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Netto 2026

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--- Zitat von: Chris0410 am 12.12.2025 08:24 ---Hallo, ich hätte eine kurze Frage...ich bin erst seit 01.01.2025 Beamter und seither auch erst in der PKV und habe nun ab Januar ebenfalls ca. 45€ weniger Netto (bei gleichem Brutto) auf meiner Abrechnung stehen...ich habe hier im Forum gelesen, dass im November 2025 PKV Versorgungsbeiträge gemeldet wurden. Muss ich diese Beiträge selber melden oder wie läuft das ab?

Vielen Dank für die Hilfe!
LG :)

--- End quote ---

Das könnte auch an einem technischen Problem liegen.

Irgendwo im Forum gab es einen Hinweis.
Demnach hat die rechtzeitige Implementierung der Abfrage der Vorsorgebeiträge nicht geklappt. Das soll erst mit der Februarabrechnung, mit Rückrechnung für Januar, erfolgen.
Selbst habe ich noch keine Infos gesehen.

Brian Blake:
Es gibt zum einen private Krankenkassen, die noch nicht am Verfahren teilnehmen. Mir ist zumindest eine bekannt, die erst ab 11.2026 über ELStAM übermittelt. Hier müssen die Papierbescheinigungen vorgelegt und von der Bezügestelle eingepflegt werden. Daneben gibt es aktuell Abrufprobleme bei einigen AG die mit SAP abrechnen. PVS scheint wohl ganz oder teilweise funktioniert zu haben. SASPF für die Abrechnung der Besoldung der Bundeswehr noch nicht. Das wird dann nachgezogen.

Funbraker:
Für Beamte, die über PVSplus abgerechnet werden (also ohne Beamte und Soldaten der Bundeswehr, für das PersWiSys kann ich nicht sprechen):
Der neue Programmablaufplan für 2026 wurde bereits in der Abrechnung 01/2026 berücksichtigt. Daher entfällt die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale.
Der Abruf der KV-/PV-Beiträge von der Clearingstelle sollte bereits seit Ende November möglich sein und wird seitdem regelmäßig versucht. Leider sind seit diesem Zeitpunkt die Abrufe gestört und es konnten bislang immer noch nicht für alle Personen die Merkmale abgerufen werden. Das Problem liegt aber nicht an PVSplus, sondern an der Clearingstelle
Auf der Seite von ELStAM findet sich dieser Hinweis:

--- Zitat ---Derzeit bestehen in Einzelfällen Probleme in der Bereitstellung von Änderungslisten.

Innerhalb dieser Menge von Einzelfällen sind einige Fälle mit einem fehlerhaften Verfahrenshinweis (VH 552010100) abgelehnt worden.

Betroffenen Arbeitgebern wird sowohl in den Fällen des fehlerhaften Verfahrenshinweises als auch bei Ausbleiben der Änderungsliste keine erneute Datenübermittlung empfohlen.

Das BZSt informiert, sobald das Problem behoben wurde und die fehlerhaft abgewiesenen Anmeldungen erneut übermittelt werden können.

Im Falle ausbleibender Änderungslisten gelten die Regeln der Rn 88 des BMF-Schreibens vom 13.12.2024 "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale".
--- End quote ---
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber)
Von Einzelfällen kann man sprechen, muss man aber nicht, wenn viele Einzelfälle in die 100.000 gehen... Aber anderes Thema.
Wir sind hier auch nicht die einzigen Betroffenen, sondern andere AG sind hiervon auch betroffen. Es liegen diverse Meldungen von Ländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin vor, die die gleichen Probleme beim Abruf haben und deren Beamte jetzt ohne die Beiträge abgerechnet wurden.
Das Ergebnis in der Steuerberechnung fällt jetzt unterschiedlich aus, je nachdem, was man in der Vergangenheit vorgelegt hatte. Für Personen, die eine Bescheinigung über KV-/PV-Beiträge vorgelegt hatten, werden diese Beträge auch in der Abrechnung 01/2026 weiterhin berücksichtigt und die Lohnsteuer für 2026 wird niedriger oder ähnlich hoch wie bisher ausfallen. Für alle anderen wird der KV-/PV-Betrag in der Steuer mit 0,00 Euro angesetzt (Vorgabe des Programmablaufplan) und dadurch ergeben sich höhere Steuern, als in 2025.
Für beide Gruppen gilt aber, dass mit dem erfolgreichem Abruf der ELStAM-Daten eine Rückrechnung auf den gemeldeten Zeitpunkt, i.d.R. ab 01.01.2026, erfolgt und die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden.
Das BVA oder der Abrechnungsdienstleister können hier aktuell nichts machen.

Es bleibt momentan daher leider nur Abwarten und Tee trinken.

Zum Portal:
Die Nutzung ist von der Anbindung der Behörde an PVSplus abhängig und ob die Entscheidung dafür oder dagegen getroffen wurde. Es gibt leider immer noch viele Behörden, die diese Funktionalität nicht einsetzen wollen. Es wurde ja teilweise schon beschrieben, was darin alles möglich ist und der Funktionsumfang wächst.
Inwieweit es eine "Zumutung" ist, kann man wohl erst entscheiden, wenn man es mal genutzt hat. Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung fällt in der Regel nach einigen Vorstellungsrunden durch das K-PVS, ohne jedoch es selbst einmal genutzt zu haben.

