Autor Thema: Jahressonderzahlung 2025 ( Elternzeit ab 9.Dezember 2024 )  (Read 884 times)

Pinky1234

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Hallo zusammen ,
Könnte jemand bitte sagen ob bei mir die 12=1 Kürzung zutrifft für die Jahressonderzahlung 2025
Ich bin seit dem 9.12.2024 in Elternzeit davor Mutterschutz. Habe bis Dezember 2024 normal Entgelt erhalten. Tarif ist bei uns nach Tvöd angelehnt.

Unwissender33014

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Hm, ich lese hier https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/jahressonderzahlung/, dass die Kürzung nicht bei Elternzeit oder Beschäftigungsverbot Mutterschutz stattfindet. Wenn ich es richtig sehe, hast du in den Bezugsmonaten Juli-September kein Arbeitsentgelt bezogen, sondern Elterngeld. Für mich stellt sich die Frage, wie ohne Entgelt die Jahressonderzahlung berechnet werden soll...

mohlo

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Wenn die Elternzeit vollständig in den Bemessungszeitraum Juli, August und September fällt und in dieser Zeit kein Entgelt bezogen wurde, dann wird auch kein Bemessungsentgelt erreicht. Und da die Jahressonderzahlung aus dem durchschnittlichen Entgelt dieser drei Monate berechnet wird, würde sich der Anspruch rechnerisch auf null reduzieren.

Fällt die Elternzeit komplett in den Bemessungszeitraum und es fließt kein Entgelt, gibt es für diesen Zeitraum keine Bemessungsgrundlage. Dann entsteht zwar formal ein Anspruch nach § 20 Abs. 1 TVöD (weil am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis besteht), aber die Höhe beträgt null Euro, weil § 20 Abs. 2 TVöD das Entgelt aus Juli, August, September zur Berechnung heranzieht.

Anders ausgedrückt: Man „bekommt“ die Jahressonderzahlung nicht wegen der Monate, in denen man irgendwann im Jahr gearbeitet hat, sondern ausschließlich wegen der Entgeltzahlungen im definierten Bemessungsfenster.

Maggus

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Kein Anspruch auf Jahressonderzahlung für 2025 gemäß Tarifvertrag.

Elternzeit ist unschädlich im Jahr der Geburt des Kindes - damit für 2024 voller tariflicher Anspruch.
Bei Anlehnung an Tarifvertrag muss im AV nachgeschaut werden, ob die entsprechenden §§ des TVöD überhaupt zur Anwendung kommen.