Autor Thema: [SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18  (Read 5336 times)

Prüfer SH

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Das Streichen des Weihnachtgeldes kommt jetzt als Bumerang zurück. Wenn man in 2007 davon ausgegangen ist,  dass man durch die Streichung 100 Mio. pro Jahr einsparen konnte,  dann ist der Milliardenbetrag schon deshalb nachvollziehbar.

Die Politik hat begriffen,  dass sie nachlegen müssen, mal sehen,  ob es reichen wird.

Die Politik hofft (Aussage Dr. Schneider) auf weitere klarstellende Beschlüsse hinsichtlich Weihnachtsgeld und Verfassungsbeschwerde. Bis dahin wird das Mehrverdienermodell bleiben. Es wird ja schon versucht, die vorläufigen 4,5% irgendwie zu verringern.

HansGeorg

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Ich hatte bereits geschrieben, dass man sich versuchen wird aus der Sache mit dem Weihnachtsgeld heraus zu reden. Im besten Falle für uns kommt am Ende (2-3 Jahre nach Urteil) ein Reparaturgesetz bei rum, welches nur 50% der zustehenden Summe abdecken wird, der Rest müsste dann individuell eingeklagt werden. Wenn denn das BVerfG überhaupt sagt, dass die Kürzung rechtswidrig war (wovon ich nicht ausgehe). Ich denke das BVerfG wird sagen, Kürzung nein weil dann keine aA mehr aber Weihnachtsgeld streichen ist an sich ok, solange die aA dann noch sichergestellt ist. Somit kann das Land sagen, Weihnachtsgeldkürzung ist ok, also habt ihr Pech gehabt.

Prüfer SH

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Ich hatte bereits geschrieben, dass man sich versuchen wird aus der Sache mit dem Weihnachtsgeld heraus zu reden. Im besten Falle für uns kommt am Ende (2-3 Jahre nach Urteil) ein Reparaturgesetz bei rum, welches nur 50% der zustehenden Summe abdecken wird, der Rest müsste dann individuell eingeklagt werden. Wenn denn das BVerfG überhaupt sagt, dass die Kürzung rechtswidrig war (wovon ich nicht ausgehe). Ich denke das BVerfG wird sagen, Kürzung nein weil dann keine aA mehr aber Weihnachtsgeld streichen ist an sich ok, solange die aA dann noch sichergestellt ist. Somit kann das Land sagen, Weihnachtsgeldkürzung ist ok, also habt ihr Pech gehabt.

Witzigerweise hat die ehemalige Finanzministerin mal gesagt, dass nur insoweit nachgebessert wird, wie es bis zur Herstellung einer aA nötig ist - und dabei vielleicht vergessen, dass das Weihnachtsgeld hierfür gar nicht ausreicht :D
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Zusagen wirklich eingehalten werden - aber trotzdem sprach Frau Dr. Scheider gestern von Mrd.-Beträgen


DerKriminal

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Was ich mich frage (und bitte korrigiert mich) ist, ob alle Beamten in Zukunft jedes Jahr vorsorglich Widerspruch gegen die Alimentation einlegen müssten, da die Ministerin davon sprach, dass das MÄE und der Tariflohnindex ja abschließend erst nach Jahresende bekannt sind.

Dann müsste das Land ja für das jeweilige, aktuelle Jahr, mit Schätzwerten arbeiten, die sich dann (natürlich ganz zufällig und unvorhergesehen) als zu niedrig herausstellen könnten?

Verfassungsmäßige

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Ich lege jedes Jahr ein,du kannst da keinem Vertrauen…

HansGeorg

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Ich bin ja selbst betroffener in SH und habe noch eine Klage aus 2022 anhängig. Selbst habe ich bereits im Jahr 2020 (und danach jedes Jahr) Widerspruch eingelegt. Die Frage die sich jetzt stellt, sollte ich für die Jahre 2020 bis 2025 das ganze vor Gericht vorantreiben da die Karten mit dem Urteil jetzt auf dem Tisch liegen oder soll ich warten, bis das BVerfG auch für die Weihnachtsbezüge geurteilt hat. Grundsätzlich gibt es ja eigentlich keinen Grund auf ein Reparaturgesetz irgendwann 2026 zu warten, welches m.E. nach sowieso ein schlechteres Angebot darstellt und einen sowieso zur Klage zwingen wird. Wie seht ihr das?

clarion

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Ich glaube nicht, dass es ein spezielles Weihnachtsgeldurteil gibt. Es geht um das gesamte Jahresnetto, unabhängig davon wie es aufgeteilt ist. Die nächsten Urteile müssen herausarbeiten,  ob man ein Partnereinkommen unterstellen darf und wie hoch der Anteil der Zuschläge sein darf. Hier solltest Du argumentativ nachschärfen.

ParagraphenReiter2026

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Glaubt ihr an die Ankündigung, dass noch 2025 eine Entscheidung zum Weihnachtsgeld kommt?