Autor Thema: EG/LG Einstufung bei ausl. Bachelor (ÖV) – Einschätzung?  (Read 928 times)

wenja

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Hallo zusammen,

ich plane, mich im deutschen öffentlichen Dienst zu bewerben und würde gerne eure Einschätzung zur passenden Laufbahngruppe, Entgeltgruppe und möglichen Behörden für den Einstieg erhalten. Mein Abschluss sowie meine beruflichen Erfahrungen stammen aus der Türkei und aus Deutschland. Mein vollständiger Lebenslauf befindet sich im Anhang.

Kurz zu meinem Profil (ausführlicher im angehängten CV):
🎓 Bildung

Bachelor in Öffentlicher Verwaltung (Kamu Yönetimi) – Abschlussnote 2,46/4
Kütahya Dumlupınar Universität – staatliche Uni mit H+ Status, Abschluss A4 laut Anabin

Masterstudium Big Data & Business Analytics (laufend, Türkei)

💼 Berufserfahrung

Visa- und Aufenthaltsberatung (Istanbul) – derzeit

Assistent der Geschäftsleitung – Berlin (1 Jahr)

Marketing & Vertrieb – Istanbul

Stadtentwicklungspraktikum (Quartiersmanagement Berlin, Erasmus+)

Organisation, Sachbearbeitung, Projektunterstützung, Bürgerkontakt, Dokumentenprüfung

🤝 Ehrenamt

Langjährige Freiwilligenarbeit bei Kızılay, AFAD, sowie Jugend- und Kulturvereinen

Leitung einer Studierendengemeinschaft an der Universität (Projektorganisation, Teamführung)

🌍 Sprach- & EDV-Kenntnisse

Deutsch B2/C1, Englisch B2/C1, Türkisch Muttersprache

Sehr gute MS-Office-Kenntnisse, Verwaltungssysteme, digitale Formulare, Web-Management

Meine Fragen an euch:

Welche Laufbahngruppe wäre realistisch?
– Gehobenener Dienst (EG 9a–11) möglich?
– Oder eher Einstieg im mittleren Dienst?

Wie wird der türkische Bachelor „Kamu Yönetimi / Public Administration“ im ÖD üblicherweise bewertet?
– Trotz Anabin H+ und A4: Gibt es Erfahrungswerte zur Anerkennung?

Welche Behörden eignen sich am besten für einen Einstieg mit meinem Profil?
Besonders interessant für mich wären:

Ausländerbehörde

Jobcenter / BAMF

Bezirksämter / Kommunalverwaltung

Sozial- und Integrationsämter

Hochschulverwaltung

Gibt es Chancen, direkt als Sachbearbeiter in EG 9 einzusteigen?
Oder ist es üblicher, z. B. bei EG 6–8 anzufangen und später höher eingestuft zu werden?

Ich freue mich sehr über eure Einschätzungen, Erfahrungsberichte und Empfehlungen.
Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Isa Burak Bulduk

(CV als Anhang beigefügt)

wenja

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Hallo zusammen,

ich möchte mich im deutschen öffentlichen Dienst bewerben und würde gerne eure Einschätzung zu Laufbahngruppe / Entgeltgruppe und möglichen Einstiegsbehörden erhalten.
Mein CV ist im Anhang.

Kurz zu meinem Profil:
  • Bachelor in Öffentlicher Verwaltung (Kamu Yönetimi), Note 2,46 – Uni mit H+ / A4 laut Anabin
  • Master Big Data & Business Analytics (laufend)
  • Berufserfahrung: Visa-/Aufenthaltsberatung, Geschäftsleitungsassistenz (Berlin), Stadtentwicklungspraktikum (Erasmus+), Marketing/Sachbearbeitung
  • Deutsch B2/C1, Englisch B2/C1
  • Ehrenamt: Kızılay, AFAD, Jugend-/Kulturvereine, Projektleitung an der Uni

Meine Fragen:
  • Welche LG/EG wäre realistisch? GehD (EG 9a ff.) möglich oder eher mD?
  • Wie wird ein türkischer Bachelor (Public Administration) im ÖD erfahrungsgemäß anerkannt?
  • Welche Behörden eignen sich für den Einstieg (ABH, Jobcenter, BAMF, Bezirksamt, Sozial-/Integrationsamt, Hochschulverwaltung)?
  • Ist ein direkter Einstieg in EG 9 realistisch oder erst EG 6–8 + spätere Höhergruppierung?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Viele Grüße
Isa Burak Bulduk
(CV im Anhang)

