Autor Thema: Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60  (Read 4127 times)

AmtOHV

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Hallo, vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. Wir haben einen Erzieher, der die letzten Jahre mehr krank, als arbeiten war. Er war auch schon beim Amtsarzt und es wurden mehrere Gespräche geführt. Nun hat er einen Grad der Behinderung von 60 zugesprochen bekommen. Pocht auf seine Schwerbehinderung. Momentan ist er krank, weil er eine neue Kniescheibe braucht. Arzt bescheinigt ihm aber nun, dass er 25 Stunden, mehr sitzend auf einem Schonplatz arbeiten darf. Am Besten im Hort. Uns liegt aber vor, dass er einen verminderten Stresspegel hat. Das widerspricht sich, da Hort am Lautesten ist und er nicht nur sitzen kann und auch Außendienst machen muss. Ich weiß nicht, was man hier noch machen kann. Momentan ist er wegen einer kaputten Kniescheibe. Nun will er aber wieder kommen, wenn er sich nicht bücken muss. Ist natürlich schlecht als Erzieher. Was kann ich denn noch tun? Er kam mir schon richtig blöd, aber was soll ich denn noch machen. Ich Versuche ihn doch zu schonen und Hort ist einfach nicht möglich..mir liegen auch Aktenvermerke vor, die eindeutig gegen den Hort sprechen.

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #1 am: 01.12.2025 21:55 »
Dann bleibt ihm personenbedingt zu kündigen, oder ihr sucht ihm einen Job im Rathaus außerhalb Hort und KiGa.

ElBarto

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #2 am: 02.12.2025 08:27 »
Dann bleibt ihm personenbedingt zu kündigen, oder ihr sucht ihm einen Job im Rathaus außerhalb Hort und KiGa.

Oder macht ihn zum Assistent der Leitung die ist mit Sicherheit auch froh um Unterstützung.


AmtOHV

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #3 am: 07.12.2025 08:14 »
Im Rathaus haben wir keinen Posten für ihn, denn nach unten gucken, kann er auch nicht lange. Ihm ist alles zu viel. Die Mitarbeiter arbeiten für ihn mit. Nun möchte er in einer Woche wieder arbeiten kommen, aber eben mit Attest, dass er nur leichte körperliche Tätigkeiten ohne langes Stehen und Knien ausüben darf. Das macht ja einen Erzieher auch unter anderem aus. Ich möchte ihn nun zum Amtsarzt schicken. Kann ich ihn bis zur Klärung von der Arbeit freistellen?

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #4 am: 07.12.2025 09:05 »
Ihr müsst irgendwelche Arbeiten finden, und wenn er sich weigert oder sofort wieder krank feiert, dann sammelt ihr Material  für eine personenbedingte Kündigung. Dokumentiert einfach alles! Jeden Telefonvermerk usw. Man kann solche Leute mit Dokumenten und Geduld entlassen.

Freistellen könnt ihr immer. Beim Auftrag an den Amtarzt müsst ihr genau Fragen stellen, was der AA untersuchen soll. Ein Erzieher, der nicht stehen, gehen und knieen kann, ist m.E. berufsunfähig. Aber vermutlich ist es besser, ihr macht den Arbeitversuch und die Hortleitung dokumentiert, was alles nicht geht.

Was meinst Du mit nach unten gucken? Kann er den Kopf nicht lange senken, umso besser, dann ist er auch in Bezug auf Büroarbeiten berufsunfähig. Ihr könnt euch im Übrigen auch als Arbeitsgeber einen Arbeitrechtler als Anwalt einschalten und Euch beraten lassen.

AmtOHV

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #5 am: 07.12.2025 15:51 »
Ja genau, er kann den Kopf nicht nach unten senken  und dadurch schon nicht in der Krippe eingesetzt werden und in der Hausaufgabenbetreuung auch nicht, obwohl er das wollte. Wie Widersprucht sich alles. Auf welchen Paragraphen könnte ich mich bei der Freistellung beziehen? Habe das hier gefunden:  ArbSchG §3 und §4:  Arbeitgeber muss Gesundheit schützen → darf Arbeitsfähigkeit prüfen lassen, § 106 GewO + § 618 BGB:  Arbeitgeber darf freistellen, wenn Arbeitsfähigkeit zweifelhaft ist (Also das man das daraus ableiten könnte. Der AG hat ja auch eine Füraorgepflicht und er denkt, dass ich ihm einen Schonarbeitsplatz bestätige, aber ich habe keinen. Ich bin übrigens sehr frisch im Personalamt und alles ist neu für mich. Die Kollegin ist erkrankt und dadurch bin ich oft ratlos. Vielen Dank für eure Unterstützung

SozPädBW

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #6 am: 07.12.2025 18:02 »
Wieso fragt ihr den Kollegen nicht einfach, welche Aufgaben er sich zutraut und übernehmen möchte? Das wäre doch der einfachste und zugleich fairste Weg

Letztlich seid ihr grundätzlich erstmal dazu verpflichtet, ihn leidensgerecht zu beschäftigen. Und wenn er sagt, er kann sich die Hausaufgabenbetreuung vorstellen, dann lasst Ihn diese Aufgabe doch übernehmen.

