Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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rw

Stimmt. Keine Erhöhung auf 41 Stunden. Ich bin so dankbar, ich kaufe die Vaseline selber für die Verrichtung des Zweckes des DH für meine Kollegen und mich.

Selbst Hamburg hat 2,5% mehr gewährt, wenn auch unter Erhöhung der Arbeitszeit um 2,5%, so dass nach meinem dafürhalten Nds. so mit die am schlechsten bedachten Beamten der BRD sind.

Ich kann noch nicht mal Mühe erkennen beim verarscht werden.

ambitionslosera13

Man erwartet nichts, so kann man auch nicht enttäuscht werden.
Peanuts.... War klar, dass die nächste Stufe der Tarifverhandlung die Grundlage ist.

Als verheiratetes Beamtenehepaar muss man zumindest nicht mehr den Zuschlag teilen.

Am besten finde ich es noch, dass man für das dritte Kinder immer noch weniger bekommt, als man theoretisch in den meisten Fällen Unterhalt zahlen müsste, wenn man das Ganze netto betrachtet.

Die 41 Stunden kommen noch und dann ist NDS wieder der Drückerkönig bei der AA, noch vor Hamburg. Wobei Dressel ist wenigsten so ehrlich und sagt einem ehrlich ins Gesicht, was er von seinem Beamten hält: nicht mehr als nötig.


Micha84

Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe nächstes Jahr entsprechend klar und deutlich urteilt.

justilegal

Zitat von: Micha84 in Gestern um 15:42Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe nächstes Jahr entsprechend klar und deutlich urteilt.
Du meinst bezüglich Niedersachsen?! Damit wir dann 2029 die Interpretation davon als Gesetz bekommen? Wie dieses Mal auch?! Erstaunlich finde ich, dass man wegen der Entscheidung aus 2025 ab 2025 nachkorrigiert... auf die Entscheidungen aus 2020 wurde ja erst mit Wirkung zum 01.12.2022 reagiert... Ironie off!!!
Immer wenn man nach allen anderen Bundesländern immer schon gar nix mehr erwartet, kommt Niedersachsen mit seiner Interpretation der aA um die Ecke 😤 Ich hatte wenigstens ,,gehofft", dass dieser unsägliche Cut zwischen den Kindern in A9 aus der Welt geschafft wird- aber nicht mal das!!!!

RipvanWinkle

Ganze 0,5 Prozent mehr als es durch die Tariferhöhung eh gegeben hätte und etwas mehr Weihnachtsgeld. Da hat Niedersachsen aber richtig gegönnt /s

Die amtsangemessene Alimentation errechnet sich doch Anhand der Modelfamilie. Wie genau erfüllt Niedersachsen die Verfassungsgerichtsvorgaben, wenn es einfach den Ehegattenzuschlag in die Grundbesoldung packt? Eben jene Familie hat dadurch ja keinen Cent mehr.

Ich verstehe da die Logik der Landesregierung nicht.

justilegal

Du vergisst die 125 EUR pro Kind Erhöhung der Sonderzahlung... vielleicht wird ja die Familienergänzungszuschlagsverordnung noch passig gemacht

RipvanWinkle



Selbst Bremen hat 2,5 % zusätzlich oben drauf geschlagen, das sogar Rückwirkend zum 01.01.2024

Unser geliebtes Bundesland lässt sich von f***ing Bremen deklassieren

chester00

Ich weiß nicht, warum sich einige so echauffieren bzw. so überrascht sind. Exakt das, was man erwartet konnte, ist damit eingetreten - wer vom niedersächsischen Besoldungsgeber auch nur ansatzweise eine verfassungskonforme Besoldung erwartet hat, dem ist halt nicht mehr zu helfen. Zur Not wird das fiktive Partnereinkommen auf 100000€ angehoben, dann kann man die Besoldung sogar kürzen.
Das einzige, was helfen könnte, wäre eine ganz klare Ansage vom BVerfG, in dem die Besoldungshöhe klar festgelegt wird, sodass sich die Regierung nicht wieder alles schön rechnen kann.
Bis dahin, genießt eure Besoldung und guckt neidisch nach Brandenburg oder nahezu alle anderen Bundesländer.  ;D


