Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Keating

Ich dachte, der DH muss gerade die Familien des Beamten besonders unterstützen. Das macht er jetzt nicht mehr, oder?
Oder ist keine Unterstützung der Familie wegen des Partnereinkommens mehr notwendig? Aber da steht doch etwas in einem Grundlagengesetz zu, oder?

Ich werde nicht mehr schlau daraus.

GoodBye

M.E. ein hilfloser billiger Trick, um die Fortschreibungsprüfung zu umgehen.

Nachdem man die Vorabprüfung mit dem fiktiven Partnereinkommen ummogelt.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

ExponentialFud

Ich verweise nochmal auf meinen Hilfepost #387 und zeige hier mal eine Idee, wie das Ergebnis des Programms aussehen könnte. Die Zahlen sind (-> Post #387) noch nicht belastbar, daher geblurred damit ich das nicht wieder einfangen muss.

vorschau" border="0

Rukh

Ich kann leider an Zahlen nichts weiter dazu beitragen, aber ich denke schon, dass ambitionslosera recht hat mit den verheirateten Beamten.
Sind beide verbeamtet, haben sie vorher den Zuschlag jeweils hälftig erhalten. Nun erhalten sie ihn jeweils im Grundgehalt. Somit auf die Familie gerechnet eine Erhöhung um 170€ Brutto.

GoodBye

Zitat von: Rukh in 08.09.2026 21:29Ich kann leider an Zahlen nichts weiter dazu beitragen, aber ich denke schon, dass ambitionslosera recht hat mit den verheirateten Beamten.
Sind beide verbeamtet, haben sie vorher den Zuschlag jeweils hälftig erhalten. Nun erhalten sie ihn jeweils im Grundgehalt. Somit auf die Familie gerechnet eine Erhöhung um 170€ Brutto.

Es gibt jetzt also schon ein fiktives Beamtenpartnereinkommen 😂😂😂
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rukh

Wieso fiktiv? Verstehe ich nicht. Bei mir ist das ganz real so.

GoodBye

Das bezweifle ich ja garnicht. Aber es wäre schon lustig, wenn man beim fiktiven Partnereinkommen noch zusätzlich annimmt, dass der Partner Beamter ist und jetzt mehr Grundgehalt erhält, sozusagen pauschaliert, dass Beamte immer mit Beamten verheiratet sind 😂
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rukh

Allerdings und zuzutrauen ist es dem DH leider. Ist der Ruf einmal ruiniert...

clarion

Dass durch die Integration des Verheiratetenzuschlag in das Grundgehalt nun auch die Ledigen und Beamtenpaare mehr bekommen, ist doch ein billiger Trick. In der Summe dürften weitaus mehr Beamte mit Nicht-Beamten verheiratet sein als jede andere Lebenspartner-Kombination. Die große Masse bekommt genau dasselbe und die wenigen anderen halt ein paar Kröten mehr.

GoodBye

Humor ist auch wichtig. Besonders freue ich mich über den Entschließungsantrag der die Remonstrationspflicht betont. Mal schauen, ob das auch für die Beamten im MF gilt 😂
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

ambitionslosera13

Moin,

im Grunde gibt es nun drei Szenarien. Die Verbandsanhörungen sind in weiten Teilen reine Show, damit man der formhalber die Kritik zur Kenntnis nimmt.

1.) negatives Szenario, man packt nach der Wahl noch die Mehrarbeit oben drauf, an Dressel orientiert und hofft, dass die Leibeigenen bis zur Landtagswahl nicht mehr ganz so erbost sind. Man appelliert derweilen immer wieder wie böse die AFD ist und dass die Beamten an ihre demokratischen Pflichten denken sollen...

dazu passt der Link von weiter oben.

2.) der Entwurf geht so eins zu eins durch. Verbände dürfen sich formhalber äußern, aber FM Heere denkt nicht einmal im Traum und unter Einfluss von Dinkelkeksen mit Cannabis versetzt daran, uns auch nur mehr zu geben als er für nötig erachtet. Das BVerfG ist mehr so eine demokratische Richtlinie

3.) man erbarmt sich unser und packt noch etwas für die Familien oben drauf und statt 2,5 im nächsten Jahr rundet man auf 3 auf.

zu 1. gibt es dann sprichwörtlich den Zonk gratis dazu

Erpelente

Zitat von: justilegal in 08.09.2026 12:22Da scheint sich nichts geändert zu haben...

