Autor Thema: Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?  (Read 514 times)

Freak

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Ich habe heute mit Erstaunen festgestellt, dass der § 51 (8) BBhV mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der BBhV vom 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 geändert wurde und es jetzt heißt:

Zitat
"(8) Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Auf die Mindestbetragsregelung nach Satz 1 kann die Festsetzungsstelle im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichten."

Auf den Seiten des BVA habe ich zudem folgendes gefunden:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/040_Bagatellgrenze.html
Zitat
Gibt es einen Mindestbetrag für die Antragstellung?
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen.

Auf die Durchsetzung der Mindestbetragsregelung haben die Festsetzungsstellen derzeit jedoch im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichtet.

Wenn ich das richtig verstehe, müssen Rechnungen aktuell nicht mehr gesammelt werden bis die Mindestantragsgrenze erreicht wird. Hat hier jemand schon Erfahrungen damit oder reicht ihr weiterhin erst ab Erreichen der 200€ ein?

Umlauf

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #1 am: 03.12.2025 00:01 »
Was erwartest du jetzt für Antworten?
Ja, die Grenze ist schon länger ausgesetzt und ja es funktioniert.
Hat nur nicht jeder mitbekommen.

Freak

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #2 am: 03.12.2025 00:07 »
Was erwartest du jetzt für Antworten?
Ja, die Grenze ist schon länger ausgesetzt und ja es funktioniert.
Hat nur nicht jeder mitbekommen.
Danke für die Info.

Vielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

gio

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #3 am: 03.12.2025 07:24 »
Ja das funktioniert und seitdem ich jede Rechnung separat einreiche habe ich mein Geld meistens innerhalb einer Woche.

Das neue System scheint wohl so langsam zu funktionieren mit der Automatisierung.

Lichtstifter

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #4 am: 03.12.2025 07:58 »
Zitat
Vielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

Einen mehr erreicht, danke.

Habe schon zweimal die Frist verpasst, weil ich drunter war.


Prekariatsbeamter

immerwiederschoen

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #5 am: 03.12.2025 11:19 »
Zitat
Vielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

Einen mehr erreicht, danke.

Habe schon zweimal die Frist verpasst, weil ich drunter war.

ist mit frist die jährlichkeit gemeint? diese wurde auf 3 jahre geändert zum sammeln der belege:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/020_Antragsfrist.html

Lichtstifter

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #6 am: 03.12.2025 11:38 »
Ja die Frist zum Einreichen von Belegen/Rechnungen.

Da müsste ich nochmal schauen. Das war zuletzt vor zwei Jahren bei mir der Fall. Seit wann gilt denn die Regelung  mit den 3 Jahren? Kam das zeitgleich mit der Abkehr von der Mindestantragsgrenze?

Dies gilt ja dann auch ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Regelung. Soll heißen, aus ursprünglich zu spät eingereichten Rechnungen wird durch den Zugewinn von 2 Jahren nicht wieder eine zeitlich passende Rechnung.



Prekariatsbeamter

immerwiederschoen

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Antw:Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?
« Antwort #7 am: 03.12.2025 12:10 »
damit wurde der neue zeitraum festgesetzt:

Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde am 13. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (Teil I Nummer 92). Die Änderungen treten überwiegend am 1. April 2024 in Kraft.

Verlängerung der Antragsfrist (§ 54 Absatz 1 BBhV)