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Überprüfung der Eingruppierung, anschließend Stellenausschreibung?

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dash85:

--- Zitat von: MeinerEiner am 24.11.2025 18:17 ---Also meinst Du, dass Du Dich auf deine eigene Stelle bewerben müsstest?

--- End quote ---
Ja

MoinMoin:
Stellen sind tariflich irrelevant, amn ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Daher solltest du diese Frage beantworten (können)

--- Zitat von: MeinerEiner am 24.11.2025 17:51 ---Wurde Dir vom dazu befugten Personal eine Tätigkeit vor einem halben Jahr übertragen, die zu einer Höhergruppierung führte, bist du seitdem höhergruppiert (falls Du diese Tätigkeit übernehmen wolltest).

Der Rest spielt für deine Eingruppierung keine Rolle.

--- End quote ---
Denn wenn du die Aufgaben, die der AG meint ausschreiben zu müssen, schon übertragen bekommen hast, dann forderst du das entsprechende Entgelt und gut ist.

Nochmal konkret


--- Zitat von: dash85 am 24.11.2025 17:30 ---was zum Anlass genommen wurde mir schriftlich eine Teamleitungsfunktion zu übertragen (nur Fachaufsicht, keine Dienstaufsicht).

--- End quote ---
Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)

--- Zitat ---Die Übertragung ist ca. ein halbes Jahr her und damit einher geht die Aktualisierung meiner Tätigkeitsbeschreibung,
--- End quote ---
Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.

dash85:

--- Zitat ---Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)
--- End quote ---
Das habe ich von meinem Chef bekommen. Gleichzeitig ist die Personalabteilung kontaktiert worden um eine Anpassung meiner Tätigkeitsbeschreibung vorzunehmen. Dies ist erfolgt und die BAV bewertet diese nun.


--- Zitat ---Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.
--- End quote ---
Siehe oben; die Beschreibung ist angepasst worden und zur Bewertung übermittelt worden.

Im Anschluss an das Bewertungsverfahren soll die Stelle neu ausgeschrieben werden.

MoinMoin:
Dann frage doch einfach die PA, ob du jetzt diese Tätigkeiten ausüben sollst/darfst. Bzw. ob diese Tätigkeiten jetzt deine auszuüben Tätigkeiten sind.
Und falls du von nichts von denen binnen Wochenfrist hörst, du davon ausgehen musst, dass du diese nicht ausüben sollst,CC an Chef. Und du lässt es dann solange sein, das zu machen, bis du die Anweisung von der PA bekommst.
Hat halt der Chef verkackt, diese Aufgaben rechtzeitig anzufordern.

Organisator:

--- Zitat von: dash85 am 24.11.2025 18:04 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.11.2025 17:52 ---Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

--- End quote ---

Bei einer neuen Stelle würde ich das auch so sehen.
Ich frage mich aber, wie man von der Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung ableiten kann, dass meine Stelle, die ich derzeit bekleide, neu auszuschreiben ist?

--- End quote ---
Ich habe den Sachverhalt so verstanden:

- Dein Arbeitgeber hat dir vor Jahren Tätigkeiten übertragen. (Diese sind Grundlage für die Eingruppierung.)
- Aktuell übst du - entgegen deiner aktuellen Tätigkeitsdarstellung - andere Tätigkeiten aus.
- Dein AG erstellt daher eine neue Tätigkeitsdarstellung und bildet sich eine Meinung zur neuen Eingruppierung.

Wenn es zu einer höheren Eingruppierung kommen sollte, kann dir - mit deinem Einverständnis - die höherwertigen Tätigkeiten übertragen oder die Tätigkeit ausgeschrieben werden.

Das aktuelle Problem ist, dass du Tätigkeiten ausübst, die nicht deiner Tätigkeitsdarstellung entsprechen und dein Chef dir diese Aufgaben "gegeben" hat. Dies ist beides nicht eingruppierungsrelevant. Eingruppierungsrelevant wird es erst, wenn dein AG (vertreten durch den Personalbereich) dir höherwertige Tätigkeiten auf Dauer überträgt. Dies ist laut Sachverhalt noch nicht geschehen.

Daher auch die Frage / Hinweis von Moin, ob / wie der Personalbereich schon tätig geworden ist.

Das in deinem letzten Post beschriebene Verfahren, dass dein AG die Stelle neu ausschreiben will, ist legitim. Du kannst dich darauf bewerben. Ob dies ein gutes Mittel zur Personalentwicklung ist, sei dahingestellt.

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