Autor Thema: Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026  (Read 2879 times)

BVerfGBeliever

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Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« am: 23.11.2025 17:17 »
Mal kurz weg von der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung (um die sich ja die aktuelle Diskussion im Hauptthread in erster Linie dreht) und hin zur ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung:

Ich habe mal kurz versucht, das Ganze überschlägig für A15 von 1996 bis 2026 zu betrachten (soweit mir das hier im Urlaub ad-hoc am winzigen Laptop möglich war). Insbesondere habe ich Einmalzahlungen ignoriert und keine Spitzausrechnung durchgeführt. Wer sich beim Tariflohnindex wundert: 2016 wurde in E15 die sechste Stufe eingeführt und 2026 die Sonderzahlung erhöht.

Wie erwartet und befürchtet ist das Ergebnis ziemlich ernüchternd:
- Ende der Nullerjahre hat ein paar Mal der Verbraucherpreisindex "angeschlagen".
- Am aktuellen Rand könnte gegebenenfalls der Tariflohnindex und der Nominallohnindex relevant werden (letzterer steht natürlich noch nicht fest).
- Ansonsten aber spielt fast nur das (mittelbare) Abstandsgebot (von dem ich einfach mal durchgehend ausgegangen bin) eine Rolle, aber das muss ja leider nicht zwingend etwas heißen.

Ihr findet die Datei im Anhang. Wer andere Besoldungsgruppen betrachten möchte, muss einfach nur die ersten beiden Spalten (neu) befüllen (Ergebnisse gerne posten). Wer Fehler/etc. findet, gerne melden..

Grafische Darstellung: https://s1.directupload.eu/images/251123/ph2j3rjk.png

phili

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #1 am: 23.11.2025 17:23 »
Danke dir für deine Mühe. Sowas ähnliches wollte ich für mein Bundesland (Bayern) mal aufstellen, jetzt muss ich nicht alles neu erfinden....

Kurze Frage: Hast du eine schöne Übersicht gefunden, aus der du die Werte rausliest, oder bist du hier auf der Seite über die Archiv-Funktion der Tabellen gegangen?

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #2 am: 23.11.2025 17:26 »
Kurze Frage: Hast du eine schöne Übersicht gefunden, aus der du die Werte rausliest, oder bist du hier auf der Seite über die Archiv-Funktion der Tabellen gegangen?

Letzteres. Ging aber eigentlich recht flott (wie gesagt, ich musste eher damit "kämpfen", dass ich urlaubsbedingt keinen "richtigen Computer" zur Hand habe)..

VierBundeslaender

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #3 am: 23.11.2025 17:53 »
Bitte nicht falsch verstehen. Aber mal folgende Frage: Wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die unteren Gruppen sehr stark, obere Gruppen dagegen nicht gefördert werden sollen und sich damit die Stufen immer mehr annähern, ab welchem Grenzwert ist das dann "evident unzureichend"? Wenn man das Urteil so liest, wie es geschrieben ist, lautet die bisherige Antwort: Gar nicht. Denn wenn es nur ein Kriterium ist, das man reißt, dann wird ja abgewiesen.

Das kann mE nicht das Ende der Fahnenstange sein. Aber dieses Urteil hilft da nicht weiter, oder? Und ob es ein weiteres geben wird oder ab man diesen Punkt noch einmal genauer unter die Lupe nimmt, wissen wir ja nicht (obwohl wir es hoffen). Siehst du das auch so?

phili

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #4 am: 24.11.2025 09:55 »
Ich habe jetzt extra nochmal nachgelesen:
Bei nur einem Kriterium kann man es nicht mit Sicherheit sagen und es muss eingehend gewürdigt werden, von einer pauschalen Ablehnung kann ich da noch nichts lesen. Das wird dann aber (meine laienhafte Vermutung) sicherlich noch Gegenstand weiterer Verfahren....

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #5 am: 24.11.2025 16:19 »
@VierBundeslaender und @phili,

völlig richtig, auch bei nur einem gerissenen Parameter (also insbesondere dem Abstandsgebot) kann die weitere Würdigung dazu führen, dass auf "verfassungswidrig" geschlossen wird.

