EG/LG Einstufung bei ausl. Bachelor (ÖV) – Einschätzung?

Begonnen von wenja, 21.11.2025 11:10

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wenja

Hallo zusammen,

ich plane, mich im deutschen öffentlichen Dienst zu bewerben und würde gerne eure Einschätzung zur passenden Laufbahngruppe, Entgeltgruppe und möglichen Behörden für den Einstieg erhalten. Mein Abschluss sowie meine beruflichen Erfahrungen stammen aus der Türkei und aus Deutschland. Mein vollständiger Lebenslauf befindet sich im Anhang.

Kurz zu meinem Profil (ausführlicher im angehängten CV):

[CV Anhang gelöscht wg. persönlichen Daten, Admin]

MoinMoin

zu 1.) Im Tarifsystem wird man nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person um eine EG niedriger.
Wenn du also eine überzeugende Person bist, dann kannst du auch direkt mit einer EG12,11,10 anfangen, egal ob und wie deine Ausbildung gewertet wird. Tariflich kann und darf man auch einen Schulabbrecher auf einen EG15 Tätigkeit einsetzen (macht nur keiner verständlicherweise)

zu 2.) Wenn in Bsc für eine Tätigkeit gefordert wird, dann muss er auch entsprechend der Tätigkeit passen, damit er als Voraussetzung in der Person gilt.
Ein Informatiker bsc ist für eine Tätigkeit in der allg. Verwaltung genausoviel Wert wie kein Informatiker Bsc.
In sofern könnte ich mir vorstellen, dass man deine Fähigkeiten die du mit deinem Studium als plus punkt sehen wird, es tariflich aber nicht anerkannt werden kann. Aber Versuch macht Klug.

zu 3.) Es eignen sich die Behörden, bzw. besser gesagt die Tätigkeiten, bei der man selber den Job mag und überzeugen kann, dass man geeignet ist. Klar ist man mit Mehrsprachigkeit durchaus in interessanter An für Bereiche, wo das helfen kann.

zu 4.) ja, realistisch ist so was und man sollte es auch Probieren.


Muenchner82

Lass Dir von der KMK eine Zeugnisbewertung konkret für Deinen Abschluss ausstellen. Deutsche Behörden orientieren sich daran.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Petar Tudzharov

Das lässt sich online in der Datenbank abklären:

https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse

Zitat
Lisans / Bachelor (Kamu Yönetimi / Public Administration)

Bewertung

Entspricht  Bachelor 3j

Dieser Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf Bachelorebene. Die Zulassung zu deutschen Masterkursen ist daraufhin grundsätzlich möglich. In Einzelfällen kann auch eine Zuordnung zu einem deutschen Bachelorabschluss nach 4 Jahren erfolgen.

Somit dürfte grds. eine Hochschulbildung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. zur Entgeltordnung vorhanden sein.
Bei vorliegen einer entsprechenden Tätigkeit wäre der Weg in die EG 9b FG 1 eröffnet.

Vor der Eingruppierung kommt jedoch die Einstellung. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellenausschreibung, in der die Bewerbungskriterien festgeschrieben sind. Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Stellenausschreibungen gebunden.
Sofern lediglich irgendein Hochschulabschluss gefordert wird, sehe ich mit dem türkischen Abschluss keine Probleme. In der Praxis kommt das aber vergleichsweise selten vor.
Wird hingegen ein konkreter Hochschulabschluss gefordert, z. B. ein Bachelor öffentliche Verwaltung (oder ähnliche Abschlüsse mit anderer Bezeichnung), dann dürfte es schwierig werden.

Auch wenn die Abschlüsse in der Türkei und Deutschland nach Übersetzung nahezu gleich klingen, dürfte es das dann schon mit den Gemeinsamkeiten gewesen sein. Der Inhaber des türkischen Abschlusses (das gilt ebenso im umgekehrten Fall für den deutschen Abschluss in der Türkei) verfügt nach seinem Studium über keine anwendungsbereiten Kenntnisse im deutschen Recht. Aus meiner Sicht erfüllt ein Bewerber somit in dem genannten Fall die Voraussetzungen nicht und dürfte im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.


MoinMoin

Vereinfacht gesagt und vielleicht verständlicher:
Für einen Job als Übersetzer aus dem Französischen nützt einen der Hochschulabschluss in Amerkanistik eher nicht, da sollte es Frankoromanistik sein.

wenja

Ich möchte mich herzlich für all Ihre bisherigen Rückmeldungen und Ihre Unterstützung bedanken.
Ich habe mich inzwischen beim Jobcenter registriert und mir wurde bereits ein zuständiger Ansprechpartner zugeteilt. Über interamt.de bewerbe ich mich fortlaufend auf alle Stellen, die meinem Profil entsprechen. Mittlerweile habe ich mich auf nahezu 100 Positionen beworben – einige Absagen habe ich bereits erhalten, bei vielen warte ich jedoch noch auf eine Rückmeldung. Ich hoffe sehr, dass ich in naher Zukunft positive Antworten bekomme.

