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Bundesbeamte klagen e.V.

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RArnold:

--- Zitat von: Gruenhorn am 04.12.2025 22:07 ---Das witzige ist, dass das was hier gewünscht ist, eigentlich Gewerkschaftsarbeit ist. Das ist echt erbärmlich, dass meine Gewerkschaft, der VBB hier nichts dergleichen mit seinen Beiträgen anstellt. Im Gegenteil, vor zwei Tagen kam von denen nochmal der Hinweis, dass ein Widerspruch nicht notwendig ist.

Die Frage wäre aus meiner Sicht zunächst, ob es ein Verein oder eher ein Berufsverband ist. Eine Gemeinnützigkeit wird das Finanzamt wahrscheinlich nicht anerkennen für den angegebenen Zweck.

--- End quote ---

Stimmt! Ich frage mich auch schon lange, wofür ich Beiträge zahle.
Für Kalender und eine Zeitschrift?

xyz123:
Ich wäre dabei. Beste Idee des Jahres.
Kündigung für die Gewerkschaft ist schon vorbereitet. Die 20 Euro lieber an einen Verein, der auch mal was macht.

bebolus:
Ich lasse mich gerne belehren, aber bisher dachte ich es läuft so: Widerspruch->Widerspruch negativ beschieden->Klage des Beamten innerhalb Frist zwingend erfoderlich..

Welche Rolle spielt da dann der Verein?

Gruenhorn:
Bspw für die Unterstützung der Klage, in der zunächst die Untätigkeit adressiert wird.

Kaffeekanzler:
Lieber Forist,

ich finde die Idee sehr gut. Könnte man den Verein nicht auch für Landes- und Kommunalbeamte öffnen?

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