MoinMoin

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zu 1.) Im Tarifsystem wird man nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person um eine EG niedriger.
Wenn du also eine überzeugende Person bist, dann kannst du auch direkt mit einer EG12,11,10 anfangen, egal ob und wie deine Ausbildung gewertet wird. Tariflich kann und darf man auch einen Schulabbrecher auf einen EG15 Tätigkeit einsetzen (macht nur keiner verständlicherweise)

zu 2.) Wenn in Bsc für eine Tätigkeit gefordert wird, dann muss er auch entsprechend der Tätigkeit passen, damit er als Voraussetzung in der Person gilt.
Ein Informatiker bsc ist für eine Tätigkeit in der allg. Verwaltung genausoviel Wert wie kein Informatiker Bsc.
In sofern könnte ich mir vorstellen, dass man deine Fähigkeiten die du mit deinem Studium als plus punkt sehen wird, es tariflich aber nicht anerkannt werden kann. Aber Versuch macht Klug.

zu 3.) Es eignen sich die Behörden, bzw. besser gesagt die Tätigkeiten, bei der man selber den Job mag und überzeugen kann, dass man geeignet ist. Klar ist man mit Mehrsprachigkeit durchaus in interessanter An für Bereiche, wo das helfen kann.

zu 4.) ja, realistisch ist so was und man sollte es auch Probieren.


Muenchner82

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Lass Dir von der KMK eine Zeugnisbewertung konkret für Deinen Abschluss ausstellen. Deutsche Behörden orientieren sich daran.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Sjuda

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Das lässt sich online in der Datenbank abklären:

https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse

Zitat
Lisans / Bachelor (Kamu Yönetimi / Public Administration)

Bewertung
 
Entspricht  Bachelor 3j

Dieser Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf Bachelorebene. Die Zulassung zu deutschen Masterkursen ist daraufhin grundsätzlich möglich. In Einzelfällen kann auch eine Zuordnung zu einem deutschen Bachelorabschluss nach 4 Jahren erfolgen.

Somit dürfte grds. eine Hochschulbildung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. zur Entgeltordnung vorhanden sein.
Bei vorliegen einer entsprechenden Tätigkeit wäre der Weg in die EG 9b FG 1 eröffnet.

Vor der Eingruppierung kommt jedoch die Einstellung. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellenausschreibung, in der die Bewerbungskriterien festgeschrieben sind. Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Stellenausschreibungen gebunden.
Sofern lediglich irgendein Hochschulabschluss gefordert wird, sehe ich mit dem türkischen Abschluss keine Probleme. In der Praxis kommt das aber vergleichsweise selten vor.
Wird hingegen ein konkreter Hochschulabschluss gefordert, z. B. ein Bachelor öffentliche Verwaltung (oder ähnliche Abschlüsse mit anderer Bezeichnung), dann dürfte es schwierig werden.

Auch wenn die Abschlüsse in der Türkei und Deutschland nach Übersetzung nahezu gleich klingen, dürfte es das dann schon mit den Gemeinsamkeiten gewesen sein. Der Inhaber des türkischen Abschlusses (das gilt ebenso im umgekehrten Fall für den deutschen Abschluss in der Türkei) verfügt nach seinem Studium über keine anwendungsbereiten Kenntnisse im deutschen Recht. Aus meiner Sicht erfüllt ein Bewerber somit in dem genannten Fall die Voraussetzungen nicht und dürfte im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.


MoinMoin

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Vereinfacht gesagt und vielleicht verständlicher:
Für einen Job als Übersetzer aus dem Französischen nützt einen der Hochschulabschluss in Amerkanistik eher nicht, da sollte es Frankoromanistik sein.

wenja

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Ich möchte mich herzlich für all Ihre bisherigen Rückmeldungen und Ihre Unterstützung bedanken.
Ich habe mich inzwischen beim Jobcenter registriert und mir wurde bereits ein zuständiger Ansprechpartner zugeteilt. Über interamt.de bewerbe ich mich fortlaufend auf alle Stellen, die meinem Profil entsprechen. Mittlerweile habe ich mich auf nahezu 100 Positionen beworben – einige Absagen habe ich bereits erhalten, bei vielen warte ich jedoch noch auf eine Rückmeldung. Ich hoffe sehr, dass ich in naher Zukunft positive Antworten bekomme.