ABER: Zumindest für Berlin hat das BVerfG dies leider nicht getan, sondern genau das Gegenteil. Und das auch noch mit einer, zumindest in meiner Rezeption, relativ "frechen" Anmerkung in Rn. 155. Hier hatte ich meinem entsprechenden Ärger Luft gemacht: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg430188.html#msg430188


Und zum Thema mögliche weitere Urteile: Keine Ahnung! Eventuell macht Rn. 93 etwas "Hoffnung", aber ich kann weder einschätzen, was genau damit gemeint ist noch wann da gegebenenfalls etwas kommen könnte:

"Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren die Frage, welche Anforderungen an die gesetzgeberische Reaktion auf mittelbare Verstöße gegen das Abstandsgebot sich aus weiteren hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums – insbesondere aus dem Leistungsprinzip – ergeben."

HootyMcOwlface

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #6 am: 24.11.2025 16:48 »
Genau letzteres ist meine Hoffnung. Vielleicht in den anderen beiden für dieses Jahr angekündigten Beschlüssen. Wir werden sehen.

Danke für deine Mühen!

Edit:
Die Grafik ist wiklich gut! So wie ich das da raus lese ist überwiegend - außer ca. 2016 - mindestens ein Parameter verletzt (Ergo "mindestens mal Diskussionsbedarf") und häufig mehrere, ab und an sogar alle (beides laut Beschluss "Indiskutabel").
« Last Edit: 24.11.2025 16:57 von HootyMcOwlface »

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #7 am: 24.11.2025 17:08 »
Die Grafik ist wiklich gut! So wie ich das da raus lese ist überwiegend - außer ca. 2016 - mindestens ein Parameter verletzt (Ergo "mindestens mal Diskussionsbedarf") und häufig mehrere, ab und an sogar alle (beides laut Beschluss "Indiskutabel").

[Danke für die Blumen!] Leider nicht ganz. Denn der Besoldungsindex darf ja (ärgerlicherweise) jeweils bis zu 5% hinter den anderen zurückbleiben, ohne dass der entsprechende Parameter "anschlägt".

Somit war wie gesagt eigentlich nur Ende der Nullerjahre ein paar Mal der Verbraucherpreisindex "interessant".

Außerdem in 2026 der Tariflohnindex (weil in E15 das Weihnachtsgeld erhöht werden wird) sowie möglicherweise der Nominallohnindex, den ich natürlich nur schätzen konnte.

Die genauen Werte findest du alle in der Excel-Tabelle (Spalten J, K und L). 
« Last Edit: 24.11.2025 17:15 von BVerfGBeliever »

HootyMcOwlface

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #8 am: 24.11.2025 17:20 »
Moment! Korrigier mich, wenn ich falsch liege aber diese 5% gelten bezogen auf die Unterschiede im Jahre 1996 des Herrn. Sprich: Da gibt es eine Pfadabhängigkeit in der Gestalt wann ggf. Änderungen kamen und wie lange die her sind und die kumulieren sich über die Jahre.

Zumindest deute ich den Kommentar des BVerfG, dass das Besoldungsgefüge insgesamt erschüttert sei, so. Es geht da also neben exakten Werten um die Tendenz die das Ganze hat und ich sehe hier häufig die orange Linie unterhalb der anderen.

Außerdem: Gerade seit Covid merken wir alle wie hart die Preise gestiegen sind und das zeigt deine Grafik auch im Vergleich zur Besoldung. Dieser Diskussionsbedarf besteht bei dieser Abweichung mE durchaus auch bei nur einem Parameter wenn der so deutlich erfüllt ist. Hier stand Quatsch! Falsche Linie gesehen. Mach das Argument aber nicht weniger valide wenn die anderen beiden um grob geschätzt 10 Indexpunkte drüber sind.

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #9 am: 24.11.2025 17:38 »
Lass mich die Logik des BVerfG an einem Beispiel erläutern:

- Die A15-Besoldung ist zwischen 1996 und 2024 von 55.604 € auf 94.156 € gestiegen, also um 69,33%. Entsprechend hatte der Besoldungsindex im Jahr 2024 einen Wert von 169,33.
- Das E15-Gehalt ist zwischen 1996 und 2024 von 55.149 € auf 97.627 € gestiegen, also um 77,03%. Entsprechend hatte der Tariflohnindex im Jahr 2024 einen Wert von 177,03.

