Autor Thema: Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60  (Read 3852 times)

Faunus

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #30 am: 16.12.2025 17:24 »
Ich habe mir das mal durchgelesen und halte die gegenseitigen Vorwürfe für unangebracht.

TE versucht eine Lösung zu finden und MA mit Schwerbehinderung bietet eine Lösung an. Nur sind die ziemlich unterschiedlich und klingt nach Quadratur des Kreises.

Wäre es ein Fliesenleger, wäre der Antrag für Erwerbsminderungsrente längst durch - überspitzt ausgedrückt.

Nur Fliesen haben hoffentlich einen mind. geringeren Stellenwert als Kinder und da frage ich mich, ist der MA für Kinder bisher eine geeignete Bezugsperson gewesen? Anders: klappte es zw. den Kindern und diesem MA richtig gut vor den ganzen Krankheitsbild und besteht die Möglichkeit, dass die Beeinträchtigungen/Schmerzen/Medikation einen eher geringen negativen Einfluß auf die Betreuungsleistung haben? Wie standen die Kinder bisher zu dem MA?

Das würde ich mich zuerst fragen, bevor da was an die Wand gefahren wird.
« Last Edit: 16.12.2025 17:37 von Faunus »

Faunus

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #31 am: 16.12.2025 17:41 »
Die Einschränkung, die der Beschäftigte zu machen scheint, nämlich die ausschließende sitzende Tätigkeit, passt m.E. nicht zu einem Arbeitsplatz im Hort.

Wenn Kinder genug Vertrauen haben, packen die ihr Heft, kommen zu Dir und legen es Dir vor die Nase, damit sie etwas erklärt bekommen. Die sind oft umkomplizierter als Erwachsene. Diese machen sich ja einen ziemlichen Kopf, wie man unschwer hier lesen kann ;)

NWB

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #32 am: 16.12.2025 20:13 »
Die Einschränkung, die der Beschäftigte zu machen scheint, nämlich die ausschließende sitzende Tätigkeit, passt m.E. nicht zu einem Arbeitsplatz im Hort.

Also dürfte ein Rollstuhlfahrer dort nicht arbeiten?

Faunus

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #33 am: 16.12.2025 21:21 »
Die Einschränkung, die der Beschäftigte zu machen scheint, nämlich die ausschließende sitzende Tätigkeit, passt m.E. nicht zu einem Arbeitsplatz im Hort.

Also dürfte ein Rollstuhlfahrer dort nicht arbeiten?

Der Vergleich passt nun wirklich nicht, da ein Rollstuhlfahrer kaum mit einem kaputten Knie sich immer wieder von Kind zu Kind bewegen muss, sondern mit seinem Beinen unbelastet von Kind zu Kind rollt mit Hilfe der Reifen seines Rollstuhls.


clarion

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #34 am: 17.12.2025 06:51 »
Ein Rollstuhlfahrer ist mobil und es Rollstuhlfahrer kann auch draußen Aufsicht machen. Wesentliche Teile der Nachmittagsgestaltung im Hort findet draußen statt,  zumindest bei gutem Wetter.

NWB

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #35 am: 17.12.2025 08:27 »
Was hindert den Kollegen daran, einen Rollstuhl als Hilfsmittel zu nutzen?

Faunus

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Antw:Schonarbeitsplatz Erzieher Grad der Behinderung 60
« Antwort #36 am: 17.12.2025 08:41 »
Was hindert den Kollegen daran, einen Rollstuhl als Hilfsmittel zu nutzen?

Würdest Du dem Kollegen diesen Vorschlag machen?
Und wenn er ablehnt/das als Zumutung betrachtet?