Mein langfristiges Ziel ist es, nach Möglichkeit über die Blaue Karte nach Deutschland zu kommen und perspektivisch im öffentlichen Dienst als Beamter tätig zu werden. Mir ist bewusst, dass dies nicht ganz einfach ist, jedoch scheint eine Einstellung nach E9c grundsätzlich eine realistische Einstiegsmöglichkeit zu sein.

Sollten in Ihrer Einrichtung Positionen vorhanden sein, die zu meinem Profil passen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie meine Bewerbung in Betracht ziehen. Gerne bewerbe ich mich direkt bei Ihnen und stelle alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Zitat von: MoinMoin in 24.11.2025 13:26
Vereinfacht gesagt und vielleicht verständlicher:
Für einen Job als Übersetzer aus dem Französischen nützt einen der Hochschulabschluss in Amerkanistik eher nicht, da sollte es Frankoromanistik sein.
Zitat von: Sjuda in 24.11.2025 10:45
Das lässt sich online in der Datenbank abklären:

https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse

Zitat
Lisans / Bachelor (Kamu Yönetimi / Public Administration)

Bewertung

Entspricht  Bachelor 3j

Dieser Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf Bachelorebene. Die Zulassung zu deutschen Masterkursen ist daraufhin grundsätzlich möglich. In Einzelfällen kann auch eine Zuordnung zu einem deutschen Bachelorabschluss nach 4 Jahren erfolgen.

Somit dürfte grds. eine Hochschulbildung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. zur Entgeltordnung vorhanden sein.
Bei vorliegen einer entsprechenden Tätigkeit wäre der Weg in die EG 9b FG 1 eröffnet.

Vor der Eingruppierung kommt jedoch die Einstellung. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellenausschreibung, in der die Bewerbungskriterien festgeschrieben sind. Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Stellenausschreibungen gebunden.
Sofern lediglich irgendein Hochschulabschluss gefordert wird, sehe ich mit dem türkischen Abschluss keine Probleme. In der Praxis kommt das aber vergleichsweise selten vor.
Wird hingegen ein konkreter Hochschulabschluss gefordert, z. B. ein Bachelor öffentliche Verwaltung (oder ähnliche Abschlüsse mit anderer Bezeichnung), dann dürfte es schwierig werden.

Auch wenn die Abschlüsse in der Türkei und Deutschland nach Übersetzung nahezu gleich klingen, dürfte es das dann schon mit den Gemeinsamkeiten gewesen sein. Der Inhaber des türkischen Abschlusses (das gilt ebenso im umgekehrten Fall für den deutschen Abschluss in der Türkei) verfügt nach seinem Studium über keine anwendungsbereiten Kenntnisse im deutschen Recht. Aus meiner Sicht erfüllt ein Bewerber somit in dem genannten Fall die Voraussetzungen nicht und dürfte im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.


Zitat von: Muenchner82 in 24.11.2025 09:23
Lass Dir von der KMK eine Zeugnisbewertung konkret für Deinen Abschluss ausstellen. Deutsche Behörden orientieren sich daran.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Zitat von: MoinMoin in 21.11.2025 16:08
zu 1.) Im Tarifsystem wird man nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person um eine EG niedriger.
Wenn du also eine überzeugende Person bist, dann kannst du auch direkt mit einer EG12,11,10 anfangen, egal ob und wie deine Ausbildung gewertet wird. Tariflich kann und darf man auch einen Schulabbrecher auf einen EG15 Tätigkeit einsetzen (macht nur keiner verständlicherweise)

zu 2.) Wenn in Bsc für eine Tätigkeit gefordert wird, dann muss er auch entsprechend der Tätigkeit passen, damit er als Voraussetzung in der Person gilt.
Ein Informatiker bsc ist für eine Tätigkeit in der allg. Verwaltung genausoviel Wert wie kein Informatiker Bsc.
In sofern könnte ich mir vorstellen, dass man deine Fähigkeiten die du mit deinem Studium als plus punkt sehen wird, es tariflich aber nicht anerkannt werden kann. Aber Versuch macht Klug.

zu 3.) Es eignen sich die Behörden, bzw. besser gesagt die Tätigkeiten, bei der man selber den Job mag und überzeugen kann, dass man geeignet ist. Klar ist man mit Mehrsprachigkeit durchaus in interessanter An für Bereiche, wo das helfen kann.

zu 4.) ja, realistisch ist so was und man sollte es auch Probieren.



vermessen

Zitat von: wenja in 28.11.2025 09:29

Mein langfristiges Ziel ist es, nach Möglichkeit über die Blaue Karte nach Deutschland zu kommen und perspektivisch im öffentlichen Dienst als Beamter tätig zu werden. Mir ist bewusst, dass dies nicht ganz einfach ist, jedoch scheint eine Einstellung nach E9c grundsätzlich eine realistische Einstiegsmöglichkeit zu sein.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Hier bitte die Regelungen bzw. Anforderungen aus § 7 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) beachten.