Jetzt werden die beiden Werte verglichen: Der Besoldungsindex (169,33) lag 2024 genau 4,35% unter dem Tariflohnindex (177,03), also hat der Parameter 1 NICHT angeschlagen (weil die relative Differenz weniger als 5% betrug).



P.S. Das aus meiner Sicht durchaus Sympathische an der Regel ist, dass sämtliche Werte aus den Jahren zwischen 1996 und 2024 für die Berechnung der beiden Indexwerte völlig irrelevant sind.

Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..
« Last Edit: 24.11.2025 17:44 von BVerfGBeliever »

HootyMcOwlface

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #10 am: 24.11.2025 17:46 »
Jetzt versteh ich das, okay. Danke für die Erklärung.


Zwei Gedanken dazu:

1. Nochmal zur Klarstellung: Da ist jetzt nur A15 drin und auch kein Abstand zu den anderen BesGr. Das wäre AFAIK aber doch auch noch ein Parameter der im Beschluss stand, oder? Sollte dem so sein wären die Folgen von "x%, aber mindestens y Euro" von unten nach oben fatal, damit wäre ziemlich sicher ein weiterer Parameter erfüllt.

2. Es gab im Rahmen der Förderalismusreform die vorübergehende(TM) Einführung der 41h-Woche, die eine faktische Bezügekürzung darstellt. Wird das berücksichtigt?

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #11 am: 24.11.2025 17:59 »
1. Das Abstandsgebot ist einer von vier Parametern. Der entsprechende Parameter kann durch zwei unterschiedliche Bedingungen ausgelöst werden: (i) "mittelbar", wenn in einer niedrigeren Besoldungsgruppe die Mindestbesoldung unterschritten wird oder (ii) "unmittelbar", wenn der Abstand zwischen zwei Gruppen signifikant eingeebnet wird (mehr als 10% innerhalb von fünf Jahren). Der Abstandsgebots-Parameter dürfte für A15 (und diverse andere Gruppen) im betrachteten Zeitraum IMMER angeschlagen haben. Leider reicht das nicht zwingend für den Stempel "Verfassungswidrig".

2. Da wir Beamte "Leibeigene" unseres Dienstherrens sind (Scherz), spielt die genaue Wochenarbeitszeit keine Rolle (Wahrheit).

HootyMcOwlface

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #12 am: 24.11.2025 18:18 »
Zu 1.: So, das heißt wir sind schon mal einen Schritt weiter dadurch, dass der eine Parameter wohl (fast) immer erfüllt ist. Wir sind folglich auch durch diesen Parameter isoliert betrachtet (fast) immer im Bereich wo man anfängt zu diskutieren und wo durch den Beschluss feststeht "kann Verfassungswidrig sein, muss aber nicht". Wenn man jetzt der Argumentation im Beschluss weiter folgt und da sinngemäß liest "Je mehr Verstöße insgesamt über die Jahre seit 1996 vorliegen, desto enger wird's für den Dienstherrn" ist alleine das schon ein Statement. Dass der DH dann beim etwaigen zweiten Parameter knapp unter den 5% bleibt mag isoliert betrachtet durchgehen. In der Gesamtschau sieht das aber sicherlich blöd aus.

[Edit] Die krasse Auswirkung von Raparaturgesetzen, die nur unten gewaltig nachzahlen, oben aber wenig bis gar nicht klammer ich mal komplett aus. Ich denke wir sind uns einig, dass sich das in engen Grenzen nach oben durchziehen muss, ansonsten ist der Parameter noch mehr bei "verfassungswidrig" als bei "noch ok"

Zu 2.: Ich freu mich auf die 60h-Woche. Dann kann meine Mediziner-Frau mir endlich nicht mehr vorhalten ich wäre Faul ;)
« Last Edit: 24.11.2025 18:25 von HootyMcOwlface »