Hoffe, ich konnte zur Aufklärung beitragen.

gio:

--- Zitat von: Funbraker am 12.12.2025 20:00 ---Für Beamte, die über PVSplus abgerechnet werden (also ohne Beamte und Soldaten der Bundeswehr, für das PersWiSys kann ich nicht sprechen):
Der neue Programmablaufplan für 2026 wurde bereits in der Abrechnung 01/2026 berücksichtigt. Daher entfällt die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale.
Der Abruf der KV-/PV-Beiträge von der Clearingstelle sollte bereits seit Ende November möglich sein und wird seitdem regelmäßig versucht. Leider sind seit diesem Zeitpunkt die Abrufe gestört und es konnten bislang immer noch nicht für alle Personen die Merkmale abgerufen werden. Das Problem liegt aber nicht an PVSplus, sondern an der Clearingstelle
Auf der Seite von ELStAM findet sich dieser Hinweis:

--- Zitat ---Derzeit bestehen in Einzelfällen Probleme in der Bereitstellung von Änderungslisten.

Innerhalb dieser Menge von Einzelfällen sind einige Fälle mit einem fehlerhaften Verfahrenshinweis (VH 552010100) abgelehnt worden.

Betroffenen Arbeitgebern wird sowohl in den Fällen des fehlerhaften Verfahrenshinweises als auch bei Ausbleiben der Änderungsliste keine erneute Datenübermittlung empfohlen.

Das BZSt informiert, sobald das Problem behoben wurde und die fehlerhaft abgewiesenen Anmeldungen erneut übermittelt werden können.

Im Falle ausbleibender Änderungslisten gelten die Regeln der Rn 88 des BMF-Schreibens vom 13.12.2024 "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale".
--- End quote ---
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber)
Von Einzelfällen kann man sprechen, muss man aber nicht, wenn viele Einzelfälle in die 100.000 gehen... Aber anderes Thema.
Wir sind hier auch nicht die einzigen Betroffenen, sondern andere AG sind hiervon auch betroffen. Es liegen diverse Meldungen von Ländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin vor, die die gleichen Probleme beim Abruf haben und deren Beamte jetzt ohne die Beiträge abgerechnet wurden.
Das Ergebnis in der Steuerberechnung fällt jetzt unterschiedlich aus, je nachdem, was man in der Vergangenheit vorgelegt hatte. Für Personen, die eine Bescheinigung über KV-/PV-Beiträge vorgelegt hatten, werden diese Beträge auch in der Abrechnung 01/2026 weiterhin berücksichtigt und die Lohnsteuer für 2026 wird niedriger oder ähnlich hoch wie bisher ausfallen. Für alle anderen wird der KV-/PV-Betrag in der Steuer mit 0,00 Euro angesetzt (Vorgabe des Programmablaufplan) und dadurch ergeben sich höhere Steuern, als in 2025.
Für beide Gruppen gilt aber, dass mit dem erfolgreichem Abruf der ELStAM-Daten eine Rückrechnung auf den gemeldeten Zeitpunkt, i.d.R. ab 01.01.2026, erfolgt und die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden.
Das BVA oder der Abrechnungsdienstleister können hier aktuell nichts machen.

Es bleibt momentan daher leider nur Abwarten und Tee trinken.

Zum Portal:
Die Nutzung ist von der Anbindung der Behörde an PVSplus abhängig und ob die Entscheidung dafür oder dagegen getroffen wurde. Es gibt leider immer noch viele Behörden, die diese Funktionalität nicht einsetzen wollen. Es wurde ja teilweise schon beschrieben, was darin alles möglich ist und der Funktionsumfang wächst.
Inwieweit es eine "Zumutung" ist, kann man wohl erst entscheiden, wenn man es mal genutzt hat. Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung fällt in der Regel nach einigen Vorstellungsrunden durch das K-PVS, ohne jedoch es selbst einmal genutzt zu haben.

Hoffe, ich konnte zur Aufklärung beitragen.

--- End quote ---

Könnte ja auch mal was direkt klappen :) das erklärt zumindest den satten Zuwachs von 11 euro netto mehr....

ElaO:
Ich bin bei einer Bundesoberbehörde und war aber bis vor 23 Jahren bei der DB in der Beamtenlaufbahn, und bin von daher noch in der KVB Kranken versichert mit jetzt vorgeschalteter Beihilfe.
Da die KVB sich nicht in der Pflicht sieht, die Beiträge an ELStAM zu melden, habe ich gestern die Summe der Beiträge (KVB, Restkostenversicherung und Pflegeversicherung) an meinen Steuerberater gegeben, damit sie beim Finanzamt eingetragen werden.
Mal gucken wie das klappt und es sich dann in der Besoldungsmitteilung wider spiegelt, wahrscheinlich aber erst im Februar denke ich.

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