Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5004566 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8520 am: 29.11.2025 19:53 »
Das wäre den Berliner Beamten zu wünschen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das auch für die Jahre vor dem ersten Widerspruch gilt oder erst ab da und alle Folgejahre?

DrBone

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8521 am: 29.11.2025 21:06 »
Angeblich alle Jahre, die vom BVerfG gerügt wurden. Also ab 2008, auch wenn durch den Beamten erst später Widerspruch eingelegt wurde. Ich kann da noch nicht so recht dran glauben. Vielleicht wollen sie dann allen Beschwerdeführern einen Pauschalbetrag zahlen, der sehr viel niedriger ausfällt, als eine ordentliche Berechnung der Fehlbeträge für die entsprechenden Jahre ergeben würde.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8522 am: 30.11.2025 10:26 »
Es ist einfach traurig dass man sich ständig darauf gefasst machen muss beschissen zu werden, weil man es mit Betrügern zu tun hat. Und das bei einem solchen Arbeitgeber...

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8523 am: 30.11.2025 16:34 »
Angeblich alle Jahre, die vom BVerfG gerügt wurden. Also ab 2008, auch wenn durch den Beamten erst später Widerspruch eingelegt wurde. Ich kann da noch nicht so recht dran glauben. Vielleicht wollen sie dann allen Beschwerdeführern einen Pauschalbetrag zahlen, der sehr viel niedriger ausfällt, als eine ordentliche Berechnung der Fehlbeträge für die entsprechenden Jahre ergeben würde.

Wäre auch meine Vermutung.

TomTom2000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8524 am: 01.12.2025 04:28 »
Es ist einfach traurig dass man sich ständig darauf gefasst machen muss beschissen zu werden, weil man es mit Betrügern zu tun hat. Und das bei einem solchen Arbeitgeber...
Ein sehr kurzer Beitrag - aber er trifft es im Kern.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8525 am: 01.12.2025 18:10 »
VG Hamburg, 05.11.2025 - 20 B 172/21

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Versorgung auf der Basis einer Besoldung der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage in den Jahren 2020 und 2021

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=05.11.2025&Aktenzeichen=20%20B%20172%2F21

Mehr Arbeit für das BVerfG

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8526 am: 01.12.2025 18:13 »
Das wurde auch Zeit. Danke für den Hinweis Ozy. Soll ja keine Langeweile aufkommen am BVerfG.

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8527 am: 02.12.2025 07:32 »
2020/2021? Entscheidung dann circa 2037/2038?

Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8528 am: 02.12.2025 07:41 »
eher 2027/2028

Tivaa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8529 am: 02.12.2025 08:35 »
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8530 am: 02.12.2025 11:46 »
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121

Das sind enorme Zahlen, die da rauskommen.
Ich hab das mal für Schleswig-Holstein und meine persönliche Situation seit 2018 durchgerechnet und komme auf einen Fehlbetrag von 72.112,59€.
Das sind unfassbare Summen…

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8531 am: 02.12.2025 11:59 »
Ich betrachte das Ganze mit extremer Vorsicht.

Das BVerfG prüft nicht, ob jeder Beamte selbst prekär besoldet wird, sondern vergleicht die Prekariatsschwelle mit dem schlecht bezahltesten 4 K Modellbeamten der Besoldungsgruppe. Nur insoweit, wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und 2 Kindern, diese Schwelle nicht erreicht, liegt eine Unterdeckung vor. Nach meiner Betrachtung haben weder 1 K, noch 2 K oder noch 3 K Beamte haben ein Recht auf die Differenz zur Prekariatsschwelle. Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.


Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8533 am: 02.12.2025 19:38 »
Ich betrachte das Ganze mit extremer Vorsicht.

Das BVerfG prüft nicht, ob jeder Beamte selbst prekär besoldet wird, sondern vergleicht die Prekariatsschwelle mit dem schlecht bezahltesten 4 K Modellbeamten der Besoldungsgruppe. Nur insoweit, wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und 2 Kindern, diese Schwelle nicht erreicht, liegt eine Unterdeckung vor. Nach meiner Betrachtung haben weder 1 K, noch 2 K oder noch 3 K Beamte haben ein Recht auf die Differenz zur Prekariatsschwelle. Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Schleswig-Holstein muss die Vorgaben nicht mehr ignorieren, sie bilden inzwischen Rückstellungen. Ausgerechnet die Erfinder dieses Besoldungsstruktur-Chaos (‚Ihr Ehepartner besoldet Sie mit‘) haben langsam begriffen, dass das verfassungswidrig war.
Ich reiche am Freitag meinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation auf Grundlage des aktuellen BVerfG-Urteils ein und verweise ausdrücklich darauf, dass der Ehepartner bei der Berechnung nicht einbezogen werden darf. Ich bin sehr gespannt.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8534 am: 02.12.2025 19:52 »
OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 4.24 (Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u.U. notwendig)
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin%2DBrandenburg&Datum=13.11.2025&Aktenzeichen=4%20B%204%2E24

Kann es sein, dass das meiste bezüglich der Ansprüche der Beamte im Falle einer geringen Besoldung überhaupt nicht kodifiziert wurde, sondern nur durch Richterrecht gelöst wurde? Insbesondere die haushaltsnahe Geltendmachung erscheint mir als Richterrecht.

Dieses Richterrecht geht sehr zu Lasten der Beamten und wurde in den letzten Jahren m.E. fast systematisch ausgenutzt, um Ansprüche loszuwerden. Dabei dürften die wenigsten Bundesländer Rückstellungen getroffen haben, trotz anhängiger Verfahren. Das sollte man mal genauer überprüfen, dadurch wäre das Richterrecht angreifbar.
Auch wenn die jüngste BVerfG-Entscheidung daran festzuhalten scheint.