Beihilfe Bund - Änderungen ab 01.01.2026

Begonnen von BeamterWM86, 25.11.2025 19:28

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BeamterWM86

Hallo und guten Abend,

durch den Vorthread zu Ersatzleistungen bin ich auf die "Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (11. BBhVÄndV" aufmerksam geworden. Weiß jemand, ob es da bereits eine Übersicht der Änderungen gibt ?

Um nicht zu übersehen, dass sich bspw. hinter dem schönen Anstrich "§ 12 Satz 3 wird gestrichen." nur verbirgt, dass eine vom Dienstherren geforderte Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr (oder nur noch mit Beihilfesatz?) übernommen wird.

Grüße.

maxg

Die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ist bei mir völlig unter dem Radar gekommen.

Streichung von § 12 Satz 3 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bedeutet unzweifelhaft, dass Aufwendungen für Dienstunfähigkeitsbescheinigungen für den Dienstherrn der beihilfeberechtigten Person nunmehr nicht mehr von der Festsetzungsstelle getragen werden.

Das kann doch nicht im Ernst so sein? Wer länger als 3 Tage krank ist, muss (!) die Bescheinigung ausstellen lassen, um sie vorzulegen, aber die Kosten müssen die Kranken nun selbst tragen?!?

Umlauf

Gar nicht mitbekommen. Finde ich unverschämt, ist aber in einigen Bundesländern bereits Usus.

Panel1

Zitat von: Umlauf in 26.11.2025 02:26
Gar nicht mitbekommen. Finde ich unverschämt, ist aber in einigen Bundesländern bereits Usus.

In Niedersachsen ist das Gegenteil der Fall. Da ist der Beihilfesatz für die AU-Bescheinigung auf 100% erhöht worden. Die bekäme man aber nur, wenn die PKV nichts übernommen hat.

Finde ich erstaunlich, da ja gerade der Dienstherr die Bescheinigung verlangt.