Autor Thema: Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60  (Read 3400 times)

sovielefragen

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #15 am: 07.12.2025 22:03 »
Ich finde es erschütternd, wie nachdrücklich hier Tips gegeben werden, wie man einen schwerbehinderten Kollegen am Besten los wird. Und wie leichtfertig unterstellt wird, dass er nicht arbeiten will. Schon mal überlegt, dass er vielleicht Angst vor dem BEM hat? Dass er deshalb den Termin verschiebt? Dass er (berechtigterweise!!!) Angst hat, seinen Job zu verlieren und keinen anderen Job mehr zu finden?

Fakt ist, dass er mit GDB60 Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung hat. Das beinhaltet, dass es dem Arbeitgeber absolut zuzumuten ist, die Organisationsstruktur so zu verändern, dass der schwerbehinderte Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz IRGENDWO beim Arbeitgeber weiter eingesetzt werden kann. Der Arbeitgeber ist da ziemlich in der Pflicht.

Das Integrationsamt hilft. Mit Erfahrung, Mediation und Geld- und Sachmitteln. Nimm mal gedanklich Abstand von der Frage wie Du ihn loswerden kannst. Geht mal auf menschliche Ebene. Das BEM soll ein offener Suchprozess sein. Also sucht offen und fair nach Möglichkeiten.

Immer daran denken, dass JEDER sehr schnell selbst in so einer Situation landen kann. Wie möchtest Du, dass man dann mit Dir umgeht?

SchrödingersKatze

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #16 am: 07.12.2025 22:13 »
Du schreibst, dass BEM ist ein offener Suchprozess. Wie soll das aber funktionieren wenn sich der AN nicht einbringt?

Gerne auch mal an die Kolleg*innen denken, die die Mehrarbeit hier dauerhaft abfangen, weil der AG nicht dauerhaft planen kann.

sovielefragen

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #17 am: 07.12.2025 22:38 »
Es muss eine andere Verwendung an anderer Stelle gefunden werden. Eben damit nicht Kollegen ausfallen wegen Überlastung. Die Stelle muss frei geräumt werden für Jemanden, der sie ausfüllen kann.
Das muss aber nicht heißen, dass für den schwerbehinderten Kollegen nur die Kündigung bleibt. Und übrigens kann er auch durchaus auf ne schlechter bezahlte Stelle gesetzt werden wenn die leidensgerecht ist. Andersrum kann er auch für Bürotätigkeiten qualifiziert werden. Integrationsamt übernimmt unter Umständen die Kosten. Die haben vielleicht auch Lösungen für das "nicht lange nach unten gucken können".

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #18 am: 08.12.2025 06:47 »
Mein lieber Scholli, ihr verwechselt das Sozialamt mit der Arbeitsstelle Rathaus.

Kollegen, die scheinbar unbehelligt mit häufigen Erkrankungen davon kommen, führen zur Belastung der übrigen Kolleginnen und Kollegen und sind Gift für deren Motivation, selbst im Team erlebt. Man wusste jeden Tag nicht, ob der Kollege kommt oder nicht. Eine Umsetzung ist sicherlich anzustreben und auch ernsthaft zu probieren,. Aber nur dann wenn nicht durch die Umsetzung jemand anders zurück stecken muss und der Umgesetzte für den Job mehr Geld bekommt als die übrigen, die denselben Job haben. Für Berufsunfähigkeit gibt es die (Teil)Erwerbsminderungsrente.

Ich habe im Übrigen selbst eine Behinderung und stehe in guten Kontakt zu vielen Behinderten. Es gibt einige wenige, die im Hauptberuf schwerbehindert sind und das sind diejenigen, die unseren Ruf versauen.

FearOfTheDuck

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #19 am: 08.12.2025 07:13 »
Wenn der TE noch da wäre, würde ich fragen, wie alt der Mann ist. Natürlich lässt sich auch bei "höherem" Alter nichts 100 % ableiten, ggf. ergibt sich aber eine Tendenz, mit der man arbeiten kann. Bzw. könnte man als AG in andere Richtungen denken (z.B. Umschulung), sofern es sinnvoll erscheint.

