Ich habe nochmal ein wenig recherchiert. Angenommen alles bis A10 Wäre verfassungswidrig niedrig, bedeutet dies, dass das heutige A10 das neue A5 sein muss, da kein neues System (Partnereinkommen) rückwirkend eingeführt werden kann. Was aber passieren kann und muss ist ein Heilungsgesetz, dass natürlich die Stufen entsprechend ändern kann. Ich habe mal die Faustregel aus
Battis / Kraft / Radtke – „Bundesbesoldungsgesetz Kommentar“
Hier wird die verfassungsrechtliche Mindestdifferenzierung ausgearbeitet.
Daraus leitet die Literatur “Faustzahlen“ ab:
3–5 % Minimum zwischen Besoldungsgruppen
0,9–1,5 % zwischen Erfahrungsstufen
zur Grundlage genommen und stumpf A10 heute = A5 neu gerechnet. Wenn man das durchzieht, wären sogar ab A13 geringere Besoldungen als heute möglich. Da dies nicht passieren wird und kann, wird hier wahrscheinlich so lange geschoben und gedrückt, bis die Abstände so sind, dass es nach oben so wenig Nachzahlungen wie möglich geben wird. Dann kommen aber die anderen Vergleichsindizes ins Spiel und es wird mir dann tatsächlich zu kompliziert, da dann die Koppelung mit der Entwicklung im Tarif nicht mehr passt.
Ich finde das ziemlich komplex und denke, dass sich vor allem die untere Besoldungsgruppen (verdienterweise) über deftige Nachzahlungen freuen können. Ab A11 wird das Ganze deutlich schmaler ausfallen.