Hallo zusammen,
aktuell streite ich mich mit dem LBV Fellbach um folgendes:
Ich habe 2 Kinder, davon lebt eines bei mir. Verheiratet bin ich nicht.
Somit kann nach §41 Abs. 1 Nr. 5 LBesGBW der ehegattenbezogene Teil des Familienzuschlags gewährt werden, solange die Eigenmittelgrenze unterschritten ist.
Lt. VwV zu §41 LBesGBW 41.1.2.5 wird der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags gleichmäßig auf die Kinder verteilt. Jedoch teilte mir das LBV mit, dass die VwV keine Rechtsbindung habe und des Familienzuschlag genau zuordnen, wodurch die Eigenmittelgrenze überschritten wird.
Ich habe nun auf die Selbstbindung der Verwaltung hingewiesen.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vlt. gibt es auch neuen Input für mich.
Danke euch!