GoodBye

Nicht ganz. In alter Gewerkschaftsmanier wird sich wieder darüber aufgeregt, dass die unteren Gruppen von der Erhöhung der Sonderzahlung auf 1200 Euro für alle nichts hätten. Mit Abständen hat man es dort nicht so.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:15Nicht ganz. In alter Gewerkschaftsmanier wird sich wieder darüber aufgeregt, dass die unteren Gruppen von der Erhöhung der Sonderzahlung auf 1200 Euro für alle nichts hätten. Mit Abständen hat man es dort nicht so.

Wenn ich es richtig sehe, wird doch über das Mindestbesoldungsgebot auch das Abstandsgebot - wenn auch implizit, so doch deutlich - mit einbezogen:

"Besonders kritisch bewertet der dbb niedersachsen deshalb die geplante zusätzliche Anhebung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent.

<Unsere Berechnungen zeigen, dass selbst nach Umsetzung der bislang bekannten Maßnahmen sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die von uns errechnete Mindestbesoldung unterschreiten. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Tabellensteigerung von 0,5 Prozent nicht im Ansatz geeignet, das Problem zu lösen>, so Zimbehl." (https://www.dbb-niedersachsen.de/aktuelles/news/alimentationsplaene-reichen-nicht-aus-niedersachsen-wird-den-bundesweiten-anschluss-verlieren/)

Sieben von zwölf Besoldungsgruppen sollte ja bedeuten, dass nach den geplanten Maßnahmen noch immer ein unmittelbar verletztes Mindestbesoldungsgebot bis in die Besoldungsgruppe A 11 gegeben sei, dass also weiterhin ein Eckbeamter in jener Besoldungsgruppe nicht so nettobesoldet wird, wie der Eckbeamte in der Besoldungsgruppe A 5 als Mindestbesoldung im Rahmen der Prekaritätsschwelle - als absolut niedrigster Betrag - nettobesoldet werden müsste. Entsprechend wird ja auch eine Tabellensteigerung vom dbb gefordert.

Wenn die Landesregierung ausführt:

"Finanzminister Gerald Heere: <Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen>"(https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/verfassungskonforme-alimentation-und-ubertragung-der-tarifeinigung-kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-anpassung-von-besoldung-und-versorgungsbezugen-253475.html),

wird sie jetzt sicherlich nach längerer Zeit tatsächliche Berechnungen im Gesetzentwurf präsentieren, nachdem diese in den letzten beiden Gesetzentwürfen gefehlt hatten. Man darf gespannt sein über die Rechenkünste des Niedersächsischen Finanzministeriums...

Sydneeyy

Ich kann für mich konstatieren: Ich habe nichts erwartet und wurde trotzdem enttäuscht. Wahnsinn, dass Niedersachen jetzt deutlich hinter Pleite-Spitzenreiter Bremen und Berlin zurückfällt. Von den paradiesischen Zuständen in S-H oder Brandenburg wage ich ja nicht mal zu träumen. Ich bin ja eigentlich Fan unserer rot/grünen Landesregierung, jetzt nicht mehr.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:15Nicht ganz. In alter Gewerkschaftsmanier wird sich wieder darüber aufgeregt, dass die unteren Gruppen von der Erhöhung der Sonderzahlung auf 1200 Euro für alle nichts hätten. Mit Abständen hat man es dort nicht so.

Laut DGB, GdP, GEW und ver.di scheinen Anwärterbezüge und Weihnachtsgeld "högschde Priorität" (Jogi-Löw-Sprech) zu genießen, siehe hier..

rw

Grundsätzlich ist das ja begrüßenswert.

Aber heruntergebrochen auf den Kollegen, dem das Wasser bis zum Hals steht: A 5 4K = 2x125 € (Brutto) p.a.(!) + 0,5 % ab 2027

Vielleicht wäre es lohnenswerter die Erlaubnis zu erhalten im MF regelmäßig die leeren Pfandflaschen empfangen zu dürfen?!

Beamtin05

Wann werden wir denn etwas von der 41 Stunden Woche erfahren?