Geht auf Ihn zu und sucht das Gespräch, so machen wir dies bei erkrankten Kollegen.

Rentenonkel

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #7 am: 07.12.2025 18:51 »
Schon mal den Integrationsfachdienst eingeschaltet?

AmtOHV

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #8 am: 07.12.2025 19:03 »
Leider lehnt der Kollege alle Gespräche ab, kein Termin passt ihm. Er möchte gerne einen Raum im Sitzen betreuen, das hat er uns bereits mitgeteilt. Aber ich kann es nicht glauben, dass er das ausreicht. Er bekommt ja das Gleiche Geld, wie die Kollegen. Und der Integrationsfachdienst kommt bald zu uns.

SchrödingersKatze

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #9 am: 07.12.2025 19:27 »
Wenn er so oft krank ist- wurde denn schon ein BEM Gespräch angesetzt? Dann könnte man erfragen, ob es für ihn in Frage käme eine tlw oder komplette EU Rente zu beantragen. Vielleicht ist auxh eine private BU Versicherung vorhanden. Selbst wenn nur eine tlw EU Rente in Frage käme, hättet ihr dann zumindest eine halbe Stelle zum Nachbesetzen frei...

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #10 am: 07.12.2025 20:31 »
Das kannst Du als Berufsanfänger (?) nicht allein wuppen.

Wichtig ist, dass ihr Alles dokumentiert,

1.) Habt ihr ein BEM angeboten und die Reaktion darauf dokumentiert? Ihr müsst jedes Telefonat etc. dokumentieren.
2.) Welche Aufgaben habt ihr? Denkt auch an Aufgaben außerhalb des Hortes. Im Fall eines Kündigungsverfahren müsst ihr dokumentieren, welche Arbeitsplätze angeboten bzw.erprobt wurden. Möglichst langweilige Arbeiten sind gut, damit der Kollegen selbst sagt, dass er die Arbeit nicht machen will.
3.) Die Hortleitung muss dokumentieren, was und wie er arbeitet. Bei der Hausaufgabenbetreuung gehen die Betreuer rum und gucken, wie die Kinder zurecht kommen. Wenn er auf dem Stuhl sitzen bleibt und deshalb den Kindern nicht geholfen wird, so muss das aufgeschrieben werden und ihm muss auch klar mitgeteilt werden, was die Erwartungshaltung ist. Auch wenn das Knie weh tut, muss er den Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Man kann solche Leute loswerden. Da muss es aber eine lückenlose Dokumentation geben, was man alles probiert hat. Dass der IFD kommt, ist gut.

AmtOHV

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #11 am: 07.12.2025 20:41 »
Ein BEM-Angebot hat er komplett ignoriert und jetzt hatte ich ihm wieder eins angeboten. Da hat er auch erst zum Termin zugesagt und einen Tag vorher dann wieder ab. Netterweise schreibt er immer Emails. Das ist sicher gut für die Dokumentation.Werde ihm einen neuen Termin anbieten, aber denke, dass er auch da wieder absagt. Ist wirklich schwierig, wenn er nicht mitmacht. Auch jetzt wollten wir mit ihm sprechen, aber es kann einfach kein Termin gefunden werden. Er hat nie Zeit. Habe aber gehört, dass er zur Rentenstelle geht. Vielleicht klappt es mit einer tlw Rente. Mal schauen, was uns der Integrationsfachdienst rät.  Wir haben auch schon überlegt, was wir noch mit ihm machen können. Dachteny vielleicht als Kita-Helfer, aber da kann er natürlich nicht seine Entgeltgruppe behalten. Das wird ihm auch nicht gefallen. Im Rathaus haben wir auch keine Stelle frei. Aber vielleicht muss man ihm dann doch wirklich langweilige Sachen machen lassen. Zu der Leitung meinte ich schon, dass sie alles dokumentieren soll, was er macht und nicht macht. Aber dann sollten wir ihn erstmal arbeiten lassen und dann schauen, was er alles kann? Wir haben natürlich auch Angst, dass er dann aus seinem kaputten Knie noch einen Arbeitsunfall macht und wir dann noch Schuld sind. Denn ich kann doch nicht garantieren, dass er nicht stehen und knien muss. Ja, im Personalamt bin ich Anfängerin (erst seit September ohne Einarbeitung, nur Schulungen), nicht aber in der Verwaltung.

SchrödingersKatze

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #12 am: 07.12.2025 20:46 »
In diesem Fall (Schwerbehinderung, mangelnde Mitwirkung) würde ich mir das Okay vom Vorgesetzten holen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #13 am: 07.12.2025 20:58 »
Moin, ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Euch evtl. ein ganzen Stück weiter bringen. Er k ann Euch bzgl. Kündigung / Änderungskündigung beraten. Arbeiten mit Kleinkindern und kaputte Knie sind doch noch weniger möglich als die Arbeit im Hort, oder?

Wie kann es sein, dass der Typ keine Zeit hat, wenn er krank geschrieben ist???

Der Typ will nicht arbeiten! Und entzieht sich, wo er kann. Somit müssen ihm die Möglichkeiten genommen werden, sich zu entziehen.

NWB

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #14 am: 07.12.2025 21:02 »
Ziemlich starke Meinung nach einer einseitigen Schilderung des Sachverhaltes.