer nur eine Rechtsmeinung bilden, denn man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und man wird nicht von irgendwen eingruppiert.

FGL

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Antw:Eingruppierung der Entgeldgruppen
« Antwort #2 am: 21.11.2025 10:07 »
Denn nur eine Arbeitsgericht ist in der Lage deine Eingruppierung festzustellen!
Ein Ag kann sich immer nur eine Rechtsmeinung bilden, denn man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und man wird nicht von irgendwen eingruppiert.
Auch ein Arbeitsgericht bildet sich nur eine Rechtsmeinung. Diese kann richtig oder falsch sein. Die Besonderheit besteht nur darin, dass diese Rechtsmeinung - so falsch sie vielleicht auch ist - im Falle ihrer Rechtskraft für die Beteiligten bindend ist.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung der Entgeldgruppen
« Antwort #3 am: 21.11.2025 10:15 »
Ups  ;D
Ja, man sollte in der Tat von rechtskräftige Rechtsmeinung sprechen.
Also kann nur das BAG kann eine rechtskräftige Eingruppierung feststellen.
Besser so?

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung der Entgeldgruppen
« Antwort #4 am: 21.11.2025 15:01 »
Ups  ;D
Ja, man sollte in der Tat von rechtskräftige Rechtsmeinung sprechen.
Also kann nur das BAG kann eine rechtskräftige Eingruppierung feststellen.
Besser so?

Was ist mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung der Entgeldgruppen
« Antwort #5 am: 21.11.2025 15:58 »
EUGH und BVerG (die das BAG Urteil, "kippen" könnten) würde doch nicht die individuelle Eingruppierung überprüfen, sondern die Eingruppierung als solches, oder?