Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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clarion

Hallo,

hat schon mal jemand gerechnet welche Besoldungsgruppen über die Jahre die Mindestbesoldung nicht erreicht hat?

Kreidefresser

Es gibt von einem gewissen Dr. Schwan ein Gutachten für die GEW Nds. (https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Stellungnahme/Stellungnahme-zum-amtsangemessenen-Gehalt-11.01.24.pdf) , in dem die Besoldung allerdings nur unter der vorangehenden 15% Abstands-Prämisse untersucht worden ist. Wenn man das mit dem MÄE durchrechnet, müsste man einen guten Überblick bekommen. Allerdings bezihet sich das Gutachten bereits auf die Reform von 2023.

Gehe aber anhand der eher schlechten Besoldung in Nds. davon aus, dass es bis mindestens in die A10 Besoldung bis 2023 zu niedrig war. Die Folgen dürften also vergleichbar mit denen in Berlin sein.


Kreidefresser

Ich habe nochmal ein wenig recherchiert. Angenommen alles bis A10 Wäre verfassungswidrig niedrig, bedeutet dies, dass das heutige A10 das neue A5 sein muss, da kein neues System (Partnereinkommen) rückwirkend eingeführt werden kann. Was aber passieren kann und muss ist ein Heilungsgesetz, dass natürlich die Stufen entsprechend ändern kann. Ich habe mal die Faustregel aus

Battis / Kraft / Radtke – ,,Bundesbesoldungsgesetz Kommentar"

Hier wird die verfassungsrechtliche Mindestdifferenzierung ausgearbeitet.
Daraus leitet die Literatur "Faustzahlen" ab:

3–5 % Minimum zwischen Besoldungsgruppen

0,9–1,5 % zwischen Erfahrungsstufen

zur Grundlage genommen und stumpf A10 heute = A5 neu gerechnet. Wenn man das durchzieht, wären sogar ab A13 geringere Besoldungen als heute möglich. Da dies nicht passieren wird und kann, wird hier wahrscheinlich so lange geschoben und gedrückt, bis die Abstände so sind, dass es nach oben so wenig Nachzahlungen wie möglich geben wird. Dann kommen aber die anderen Vergleichsindizes ins Spiel und es wird mir dann tatsächlich zu kompliziert, da dann die Koppelung mit der Entwicklung im Tarif nicht mehr passt.

Ich finde das ziemlich komplex und denke, dass sich vor allem die untere Besoldungsgruppen (verdienterweise) über deftige Nachzahlungen freuen können. Ab A11 wird das Ganze deutlich schmaler ausfallen.

ExponentialFud

Abstandsgebot aus dem BVerfg-Beschluss beachten: Ein Eindampfen der Abstände auf weniger als 90% innerhalb von 5 Jahren ist ein erfüllter Prüfparameter.
Deswegen wird es vor allem hohe Familienzuschläge für alle Berechtigten geben, und keine dramatischen Anpassungen der Tabelle. Höchstens Streichungen von Erfahrungsstufen.

justilegal

Ich denke auch, dass Niedersachsen seinen Kurs fortsetzen wird. Ich denke auch, dass sie die Familienzuschläge deutlich erhöhen werden und die Fam-Erg-Zuschläge beibehalten werden. Vielleicht müssen sie da ,,ran", weil sie aktuell ja auch in jeder Besoldungsgruppe unterschiedlich hoch sind und das BVerfG ja gleich hohe Zuschläge in einer Besoldungsgruppe ,,fordert". Eine wesentliche Erhöhung des Grundgehalts wird nicht kommen. Früher galt ja mal der Grundsatz, dass Familienzuschlag 1. und 2. Kind und das entsprechende Kindergeld nur ,,ergänzend" hinzukommen müssen, um den Beamten als Alleinverdiener angemessen zu alimentieren, ,,im Wesentlichen" sollte dafür der zuschlagsneutrale Teil im Grundgehalt dienen. Guckt man sich den Familienergänzungszuschlag beim kleinsten Beamten an, nimmt das Kindergeld hinzu und stellt sich vor, NDS erhöht die Familienzuschläge 1. und 2. Kind auf 350 bis 400 Euro- dann sind die ganzen Zuschläge keine Ergänzung, da kommt nichts mehr im Wesentlichen aus dem Grundgehalt.

ExponentialFud

"BVerfG ja gleich hohe Zuschläge in einer Besoldungsgruppe ,,fordert""

Au contraire. Das BVerfG hat klargestellt, dass die Alimentation der Kinder entsprechend der Ämterwertigkeit zu erfolgen hat. Es fordert also höhere Kinderzuschläge für höhere Ämter. Oder alternativ sehr geringe Kinderzuschläge, und eine, dann auch von der Ämterwertigkeit abhängige, deutliche Steigerung der Grundbesoldungen.

justilegal

Ich glaube, wir beziehen uns auf unterschiedliche Passagen. Ich meinte das, was in RN 71 steht: die Zuschläge, die in EINER (nicht verschiedenen) Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden. Und der Familienergänzungszuschlag schmilzt ja auch von einer Erfahrungsstufe zur nächsten innerhalb einer Besoldungsgruppe ab.

ExponentialFud

Der Familienergänzungszuschlag ist ohnehin hinfällig. Er führt ja derzeit dazu, dass A9 weniger verdient als A8. Wer immer in Niedersachsen im Finanzministerium daran mitgewirkt hat ist entweder völlig ruchlos oder grenzdebil. Es gibt keine andere Erklärung mehr für die Hartnäckigkeit, mit der das Land seine Bediensteten hinter die Fichte führt.