Gruenhorn

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #13 am: 25.11.2025 04:40 »
Ich habe mir auch schon versucht dies und das zu neu Begründung meiner Klage zu basteln (2017 bis dato). Leider hänge ich an einigen Punkten fest. Bspw ist mir nicht klar welches Bundesland ich als Bundesbeamter heranziehen sollte oder besser dürfte. Oder muss ich die geringeren "Bundeswerte" nehmen? Bisher gehe ich davon aus, das zu nehmen, wo die meisten Parameter gerissen werden. Anderseits war ich bevor ich ins Ausland entsandt wurde in Bayern eingesetzt. Der Dienstsitz des bmvg ist aber Berlin. Hamburg scheint mir ansonsten die beste Kombi aus hohem Einkommen und guten Steigerungen beim Nominallohn zu sein. Ich gehe davon aus, dass ich frei wählen kann, da der Dienstherr keine örtliche Differenzierung in der Vergangenheit vorgenommen hat. Die Auswahl sollte aber konstant sein. Ein "best of" aus jedem Vergleich ist wahrscheinlich nicht erlaubt.

Bzgl der Ostländer gibt es hier einige Besonderheiten. Der Nominallohnindex ist dort deutlich stärker gestiegen als in den westlichen Ländern. Weiterhin wäre noch eine Frage, ob die Angleichung der Tarifgebiete ost und west beim Tariflohnindex irgendwie berücksichtigt werden sollte, dürfte oder müsste?! Bei freier Möglichkeit der Auswahl könnten so nämlich Zwei Parameter (nominallohn und Tarif) locker gerissen werden. Nur das Äquivalenz Einkommen ist nicht so gut für die höheren Ämter.

Und ich finde die Berechnung des Abstandsgebots ist im Beschluss nicht so eindeutig wie erhofft. Dort wurde zu diesem Punkt letztendlich ohne weitere Rechnung aus den Ergebnissen der ersten Prüfstufe kühn vermutet, dass eine Heilung nach oben nicht möglich ist (RN 148). Die Entscheidung erfolgte doch damit letztlich nicht auf Basis der letzten Stufen sondern aufgrund der Eingangsstufen, weil man sich auf die erste Prüfstufe berief.

Diese Logik geht bei Berlin von A4 bis A11. Beim Bund sind nach meinen Rechnungen immerhin , je nach Jahr und Vergleichsbundesland A3 bis 12 unmittelbar verletzt. Bei Thüringen bin ich noch nicht fertig, aber es sieht aus als ob dort selbst A10 nicht unmittelbar in der ersten Prüfstufe betroffen ist. Ich würde mich in der Klage wahrscheinlich in Analogie zu RN 148 äußern, in der Hoffnung damit einen Parameter als erfüllt angesehen zu bekommen.

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #14 am: 25.11.2025 06:33 »
Hallo Gruenhorn, danke, das sind interessante Gedanken!

Ich hatte für den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex einfach mal stumpf die Werte für ganz Deutschland genommen (von der destatis-Seite). Aber du hast natürlich völlig Recht, beim alten Mindestabstandsgebot konnten ja z.B. auch die höchsten Wohnkosten (in Bayern) für ALLE Bundesbeamten herangezogen werden, zumindest, wenn ich die Berechnungen von Swen und dem DRB richtig in Erinnerung habe.

Anderer Punkt: Du schreibst "Nur das Äquivalenz Einkommen ist nicht so gut für die höheren Ämter."
Das verstehe ich nicht ganz. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist ja nur für die Bestimmung der Prekaritätsschwelle im Rahmen der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung relevant. Und wir wollen doch wohl mal stark hoffen, dass die höheren Ämter nie in die Nähe dieser Prekaritätsschwelle kommen werden.

Zum Thema Abstandsgebot (als einem der vier Prüfparameter) nochmals der kurze Hinweis, dass es auf zwei verschiedenen Wegen gerissen werden kann, mittelbar und unmittelbar, siehe oben.

Und ich folge dem BVerfG sehr gerne in seiner Analyse, dass für alle Besoldungsgruppen, die nicht die Mindestbesoldung unterschreiten (also beispielsweise in 2020: A12 bis A16), eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots anzunehmen ist (Rn. 148). Gleichzeitig hadere ich weiterhin mit der zumindest aus meiner Sicht doch recht "frechen" Ansage (beispielhaft für 2020) aus Rn. 155: "Liebe A14, A15 und A16, stellt euch mal nicht so an, immerhin wurde doch in A12 und A13 die Mindestbesoldung erreicht! Also passt das für euch schon so!"..