Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ambitionslosera13

FM Heere hat eine russische Trollfabrik beauftragt....
Oder ein Lakai hatte zwischen kopieren und Kaffee kochen noch einen Spezialauftrag erhalten

Ironie off

ambitionslosera13

#436
Zitat von: Goldene Vier in 02.10.2026 12:47Der (erste) Entwurf müsste hier einsehbar sein

https://oeffentlicher-dienst.info/g/ni-anpg-2025-2028

Wie gehen sie mit dem fiktiven Partnereinkommen in der Vergangenheit um? Installieren sie es vollständig rückwirkend?

Bescheißen sie hierbei wie NRW?

In NRW hat man einfach mal großzügigerweise ein paar Jahre später als das BVerfG zum Vorteil des DH die Neuberechnung gestartet, dumm aber für den Beamten. So werden ein paar Prozente wohl unterschlagen.
Im NRW Forum ist man not amused.
Deutlich wird hierbei aber, dass sich CDU, SPD und Grüne da kaum unterscheiden.


ambitionslosera13

Kurze Verständnisfrage:

im Entwurf gerade im Anhang gesehen, dass für Beamtenfamilien A5 bis A9 der Kinderzuschlag für das erste und zweite Kinde um jeweils 100 Euro erhöht werden soll. Gab es das schon vorher?
ca 240 bis 250 ab 2027 und 2028

Wäre für diese Familien natürlich durchaus erfreulich.

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justilegal

Gibt es seit 2023. Mag erfreulich sein für diese Familien- fragen wir mal die A10er mit 2 Kindern, wie erfreulich die das finden... ist das einzige Bundesland, das beim ,,normalen" Familienzuschlag diese Unterscheidung zwischen Kindern bis zum ehemaligen mittleren Dienst und allen anderen Besoldungsgruppen vollzieht... und fragen wir auch mal die mit mehr als 2 Kindern aus den Besoldungsgruppen A5 bis A9. Der Abstand zwischen der 3+ Kind- Familie und der 2-Kind-Familie ist so gering wie nirgendwo anders in Deutschland... von daher habe ich persönlich höchste Bedenken, was die Verfassungsmäßigkeit dieser 100 Euro mehr für das 1. und 2. Kind bis max A9 ehemals mittlerer Dienst angeht.

SteuernNds

Zitat von: GoodBye in 02.10.2026 21:20Entweder bist du nicht nüchtern, oder solltest dich erst noch ins Thema einarbeiten.

Insoweit: Prosit (Es möge nützen) 🍻

Was für ein Gehabe als erwachsener Mensch. Dieses Verhalten tut einfach nur weh. Mehr kann man dazu nicht sagen.

GoodBye

Es soll auch weh tun, wenn man so einem Schwachsinn schreibt.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

clarion

Wenn ich das Pamphlet aus dem Hause Heere richtig lese, wird die Einbeziehung des fiktiven Partnereinkommens einfach so vorausgesetzt, ohne die Zulässigkeit irgendwie zu begründen???

Die Chuzpe macht doch ein wenig sprachlos.

ambitionslosera13

Die Zulässigkeit überprüft dann in 10 bis 15 Jahren das BVerfG. Bis dahin hat man Zeit gewonnen und FM Heere ist dann bereits Teil der Geschichte. Das ist nun mal der politische Plan bzw. der länderübergreifende Verfassungsbruch.

Da die meisten keinen Widerspruch einlegen, hat man so Kohle gespart.
Die Einspruchsführer wird man so billig wie möglich abspeisen. Das Procedere dauert wieder
uns es wird wieder eine neue kreative Schweinerei erdacht, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Derweil ist der eine oder andere bereits verstorben und nicht alle Erben machen die ihnen zustehende Kohle geltend. Sie wissen es nicht, können es nicht oder wollen es nicht.

Ich hoffe, dass man Karlsruhe mittelfristig ein Urteil setzt, dass so eindeutig ist, dass es kaum noch einen Gestaltungsspielraum gibt. Voßkuhle erzählt mal etwas "dem Besoldungsrecht ein paar Zähne einziehen".


justilegal

Zitat von: SteuernNds in 02.10.2026 20:44Allgemein müsste man das BVerfG aber mal fragen, warum zum Beispiel Kinder von Beamten mehr wert sein sollen, als Kinder der restlichen Bevölkerung.


