Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Regelung Dienstreisen-Arbeitszeit
Gewerbler:
--- Zitat von: GustavMerz am 02.12.2025 19:50 ---Eine Sache hab ich noch nicht verstanden:
bei uns gilt der Spruch "Reisezeit ist keine Dienstzeit".
Mitunter gibt es bei uns Dienstreisen, die übers WE gehen. Also: Entweder Sonntag los oder mal einen Vortrag am Samstag oder Sonntag.
Wie ist das korrekt zu handhaben? Der AG steht da auf dem Standpunkt: Keine Arbeitszeit. Das ist aus Arbeitnehmersicht nicht zu verstehen.
mfg
Gustav
--- End quote ---
Dazu gibt es glaube ich eindeutige Regelungen. Zu unterscheiden ist Arbeitszeit nach Tarif (wegen Vergütung, Zuschlägen etc.) und nach ArbZG.
Nach letzterem liegt immer Arbeitszeit vor, wenn z.B. ein Fahrzeug geführt werden muss, da das (hoffentlich) Aufmerksamkeit erfordert. Demnach muss ggf. auch eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit beantragt werden.
Für den Beifahrer oder bei Nutzung von ÖPNV gilt das nicht - es sei denn, man bekommt die Anweisung, zu arbeiten (Präsentation vorbereiten oder was auch immer).
Samstage sind diesbezüglich unproblematisch, da es sich um normale Werktage handelt.
MoinMoin:
Ergänzungen:
Als Fahrer eines PKWs muss auch diese entlohnt werden und als Dienstzeit angesehen werden, wenn es angeordnet ist.
Und nach meinem Verständnis muss sämtliche Arbeitszeit außerhalb der Regelarbeitszeit (und die dürfte meisten nicht an einem Samstag sein) ebenfalls angeordnet werden als Mehrarbeit, was idR der Mitbestimmung unterliegt.
Tariflich gilt in der Tat Reisezeit ist keine Arbeitszeit, aber es gilt auch, auf Dienstreise darf man keine Minusstunden machen.
Also 3h Anfahrt mit dem Zug 2h Vortrag und 3h Abfahrt mit dem Zug ergibt einen vollen Arbeitstags, gleiches natürlich wenn es 4h 2h und 4h sind.
Und wenn man 15Stunden unbezahlte Reisezeit im Monat hat, dann bekommt man ab die 16.ff mit 25% vergütet.
Tante Hilde:
--- Zitat von: GustavMerz am 02.12.2025 19:50 ---Eine Sache hab ich noch nicht verstanden:
bei uns gilt der Spruch "Reisezeit ist keine Dienstzeit".
Mitunter gibt es bei uns Dienstreisen, die übers WE gehen. Also: Entweder Sonntag los oder mal einen Vortrag am Samstag oder Sonntag.
Wie ist das korrekt zu handhaben? Der AG steht da auf dem Standpunkt: Keine Arbeitszeit. Das ist aus Arbeitnehmersicht nicht zu verstehen.
mfg
Gustav
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Tja, als bei uns keiner mehr übers Wochenende verreisen wollte, hat unsere Hausleitung das geändert. Anfahrt am Wochenende ist nun mal kein Privatvergnügen, wenn ich 7 Stunden bis Stuttgart im vollen ICE feststecke. Seitdem finden sich tatsächlich wieder Kollegen und Kolleginnen, die zu Montags- oder Samstagsterminen anreisen. Ist bei uns keine genehmigungspflichtige Mehrarbeit, wenn nur die Fahrerei am Wochenende stattfindet, es gibt keine Zuschläge aber die Reisezeit gutgeschrieben aufs Zeitkonto.
Hart:
--- Zitat ---Eine Sache hab ich noch nicht verstanden:
bei uns gilt der Spruch "Reisezeit ist keine Dienstzeit".
Mitunter gibt es bei uns Dienstreisen, die übers WE gehen. Also: Entweder Sonntag los oder mal einen Vortrag am Samstag oder Sonntag.
Wie ist das korrekt zu handhaben? Der AG steht da auf dem Standpunkt: Keine Arbeitszeit. Das ist aus Arbeitnehmersicht nicht zu verstehen.
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Hallo, Ich sehe das nicht so eindeutig wie MoinMoin. Reisezeit kann auch dann Arbeitszeit sein wenn der Reisende Beifahrer ist und nicht arbeitet oder einfach Zug fährt oder fliegt. ( Siehe Urteile VG Lüneburg Urt. v. 02.05.2023, Az.: 3 A 146/22 oder nun auch EuGH, Urteil vom 9.10.2025 – C-110/24)
Wichtig ist hier die genaue Beschreibung des Sachverhalts. Z.B. was wurde genau angeordnet. Wurde angeordnet das mit dem Firmwagen zum Einsatzort gefahren wird, dann ist dieses auch für den Beifahrer Arbeitszeit, denn er kann nicht frei über seine Zeit verfügen. Aber auch Arbeitnehmer die Regelmäßig zu Messen fahren müssen, ist die Reisezeit als Arbeitszeit anzunehmen da dieses ein fester Bestandteil ihrer Arbeit ist.
Gruß
Hart
MoinMoin:
--- Zitat von: Tante Hilde am 03.12.2025 09:23 ---
--- Zitat von: GustavMerz am 02.12.2025 19:50 ---Eine Sache hab ich noch nicht verstanden:
bei uns gilt der Spruch "Reisezeit ist keine Dienstzeit".
Mitunter gibt es bei uns Dienstreisen, die übers WE gehen. Also: Entweder Sonntag los oder mal einen Vortrag am Samstag oder Sonntag.
Wie ist das korrekt zu handhaben? Der AG steht da auf dem Standpunkt: Keine Arbeitszeit. Das ist aus Arbeitnehmersicht nicht zu verstehen.
mfg
Gustav
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Tja, als bei uns keiner mehr übers Wochenende verreisen wollte, hat unsere Hausleitung das geändert. Anfahrt am Wochenende ist nun mal kein Privatvergnügen, wenn ich 7 Stunden bis Stuttgart im vollen ICE feststecke. Seitdem finden sich tatsächlich wieder Kollegen und Kolleginnen, die zu Montags- oder Samstagsterminen anreisen. Ist bei uns keine genehmigungspflichtige Mehrarbeit, wenn nur die Fahrerei am Wochenende stattfindet, es gibt keine Zuschläge aber die Reisezeit gutgeschrieben aufs Zeitkonto.
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Klar, solche sowohl übertariflich (Reisezeit als Arbeitszeit zu werten) als auch untertarifliche (Sonntagsabreitszeit nicht mit den tariflichen Zuschlägen vergüten) Regelungen sind natürlich die Sinnvolle Lösung (WinWIn halt).
Der AG hätte auch anordnen können, dass ihr am Montag in Stuttgart zu erscheinen habt (es muss sich nicht jemand finden der was tut, sondern das fällt unter dem Direktionsrecht) und es euch überlassen wie ihr dahin kommt (Nachtzug oder so fährt ja immer)!
Ist halt nicht klug für die Stimmung.
Wir müssen allerdings die Sonntagsanfahrt beim PR genehmigen lassen, da sonst formell es keine Arbeitszeit sein darf, da PR in der Mitbestimmung. Es läuft auf eine "Dauerzustimmung" hinaus, aber der PR bekommt dadurch Kenntnis von der Belastung der Kollegen und könnten eingreifen, falls da mal jemand zu sehr rangenommen wird und er sich nicht traut was zu sagen.
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