Autor Thema: Jahressonderzahlung EZ / TZ  (Read 815 times)

RedHad

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Jahressonderzahlung EZ / TZ
« am: 30.11.2025 06:15 »
Guten Morgen,

da meine Jahressonderzahlung sehr gering ausfiel und ich mich mit der Thematik beschäftigt habe, komme ich gleich zu meiner Frage:

Wenn ich es richtig verstanden habe, war mein Fehler, in der Elternzeit auf Minijobbasis bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten?
Auf Druck durch sonst nicht betreute Projekte und aufgrund der Aussage der Personalabteilung, dass es keine negativen Auswirkungen habe, habe ich dem zugestimmt.

Nun zu den Fakten: Die Elternzeit war vom 03.07.2025 bis 02.09.2025. In dieser Zeit habe ich pro Woche 4 Stunden gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich in Vollzeit tätig. Für den Zeitraum der Elternzeit wurde mein Vertrag auf Teilzeit gesetzt, mit dem Vermerk Elternzeit. Geburtsdatum des Kindes ist 03.07.2024.

Gestaltet sich die Sachlage wirklich so, dass bei der Berechnung für Juli, August und September jetzt das Minijobgehalt herangezogen wird? Ich bin bis zum Zeitpunkt der Abrechnung von einer Reduzierung um 2/12 ausgegangen.

Ich freue mich über jeden Kommentar und eine Erläuterung der Berechnungsgrundlage – gerne auch mit einem fiktiven Beispiel.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Red


McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung EZ / TZ
« Antwort #1 am: 02.12.2025 10:52 »
Hier etwas grundsätzliches zu diesem Thema:
Ausnahmsweise ist bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts auf den Beschäftigungsumfang abzustellen, und zwar in den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kinds während des Bemessungszeitraums (d. h. in den Monaten Juli, August und September) eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Die Jahressonderzahlung bemisst sich in diesem Fall nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit (§ 20 Abs. 3 Satz 4 TV-L). Hierdurch wird sichergestellt, dass Beschäftigten, die während der Elternzeit eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausüben, kein geringerer Jahressonderzahlungsanspruch zusteht, als wenn sie während der Elternzeit nicht gearbeitet hätten .

Hier geht es offenbar um die Sonderzahlung für 2025 und du hast hier nur 2 Monate Elternzeit gehabt?

RedHad

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Antw:Jahressonderzahlung EZ / TZ
« Antwort #2 am: 02.12.2025 13:48 »
Genau, die Elternzeit war vom 03.07.2025 bis zum 02.09.2025, und das Kind ist 2024 geboren. Aufgrund des Geburtsdatums und der 12+2-Monate-Regelung für die Elternzeit war für mich kein anderer Zeitraum möglich.

In dem Zeitraum der Elternzeit habe ich 4 Stunden pro Woche gearbeitet.

MfG

RoSdt

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Antw:Jahressonderzahlung EZ / TZ
« Antwort #3 am: 02.12.2025 18:12 »
Keine Kürzung um 2/12 → weil die Zwölftelung nur Monate ohne Entgeltanspruch betrifft.

Aber: Die Bemessungsbasis (also die Rechengrundlage) fällt stark ab, weil in Juli, August, September nur dein Minijob-/Teilzeitentgelt gezahlt wurde. Elternzeit Teilzeit wird wie normale Teilzeit gewertet.

Deshalb fällt die Sonderzahlung nicht wegen einer Kürzung niedriger aus, sondern wegen der geringen Berechnungsbasis.

In den Berechnungsmonaten sollte man sofern möglich nicht als Minijob arbeiten, da kann das nicht arbeiten sogar besser sein für den Zeitraum