Das BVerfG hat diese Frage doch am 4.05.2020 beantwortet
,, RN 35
aa) Es wird den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht gerecht, in der Zuwendung kinderbezogener Gehaltsbestandteile ein ,,Beamtenprivileg" oder ein ,,doppeltes Kindergeld" zu sehen. Das Beamtenverhältnis ist kein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinne, insbesondere ist es kein entgeltliches Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen eine nach Inhalt, Zeit und Umfang begrenzte Arbeitsleistung geschuldet wird und als Entgelt dafür ein Anspruch auf Entlohnung erwächst. Das Beamtenverhältnis begründet vielmehr für den Beamten und den Dienstherrn je selbstständige Pflichten. Diese folgen unmittelbar aus dem Gesetz, sie werden nicht vertraglich vereinbart. Der Beamte hat die Pflicht, dem Dienstherrn seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren. Die Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung ist daher kein ,,Beamtenprivileg", sondern Inhalt der geschuldeten Alimentation (vgl. BVerfGE 99, 300 <317> m.w.N.).
RN 36
Das Bundesverfassungsgericht verlangt gerade keine Besserstellung der Kinder von Richtern und Beamten. Seine Rechtsprechung zum steuerfreien Existenzminimum (vgl. BVerfGE 99, 246) bezieht sich auf alle Kinder. Der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, den Bedürfnissen von kinderreichen Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet."
Sehr lesenswert auch der Verweis in RN 37  Leisner-Egensperger, NVwZ 2019, S. 777 <780>.

Wer in diesem Forum unter diesem Thread die eingangs zitierte Frage an das BVerfG richtet, könnte sich ja wenigstens mal die jüngste ( es ist die zweitjüngste) Entscheidung durchlesen.
Dann wird man hier vielleicht auch nicht als Troll o ä. beleidigt.
Ein bisschen Informieren vor Äußern schadet nicht.
Beamtenkinder müssen nicht besser gestellt werden als andere Kinder, aber Beamte haben eben aus Art.33 GG einen Anspruch auf Alimentation der Familie. Gewährt der Bund allen Kindern -egal ob die Eltern Grundsicherung, Arbeitslohn oder Beamtengehalt beziehen- gleich hohe Leistungen, bräuchte es keine (ergänzenden) Familienzuschläge mehr.

Dominic231

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 10:02Die Zulässigkeit überprüft dann in 10 bis 15 Jahren das BVerfG. Bis dahin hat man Zeit gewonnen und FM Heere ist dann bereits Teil der Geschichte. Das ist nun mal der politische Plan bzw. der länderübergreifende Verfassungsbruch.

Da die meisten keinen Widerspruch einlegen, hat man so Kohle gespart.
Die Einspruchsführer wird man so billig wie möglich abspeisen. Das Procedere dauert wieder
uns es wird wieder eine neue kreative Schweinerei erdacht, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Derweil ist der eine oder andere bereits verstorben und nicht alle Erben machen die ihnen zustehende Kohle geltend. Sie wissen es nicht, können es nicht oder wollen es nicht.

Ich hoffe, dass man Karlsruhe mittelfristig ein Urteil setzt, dass so eindeutig ist, dass es kaum noch einen Gestaltungsspielraum gibt. Voßkuhle erzählt mal etwas "dem Besoldungsrecht ein paar Zähne einziehen".



So ist es leider. Und es ist doch so seit den 70ern. Die Regierungen sitzen da am längeren Hebel. Vom Gericht her ist es unmöglich irgendwelche Vorgaben eindeutig festzulegen.

Selbst wenn die auf den Cent genau sagen würden A7 muss 5000€ bekommen.

Dann denkt sich halt ne Landesregierung irgendwas kreatives aus. Es folgt als Beispiel: Ab jetzt bekommen alle Beamten mit A7 5000€, aber wir ziehen 1000€ als ,,fiktives Solidarsondervermögen" ab und es muss doch nicht mehr Geld ausgegeben werden. Die Gerichte brauchen 10 Jahre bis die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Die 20%, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen rückwirkend Geld ohne Zinsen zurück. Dann denken die sich etwas neues aus und es folgt jetzt ein ,,fiktives Sicherheitsgeld" von 1000€. Da haben wir keine Chance. Wichtig ist nur immer Widerspruch einzulegen.

Beamtin05

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 13:30So ist es leider. Und es ist doch so seit den 70ern. Die Regierungen sitzen da am längeren Hebel. Vom Gericht her ist es unmöglich irgendwelche Vorgaben eindeutig festzulegen.

Selbst wenn die auf den Cent genau sagen würden A7 muss 5000€ bekommen.

Dann denkt sich halt ne Landesregierung irgendwas kreatives aus. Es folgt als Beispiel: Ab jetzt bekommen alle Beamten mit A7 5000€, aber wir ziehen 1000€ als ,,fiktives Solidarsondervermögen" ab und es muss doch nicht mehr Geld ausgegeben werden. Die Gerichte brauchen 10 Jahre bis die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Die 20%, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen rückwirkend Geld ohne Zinsen zurück. Dann denken die sich etwas neues aus und es folgt jetzt ein ,,fiktives Sicherheitsgeld" von 1000€. Da haben wir keine Chance. Wichtig ist nur immer Widerspruch einzulegen.

Sehe ich genauso. Ich werde nur immer mit ???? angesehen wenn ich mich umhöre.Es widersprechen einfach zu wenig