Autor Thema: Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026  (Read 5656 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #45 am: 29.11.2025 06:24 »
Hallo Ryan und Gruenhorn, ich habe testweise auch mal den Wert aus 2009 (da gab es in Berlin keine unterjährigen Veränderungen) angeschaut:
 
- Berliner A14-Besoldung in 2009 laut hiesiger Tabelle: 53.098,60 €. Mit dem 2009er Besoldungsindex von 107,57 aus dem Urteil ergibt sich daraus ein Wert von 49.361,90 € für das Jahr 1996.
 - In der hiesigen Tabelle stehen für A14 in 1996 in der Tat hingegen "nur" 96.244,27 DM, also 49.208,91 €.
 
Da müsste man wohl mal bei Prof. Färber nachfragen, woher genau die Differenz stammt. Allerdings sehe ich es wie Ryan und erachte den Unterschied von 0,31% nicht wirklich als "spielentscheidend" für das Gesamtbild.. :)



P.S. @Ryan, noch ein kleiner Hinweis: Die Prekaritätsschwelle liegt bei 80% des 2,3-fachen MÄE (also beim 1,84-fachen). Außerdem würde ich gegebenenfalls (aus Konsistenzgründen) eher die 2024er-Besoldung mit dem 2024er MÄE vergleichen. Abgesehen davon finde ich die beiden Tabellen sehr interessant!!
« Last Edit: 29.11.2025 06:34 von BVerfGBeliever »

Ryan

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #46 am: 29.11.2025 09:49 »
Danke.

Bzgl. der Konsistenz hast Du natürlich recht. Mit 2024 Werten wären die Verhältnisse noch ein wenig prekärer.
Die Prekaritätsschwelle ist unterschritten, wenn der Tabellenwert kleiner als 0,8 ist. Man könnte natürlich die ganze Tabelle auch noch mal durch 0,8 teilen, um die Nettoeinkommen relativ zur Prekaritätsschwelle auszudrücken. Geschmacksache.

Ich habe aber bewusst das Verhältnis zum MÄE dargestellt. Denn es geht (mir) letztlich auch darum, zu sehen, wer im Gefüge die "Mitte" des Lebensstandards repräsentiert. Die (4K-) Familie des alleinverdienenden Beamten des gehobenen Dienstes in A12 Endstufe hat nach diesem Maßstab derzeit einen "mittleren" (aber keinen "gehobenen") Lebensstandard (50% der Bevölkerung hat einen höheren, 50% einen niedrigeren Lebensstandard).

Nach meinem Verständnis ist dem jüngsten Beschluss des BVerfG eine Aufforderung an die Gesetzgeber zu entnehmen, den Lebensstandard aller Beamten in den Blick zu nehmen und zwar in unterschiedlichsten Familienkonstellationen. Mit dem MÄE hat das Gericht ein Handwerkszeug ins Spiel gebracht, das es erlaubt, die Verhältnisse transparent zu machen. Es ist erforderlich, Entscheidungen über den Lebensstandard der Beamten zu treffen. Das "Leitbild" ist zweitrangig. Auch in einem Zweiverdiener-Modell wird zwingend der Lebensstandard des Alleinverdieners festgelegt. Die Streichung von Besoldungsgruppen ändert nichts.

Das BVerfG signalisiert nach meinem Verständnis auch einen sehr großen Spielraum für Familienzuschläge. Es kommt ihm auf die Lebensverhältnisse an.