@sovielefragen: Ich finde schon, dass sich der TE viele Gedanken gemacht hat und die meisten Antworten hier ergeben sich vor allem daraus, dass der betroffene Kollege nicht mitarbeitet. Wenn er aber gar nicht mehr in dem Beruf arbeiten kann oder gänzlich arbeitsunfähig ist, muss man das genauso behandeln können, natürlich indem und nachdem man alle Mittel ausgeschöpft hat. Da sehe ich aber auch die Pflicht des Kollegen mitzumachen. 

UNameIT

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #20 am: 08.12.2025 11:36 »

Wie kann es sein, dass der Typ keine Zeit hat, wenn er krank geschrieben ist???

Der Typ will nicht arbeiten! Und entzieht sich, wo er kann. Somit müssen ihm die Möglichkeiten genommen werden, sich zu entziehen.

Würde ich pauschal so nicht sagen, Arztbesuche, Physio und Co. kosten eine ganze Menge Zeit. Das kann schon ein Halbtagsjob sein. Wenn man dann durch kaputte Knie noch langsamer unterwegs ist.

Ich würde ihn um drei möglichst kurzfristige Terminvorschläge bitten.

SozPädinJH

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #21 am: 08.12.2025 12:41 »
Der Mitarbeitende ist Erzieher. Man kann ihm also nicht einfach so einen Job in der Verwaltung anbieten, dafür ist er nicht ausgebildet und vermutlich auch nicht entsprechend eingruppiert (wird sich ja wohl im Bereich S8a bewegen).
Man müsste ihm also einen Schonarbeitsplatz im Bereich seines Arbeitsgebietes, also als Erzieher, anbieten. Diesen scheint es nicht zu geben bzw. alle Arbeitsplätze, die als schonend gelten, sind schon zu viel.
Ich würde ihn zu einem Gespräch einladen und ihn fragen, was er sich vorstellt. Dafür muss natürlich vorbereitet werden, was ihm schon alles angeboten wurde und was er alles abgelehnt hat. Wenn er keine Stelle annehmen kann, die seiner Eingruppierung und den Erwartungen des AG entspricht, muss man dies ganz offen mit ihm kommunizieren, dass man ihm keine Stelle anbieten kann, die dem entspricht und man ihm höchstens etwas anbieten kann, was dann schlechter eingruppiert wird.
Wenn er jetzt nach Erkrankung wieder zur Arbeit kommt, kann man ja gleich mit ihm sprechen.
Und ja, den Betriebsarzt würde ich auf jeden Fall einbeziehen.

KaiBro

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #22 am: 08.12.2025 13:33 »
Ich finde es erschütternd, wie nachdrücklich hier Tips gegeben werden, wie man einen schwerbehinderten Kollegen am Besten los wird. Und wie leichtfertig unterstellt wird, dass er nicht arbeiten will.

Tipps zu geben wie man schwerbehinderte Kollegen los wird, sind ein absolutes NoGo!

Die Unterstellungen das er nicht arbeiten will sind dreist. Wenn ich den Ausgangspost lese steht dort, dass er trotz bevorstehender OP zur Arbeit kommen möchte. Dies lässt eher darauf schließen das er arbeiten will, aber es aus gesundheitlichen Gründen nicht immer kann.

Ausfälle und Krankheiten machen etwas mit der Psyche. Viele schämen sich dafür erkrankt zu sein und reden ungern offen darüber. Umso länger man dann ausfällt, umso schwieriger ist es, wieder zur Arbeit zu gehen. Vielleicht wird auch deshalb ein BEM Gespräch abgelehnt. Da kann man besser mal unter 4 Augen fragen, hey können wir was für dich tun, brauchst du Unterstützung.