Mein langfristiges Ziel ist es, nach Möglichkeit über die Blaue Karte nach Deutschland zu kommen und perspektivisch im öffentlichen Dienst als Beamter tätig zu werden. Mir ist bewusst, dass dies nicht ganz einfach ist, jedoch scheint eine Einstellung nach E9c grundsätzlich eine realistische Einstiegsmöglichkeit zu sein.

Sollten in Ihrer Einrichtung Positionen vorhanden sein, die zu meinem Profil passen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie meine Bewerbung in Betracht ziehen. Gerne bewerbe ich mich direkt bei Ihnen und stelle alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Vereinfacht gesagt und vielleicht verständlicher:
Für einen Job als Übersetzer aus dem Französischen nützt einen der Hochschulabschluss in Amerkanistik eher nicht, da sollte es Frankoromanistik sein.
Das lässt sich online in der Datenbank abklären:

https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse

Zitat
Lisans / Bachelor (Kamu Yönetimi / Public Administration)

Bewertung
 
Entspricht  Bachelor 3j

Dieser Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf Bachelorebene. Die Zulassung zu deutschen Masterkursen ist daraufhin grundsätzlich möglich. In Einzelfällen kann auch eine Zuordnung zu einem deutschen Bachelorabschluss nach 4 Jahren erfolgen.

Somit dürfte grds. eine Hochschulbildung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. zur Entgeltordnung vorhanden sein.
Bei vorliegen einer entsprechenden Tätigkeit wäre der Weg in die EG 9b FG 1 eröffnet.

Vor der Eingruppierung kommt jedoch die Einstellung. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellenausschreibung, in der die Bewerbungskriterien festgeschrieben sind. Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Stellenausschreibungen gebunden.
Sofern lediglich irgendein Hochschulabschluss gefordert wird, sehe ich mit dem türkischen Abschluss keine Probleme. In der Praxis kommt das aber vergleichsweise selten vor.
Wird hingegen ein konkreter Hochschulabschluss gefordert, z. B. ein Bachelor öffentliche Verwaltung (oder ähnliche Abschlüsse mit anderer Bezeichnung), dann dürfte es schwierig werden.

Auch wenn die Abschlüsse in der Türkei und Deutschland nach Übersetzung nahezu gleich klingen, dürfte es das dann schon mit den Gemeinsamkeiten gewesen sein. Der Inhaber des türkischen Abschlusses (das gilt ebenso im umgekehrten Fall für den deutschen Abschluss in der Türkei) verfügt nach seinem Studium über keine anwendungsbereiten Kenntnisse im deutschen Recht. Aus meiner Sicht erfüllt ein Bewerber somit in dem genannten Fall die Voraussetzungen nicht und dürfte im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.


Lass Dir von der KMK eine Zeugnisbewertung konkret für Deinen Abschluss ausstellen. Deutsche Behörden orientieren sich daran.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
zu 1.) Im Tarifsystem wird man nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person um eine EG niedriger.
Wenn du also eine überzeugende Person bist, dann kannst du auch direkt mit einer EG12,11,10 anfangen, egal ob und wie deine Ausbildung gewertet wird. Tariflich kann und darf man auch einen Schulabbrecher auf einen EG15 Tätigkeit einsetzen (macht nur keiner verständlicherweise)

zu 2.) Wenn in Bsc für eine Tätigkeit gefordert wird, dann muss er auch entsprechend der Tätigkeit passen, damit er als Voraussetzung in der Person gilt.
Ein Informatiker bsc ist für eine Tätigkeit in der allg. Verwaltung genausoviel Wert wie kein Informatiker Bsc.
In sofern könnte ich mir vorstellen, dass man deine Fähigkeiten die du mit deinem Studium als plus punkt sehen wird, es tariflich aber nicht anerkannt werden kann. Aber Versuch macht Klug.

zu 3.) Es eignen sich die Behörden, bzw. besser gesagt die Tätigkeiten, bei der man selber den Job mag und überzeugen kann, dass man geeignet ist. Klar ist man mit Mehrsprachigkeit durchaus in interessanter An für Bereiche, wo das helfen kann.

zu 4.) ja, realistisch ist so was und man sollte es auch Probieren.



vermessen

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Mein langfristiges Ziel ist es, nach Möglichkeit über die Blaue Karte nach Deutschland zu kommen und perspektivisch im öffentlichen Dienst als Beamter tätig zu werden. Mir ist bewusst, dass dies nicht ganz einfach ist, jedoch scheint eine Einstellung nach E9c grundsätzlich eine realistische Einstiegsmöglichkeit zu sein.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Hier bitte die Regelungen bzw. Anforderungen aus § 7 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) beachten.