Guten Morgen,
da meine Jahressonderzahlung sehr gering ausfiel und ich mich mit der Thematik beschäftigt habe, komme ich gleich zu meiner Frage:
Wenn ich es richtig verstanden habe, war mein Fehler, in der Elternzeit auf Minijobbasis bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten?
Auf Druck durch sonst nicht betreute Projekte und aufgrund der Aussage der Personalabteilung, dass es keine negativen Auswirkungen habe, habe ich dem zugestimmt.
Nun zu den Fakten: Die Elternzeit war vom 03.07.2025 bis 02.09.2025. In dieser Zeit habe ich pro Woche 4 Stunden gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich in Vollzeit tätig. Für den Zeitraum der Elternzeit wurde mein Vertrag auf Teilzeit gesetzt, mit dem Vermerk Elternzeit. Geburtsdatum des Kindes ist 03.07.2024.
Gestaltet sich die Sachlage wirklich so, dass bei der Berechnung für Juli, August und September jetzt das Minijobgehalt herangezogen wird? Ich bin bis zum Zeitpunkt der Abrechnung von einer Reduzierung um 2/12 ausgegangen.
Ich freue mich über jeden Kommentar und eine Erläuterung der Berechnungsgrundlage – gerne auch mit einem fiktiven Beispiel.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Red