Hallo und guten Abend,
durch den Vorthread zu Ersatzleistungen bin ich auf die "Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (11. BBhVÄndV" aufmerksam geworden. Weiß jemand, ob es da bereits eine Übersicht der Änderungen gibt ?
Um nicht zu übersehen, dass sich bspw. hinter dem schönen Anstrich "§ 12 Satz 3 wird gestrichen." nur verbirgt, dass eine vom Dienstherren geforderte Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr (oder nur noch mit Beihilfesatz?) übernommen wird.
Grüße.