Weitere Gesetzesänderungen
Anpassungsbedarf in der Vorschrift des § 36a ergibt sich in erster Linie aus der aktuellen
Rechtsprechung des BVerfG. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Bezugspunkt der verfassungsgemäßen
Mindestbesoldung nicht mehr der Abstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern 80 des
Median-Äquivalenzeinkommens im Land Niedersachsen. Daneben nimmt das BVerfG in seiner letzten
Entscheidung eine Gewichtung der Familienmitglieder anhand der modifizierten Äquivalenzskala der
OECD vor, die ebenfalls in der gesetzlichen Änderung umgesetzt wird. Zudem wird in einem letzten
Schritt mit Wirkung ab 1. Januar 2027 die Vorschrift des § 36a hinsichtlich des Hinzuverdienstmodells
konsistent ausgestaltet.

Zu den Anlagen mit der Höhe des Zuschlags für die Folgejahren bzw. mit nur einem Kind gibt es noch immer gar nichts, oder? Auch peinlich, dass es Ende 24 beschlossen wurde, bisher aber rein gar nichts passiert ist.

ExponentialFud

#402
Fortschreibung von Nominallohnindex und Preisindex für Niedersachsen.
von 2006 bis 2015 ist der Prüfparameter Preisindex erfüllt. Das alleine reicht aber nicht für Verfassungswidrigkeit. Dazu bräuchte man zwei Indizes.
Der Tariflohnindex für Niedersachsen ist leider nicht zu finden - kann jemand Daten liefern?

Screenshot-2026-09-09-at-23-12-14" border="0

Hier die Tabelle mit allen markierten Verletzungen (orange: Abstand, pink: Index+Abstand, rot: zwei Indices)

Screenshot-2026-09-09-at-23-15-45" border="0

Persönliche Bemerkung: Die W-Besoldung, die mich betrifft, ist in Niedersachsen für den Arsch. Abstandsgebot zu W2 und zwei Preisindizes verletzt.

Ansonsten: A6,A7 und A9 haben ein Problem mit dem Abstandsgebot in verschiedenen Jahren. Das cum grano salis, denn ich kann die Zahlen aus dem leak insbesondere für 2026/27 nicht nachvollziehen. Hier wurden wohl die Covid-Sonderzahlungen herausgetrickst.

Ansonsten: Auffallend repressive Besoldung beginnt im Jahr 2024. Die Abstände schrumpfen tlw. um 7%.

Schließlich: Mindestbesoldung ist hier nicht geprüft. M.m. sinnlos solange der Zombie fP auf den Gängen des MF in Hannover herumwandelt.

Gerne Korrekturen, Ergänzungen.

Kaufangebot: Für 250.000 EUR verkaufe ich dieses Python-Programm ans Ministerium damit ihr dort auch mal eine Chance habt, saubere Arbeit zu leisten.
Ihr habt das Jahr seit 17. September 2025 nicht zum Rechnen benötigt - das habe ich ja ohne Datenzugriff in ein paar Tagen hinbekommen - sondern zum Ausreden erfinden!

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in 09.09.2026 23:13Der Tariflohnindex für Niedersachsen ist leider nicht zu finden - kann jemand Daten liefern?
Es gibt nicht "den" Tariflohnindex, sondern es wird für jede zu prüfende Besoldungsgruppe die zugehörige Entgeltgruppe betrachtet (die genaue Zuordnung findest du im BVerfG-Beschluss). Des Weiteren ist zu beachten, dass es beim Übergang vom BAT zum TV-L teilweise zu gewissen "Sprüngen" kam (die man ggf. vor Gericht argumentativ angreifen könnte). Sämtliche zugrundeliegenden Daten findest du hier auf der Seite, unter anderem hier.


Zitat von: ExponentialFud in 09.09.2026 23:13Schließlich: Mindestbesoldung ist hier nicht geprüft. M.m. sinnlos solange der Zombie fP auf den Gängen des MF in Hannover herumwandelt.
Damit "verschenkst" du aber ein potenzielles "Häkchen" in der Fortschreibungsprüfung. Denn immer, wenn "unten" (in niedrigen Besoldungsgruppen) das Gebot der Mindestbesoldung verletzt wird, ist es sehr gut möglich, dass dadurch "oben" (in höheren Besoldungsgruppen) eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots ausgelöst wird (siehe BVerfG-Beschluss)..

ExponentialFud

#404
@BVerfGBeliever: Beides richtig. Die Gegenüberstellung A/E und die zugehörige Indexierung kenne ich. Das ist nur erhebliche weitere Arbeit. Die Frage ist: Schlauschnacken hier alle, oder wer macht mit und liefert die Daten?