Lupe

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #23 am: 08.12.2025 20:16 »
Ich finde es erschütternd, wie nachdrücklich hier Tips gegeben werden, wie man einen schwerbehinderten Kollegen am Besten los wird. Und wie leichtfertig unterstellt wird, dass er nicht arbeiten will. Schon mal überlegt, dass er vielleicht Angst vor dem BEM hat? Dass er deshalb den Termin verschiebt? Dass er (berechtigterweise!!!) Angst hat, seinen Job zu verlieren und keinen anderen Job mehr zu finden?
Ich finde es auch erschütternd, wie hier Tipps gegen wird, um Schwerbehinderte aus dem Arbeitsleben zu kicken. Wie kann man so abgestumpft sein. Ich befinde mich in einer identischen Situation wie der Kollege mit Gdb60. Bin in Krankengeldbezug. Habe tatsächlich Angst, da der Personalleiter schon mehrmals schriftlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht hat. Dabei fing meine Erkrankung mit Überforderungen an, die ich denen seinerzeit auch schriftlich mitteilte...
Wenn diese Tipps zum Wegekeln von Schwerbehinderten zum "Einmaleins" der Personalstellen gehören soll, dann ist meine Angst als Schwerbehinderter in dem Unternehmen wieder Fuß fassen zu wollen noch größer geworden...

Abgang 2025

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #24 am: 14.12.2025 18:43 »
Hallo, vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. Wir haben einen Erzieher, der die letzten Jahre mehr krank, als arbeiten war. Er war auch schon beim Amtsarzt und es wurden mehrere Gespräche geführt. Nun hat er einen Grad der Behinderung von 60 zugesprochen bekommen. Pocht auf seine Schwerbehinderung. Momentan ist er krank, weil er eine neue Kniescheibe braucht. Arzt bescheinigt ihm aber nun, dass er 25 Stunden, mehr sitzend auf einem Schonplatz arbeiten darf. Am Besten im Hort. Uns liegt aber vor, dass er einen verminderten Stresspegel hat. Das widerspricht sich, da Hort am Lautesten ist und er nicht nur sitzen kann und auch Außendienst machen muss. Ich weiß nicht, was man hier noch machen kann. Momentan ist er wegen einer kaputten Kniescheibe. Nun will er aber wieder kommen, wenn er sich nicht bücken muss. Ist natürlich schlecht als Erzieher. Was kann ich denn noch tun? Er kam mir schon richtig blöd, aber was soll ich denn noch machen. Ich Versuche ihn doch zu schonen und Hort ist einfach nicht möglich..mir liegen auch Aktenvermerke vor, die eindeutig gegen den Hort sprechen.

Ist Ihnen auch mal in den Sinn gekommen das der Mann vielleicht wirklich krank ist !!!  Auch Sie kann es Irgendwann mal treffen hoffe ich. Möchten sie dann auch entlassen werden ?

FearOfTheDuck

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #25 am: 14.12.2025 19:52 »
Geht es nicht genau darum, zu prüfen, ob der Mann zu krank ist für seinen Beruf oder nicht? Jemanden, der genau dies prüft, Schlechtes zu wünschen, ist stillos.

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #26 am: 14.12.2025 21:16 »
So ist es!

SozPädBW

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #27 am: 15.12.2025 12:26 »
Geht es nicht genau darum, zu prüfen, ob der Mann zu krank ist für seinen Beruf oder nicht? Jemanden, der genau dies prüft, Schlechtes zu wünschen, ist stillos.

Es ist genauso stillos, nicht erstmal sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen.
Der Beschäftige hat laut TE doch bereit gesagt, dass die Hortbetreuung möglich wäre. Wieso wird dem Beschäftigen nicht Vertrauen geschenkt und dies einfach erprobt? Wieso muss nun unbedingt ein Kündigungsgrund gefunden werden?

Schokokeks

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #28 am: 15.12.2025 14:47 »
... nicht erstmal sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen. ...

... Wieso wird dem Beschäftigen nicht Vertrauen geschenkt und dies einfach erprobt? Wieso muss nun unbedingt ein Kündigungsgrund gefunden werden?

Genau dies versucht doch der/die/das TE aus meiner Sicht.

Die entsprechenden Hinweise zur (nennen wir sie mal) Kündigungsvorbereitung von clarion u.a. ergeben sich doch nur, da der betreffende Mitarbeiter (augenscheinlich) nicht gewillt ist, eine einvernehmliche Lösung mit dem AG zu erarbeiten...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #29 am: 16.12.2025 06:48 »
Die Einschränkung, die der Beschäftigte zu machen scheint, nämlich die ausschließende sitzende Tätigkeit, passt m.E. nicht zu einem Arbeitsplatz im Hort.