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Vorzimmerdamen 9a
BAT:
Ja tariflich ist da wohl nichts vorgesehen.
Aber wenn ich sehe, wie oft man dort mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten (zumindest bei Dezernenten und Landrat) und anderen Großkopferten zu hat, ist eine ausgiebige Bezahlung durchaus nachvollziehbar.
Hain:
Moin,
für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.
VG Hain
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