Netto 2026

Begonnen von Sputnik1978, 04.12.2025 19:24

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Mig82

Zitat von: emdy in 01.03.2026 13:51Danke für die Erläuterung, Jonny und Mig. Zur Erhellung des Themas beizutragen ist eben nicht jedem gegeben.

Bei mir wurde für März nicht korrekt ausgezahlt und ich stehe bei einem Fehlbetrag von über 350€ für Januar bis März.

Ich schreibe dann wahrscheinlich Ende März kontextlos, dass ich jetzt 500€ mehr kriege.

Es haben doch vorher bereits mehrere Personen (im Kontext auf die Korrektur für bestimmte Geschäftsbereiche, z.B. BMVg, hingewiesen). Insofern war doch auch der Beitrag von @sailor nachvollziehbar. Und da kam sogar schon die Bezügebescheinigung, welche bei der Bundeswehr oftmals erst nach 3,4 Wochen in der Dienststelle landet.

MOGA

Zitat von: photosynthese in 27.02.2026 22:03Geschäftsbereich AA. Bezügemitteilung für März liegt noch nicht vor, es hat aber ausgehend von der Auszahlung sicher keine Rückrechnung gegeben und auch noch keine PKV-Berücksichtigung wenigstens für den März. Auszahlung insg. etwas niedriger als im Februar, Ursache werden aber Währungsschwankungen sein.
Waehrungsschwankungen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Fubar1323

Zitat von: MOGA in 02.03.2026 11:17Waehrungsschwankungen?
Da wird der Kaufkraftausgleich im Ausland (und ggf. gezahlte, umgerechnete, Mietzuschüsse) gemeint sein.

selo

Ich hatte beim BVA mal angefragt, ob und wie der Fehler behoben werden könne, hier wurde mir als Antwort mitgeteilt, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, in die seit 01.01.2026 automatisiert durchgeführten Übermittlungen der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einzugreifen bzw. diese manuell zu ändern oder erneut abzurufen. Ich solle doch bitte meine Krankenkasse kontaktieren, um ,,detaillierte Informationen" zu erhalten.
(Geschäftsbereich BMI)

emdy

Zitat von: selo in 04.03.2026 15:59Ich hatte beim BVA mal angefragt, ob und wie der Fehler behoben werden könne, hier wurde mir als Antwort mitgeteilt, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, in die seit 01.01.2026 automatisiert durchgeführten Übermittlungen der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einzugreifen bzw. diese manuell zu ändern oder erneut abzurufen. Ich solle doch bitte meine Krankenkasse kontaktieren, um ,,detaillierte Informationen" zu erhalten.
(Geschäftsbereich BMI)

Genau, wahlweise die Krankenkasse oder das Finanzamt soll ich kontaktieren (beide Begriffe sind schon falsch aber egal). Als hätte das irgendwas damit zu tun, dass die Schnittstelle zwischen Bundeszentralamt für Steuern und Bezügesystemen nicht funktioniert.

Meine Krankenversicherung hat mir jedenfalls im November den konkreten Betrag mitgeteilt, der an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurde. Und in der allgemeinen Information des BVA hieß es ja auch, dass man davon ausgehen kann, dass die Daten vorliegen, sie können nur bislang nicht verarbeitet werden...

photosynthese

Zitat von: emdy in 04.03.2026 22:18Genau, wahlweise die Krankenkasse oder das Finanzamt soll ich kontaktieren (beide Begriffe sind schon falsch aber egal). Als hätte das irgendwas damit zu tun, dass die Schnittstelle zwischen Bundeszentralamt für Steuern und Bezügesystemen nicht funktioniert.

Meine Krankenversicherung hat mir jedenfalls im November den konkreten Betrag mitgeteilt, der an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurde. Und in der allgemeinen Information des BVA hieß es ja auch, dass man davon ausgehen kann, dass die Daten vorliegen, sie können nur bislang nicht verarbeitet werden...

In meinem Fall lag scheinbar nichts vor. Die Daten sind jetzt manuell nacherfasst worden, und zwar aus der Mitteilung der PKV im November.

aktenmensch

Kann mir jemand eine kurze Frage zum Besoldungsrechner hier beantworten?
Ich erhalte derzeit exakt die Besoldung die im Rechner angegeben ist, wenn ich keine PKV Beiträge eintrage.

Ist das üblich, dass man sich das erst über die Steuererklärung zurückholt oder kann man das beim BVA berücksichtigen lassen, so dass man mehr Monatsnetto bekommt, wie der Rechner dies bei PKV Beiträgen auch anzeigt?

Rheini

Zitat von: aktenmensch in 06.03.2026 09:31Kann mir jemand eine kurze Frage zum Besoldungsrechner hier beantworten?
Ich erhalte derzeit exakt die Besoldung die im Rechner angegeben ist, wenn ich keine PKV Beiträge eintrage.

Ist das üblich, dass man sich das erst über die Steuererklärung zurückholt oder kann man das beim BVA berücksichtigen lassen, so dass man mehr Monatsnetto bekommt, wie der Rechner dies bei PKV Beiträgen auch anzeigt?

Hast Du denn berücksichtigungsfähige PKV Beiträge?

Falls Du welche hast, wurden die bei deinen Bezügen berücksichtigt (evtl. mal auf deine Bezügeabrechnung schauen)?

Falls Du welche hast und nicht bei deinen Bezügen berücksichtigt wurden, gibt es evtl. Hinweise auf der HP deine Abrechnungsstelle hinsichtlicher diebzgl. Probleme?

Falls es diese nicht gibt, mal mit deiner Bezügestelle Kontakt aufgenommen?

