Ich hatte bereits geschrieben, dass man sich versuchen wird aus der Sache mit dem Weihnachtsgeld heraus zu reden. Im besten Falle für uns kommt am Ende (2-3 Jahre nach Urteil) ein Reparaturgesetz bei rum, welches nur 50% der zustehenden Summe abdecken wird, der Rest müsste dann individuell eingeklagt werden. Wenn denn das BVerfG überhaupt sagt, dass die Kürzung rechtswidrig war (wovon ich nicht ausgehe). Ich denke das BVerfG wird sagen, Kürzung nein weil dann keine aA mehr aber Weihnachtsgeld streichen ist an sich ok, solange die aA dann noch sichergestellt ist. Somit kann das Land sagen, Weihnachtsgeldkürzung ist ok, also habt ihr Pech gehabt.