Ich glaube nicht das der Rechner einen Fehler hat, aber evtl. mal mit einem anderen Rechner gegenchecken.

aktenmensch

Zitat von: Rheini in 06.03.2026 09:38Hast Du denn berücksichtigungsfähige PKV Beiträge?

Falls Du welche hast, wurden die bei deinen Bezügen berücksichtigt (evtl. mal auf deine Bezügeabrechnung schauen)?

Falls Du welche hast und nicht bei deinen Bezügen berücksichtigt wurden, gibt es evtl. Hinweise auf der HP deine Abrechnungsstelle hinsichtlicher diebzgl. Probleme?

Falls es diese nicht gibt, mal mit deiner Bezügestelle Kontakt aufgenommen?

Ich glaube nicht das der Rechner einen Fehler hat, aber evtl. mal mit einem anderen Rechner gegenchecken.

Vielen Dank für die spontane Antwort. Der Rechner ist meiner Ansicht nach korrekt. Es ist eher eine Verständnisfrage, inwiefern die PKV Beiträge, evt. auch anteilig, sich auf das Nettogehalt auswirken (ganz normaler Beamter Bund, Stkl. 1, keine Kinder,ledig). Es gab auch einen Abruf aus der Elstam Datenbank wo PKV Beträge für 2026 vom ITZ Bund abgerufen wurden, ich aber nicht weiss, ob das die zu berücksichtigen PKV Beiträge sind?

Rheini

Zitat von: aktenmensch in 06.03.2026 10:03Vielen Dank für die spontane Antwort. Der Rechner ist meiner Ansicht nach korrekt. Es ist eher eine Verständnisfrage, inwiefern die PKV Beiträge, evt. auch anteilig, sich auf das Nettogehalt auswirken (ganz normaler Beamter Bund, Stkl. 1, keine Kinder,ledig). Es gab auch einen Abruf aus der Elstam Datenbank wo PKV Beträge für 2026 vom ITZ Bund abgerufen wurden, ich aber nicht weiss, ob das die zu berücksichtigen PKV Beiträge sind?


Evtl. mal die Seiten hier im Thread durchschauen. Ich meine es wurde hier mehrmals erklärt.

Umlauf

Früher gab es beides. Anrechnung über die Besoldungsstelle oder die Steuererklärung. Für die Besoldungsstelle musste man früher aktiv werden. Dafür bekam das Geld früher über den Sold.

Seit diesem Jahr solle eigentlich alles automatisiert jedem Monat mit dem Sold laufen. Laufen tut es nicht, es stottert. Bei einigen klappt es, anderen nicht. Wenn die Besoldungsstelle es noch hinbekommt, sollte es eine Nachberechnung geben. Wenn auch das nicht klappen sollte, bleibt nur die Steuererklärung im nächsten Jahr.

Wenn deine Berechnung ohne KK genau passt, klappt es bei dir nicht mit dem Automatismus. Die steuerliche Auswirkung ist im Normalfall immer zu merken. Hier im Umfeld kenne ich 35€, 50€ und 70€ im Monat. Nur klappt es seit 3 Monaten nicht mehr bei allen.

tochris06

Ist hier jemand bei der Concordia und es ist alles sauber hinterlegt?
Mir sagt das BVA, dass die Versicherung die Daten angeblich nicht im System hinterlegt hat.
Und die Bescheinigung der Kosten spiele auch keine Rolle, da händisch nichts eingetragen werden darf. Nachzahlungen soll es auch nicht geben. Das soll man dann über die Steuererklärung lösen.

phantomghost

Nach dem Start des Verfahrens ab 2026 wird es für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren
nicht beanstandet, wenn in Fällen, in denen Beiträge für eine private Kranken- und
Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht bzw. nur fehlerhaft als
Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, der Arbeitgeber eine vom
Versicherungsunternehmen in Papierform für das Kalenderjahr ausgestellte Ersatzbescheinigung
über die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Beiträge für eine
private Kranken- und Pflegeversicherung dem Lohnsteuerabzug zugrunde legt (vgl. BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025, Rz 107).



Knecht

Zitat von: phantomghost in 22.03.2026 16:53Nach dem Start des Verfahrens ab 2026 wird es für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren
nicht beanstandet, wenn in Fällen, in denen Beiträge für eine private Kranken- und
Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht bzw. nur fehlerhaft als
Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, der Arbeitgeber eine vom
Versicherungsunternehmen in Papierform für das Kalenderjahr ausgestellte Ersatzbescheinigung
über die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Beiträge für eine
private Kranken- und Pflegeversicherung dem Lohnsteuerabzug zugrunde legt (vgl. BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025, Rz 107).




Die eigene Unfähigkeit schon großzügig eingepreist. Toll.

Max Bommel

Zitat von: tochris06 in 21.03.2026 21:10Ist hier jemand bei der Concordia und es ist alles sauber hinterlegt?
Mir sagt das BVA, dass die Versicherung die Daten angeblich nicht im System hinterlegt hat.
Und die Bescheinigung der Kosten spiele auch keine Rolle, da händisch nichts eingetragen werden darf. Nachzahlungen soll es auch nicht geben. Das soll man dann über die Steuererklärung lösen.

Die Concordia ist technisch noch nicht in der Lage zu übermitteln. Sie beginnen erst im November 2026 mit der Übermittlung der Daten ab 01.01.2027.

Du dürftest ein entsprechendes Schreiben der Versicherung bekommen haben. Dieses legst du dem BVA vor. Die Bearbeiter haben für die Concordia die Anweisung, diese Daten dann manuell im System zu erfassen, begrenzt auf den 31.12.2026.