Autor Thema: Vorzimmerdamen 9a  (Read 5305 times)

FGL

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #45 am: 12.12.2025 15:37 »
Natürlich explodieren die Kosten. Viele Pflegeheime sind in privater Hand und private Investoren wollen Geld machen und investieren nicht aus Nächstenliebe. Wird eigentlich Zeit, dass man dem ganzen ein Riegel vorschiebt.
Tut man doch. Seit ewigen Zeiten. Die Vergütung kann der Pflegeheimbetreiber nicht nach eigenen Wünschen festlegen, sondern die muss er mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern verhandeln. Diese Vereinbarungen sind Normverträge, die auch für das zivilrechtliche Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Heimbetreiber und den zu Pflegenden. Wer meint, die Kosten wären wegen gigantischer Gewinnspannen so hoch, den muss ich enttäuschen - so etwas akzeptieren die Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht. Entsprechend ist es kaum noch rentabel, ein Pflegeheim zu betreiben. Wir haben im Kreisgebiet ein richtiges Pflegeheimsterben. Drei Betreiber würden ihre Heime gern verkaufen, finden aber keinen Käufer, weil es einfach nicht rentabel ist.

was_guckst_du

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #46 am: 12.12.2025 16:30 »
...um mal zum Thema zurückzukommen...

...wie werden die Vorzimmerdamen im Pflegebereich bezahlt? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Johann

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #47 am: 12.12.2025 18:06 »
...um mal zum Thema zurückzukommen...

...wie werden die Vorzimmerdamen im Pflegebereich bezahlt? 8)
Die wurden durch Pflegefachkräfte ausgetauscht, weil Pflegekräfte von den Krankenkassen bezahlt werden, Vorzimmerdamen aber nicht (siehe meinen Beitrag oben).

UNameIT

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #48 am: 17.12.2025 12:51 »
Nachtrag: Zur Erleichterung "Gender Pay Gap"
Dieser Mythos ist echt nicht tot zu kriegen...
Der Mythos ist Real, Menschen mit großen Schuhen verdienen mehr als Menschen mit kleinen. Ups meinte Frauen verdienen weniger als Männer.
Woran es jedoch liegt, darf sich jeder selbst überlegen.
Am Geschlecht selbst jedoch nicht, so wie es auch nicht an den Schuhen liegt.
Vollzeitkräfte verdienen meist mehr als Teilzeitkräfte, Naturwissenschaftler mit entsprechender Tätigkeit mehr als Erzieher usw. Wie Du schon sagst, mit dem Geschlecht hat das nichts zu tun. Deswegen: Mythos.

Hmm....... 2025 ist der bereinigte Gender Pay Gap in Deutschland bei 6% unverändert, seid Jahren . Also 6% WENIGER Bruttolohn pro Stunde.

Zitat
Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %).

Ist nicht mehr so hoch wie sie mal war (bei gleicher Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie) aber immernoch hoch genug.

Durchschnittlicher Stundenlohn in Deutschland ist 27,28€. 27,28* 6% ~ 1,64 . 1,64*38h = 62,32 *4,35 = 271,09€ im Monat Macht im Jahr 3.253€ Brutto

Klingt für mich nicht nach nem Mythos, wenn man nur wegen dem Geschlecht im Jahr 3.253€ brutto weniger verdient.

Unbereinigt, also inklusive der Faktoren die du gesagt hast, sind es übrigens gut 16% ~im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst 4,24€ weniger.



FGL

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #49 am: 17.12.2025 15:59 »
Klingt für mich nicht nach nem Mythos, wenn man nur wegen dem Geschlecht im Jahr 3.253€ brutto weniger verdient.
Und genau das von mir Hervorgehobene ist der Mythos. Dieser Kausalzusammenhang ist reine Spekulation. Es gibt eine Differenz, die mit den gewonnenen Erhebungen nicht erklärt werden kann. Aber genau wie Religion wissenschaftlich nicht erklärbare Lücken mit GoTt auffüllt, wird beim Gender Pay Gap diese nicht erklärbare Lücke gern mit Geschlechterdiskriminierung - die gerade nicht positiv festgestellt werden konnte - aufgefüllt.

MoinMoin

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #50 am: 17.12.2025 18:28 »
Klingt für mich nicht nach nem Mythos, wenn man nur wegen dem Geschlecht im Jahr 3.253€ brutto weniger verdient.
Und genau das von mir Hervorgehobene ist der Mythos. Dieser Kausalzusammenhang ist reine Spekulation. Es gibt eine Differenz, die mit den gewonnenen Erhebungen nicht erklärt werden kann. Aber genau wie Religion wissenschaftlich nicht erklärbare Lücken mit GoTt auffüllt, wird beim Gender Pay Gap diese nicht erklärbare Lücke gern mit Geschlechterdiskriminierung - die gerade nicht positiv festgestellt werden konnte - aufgefüllt.
nur wegen würde ich natürlich ebenfalls als Mythos ansehen.
Aber weil Frauen eine anderes Vorgehen in Gehaltsverhandlungen haben, weil sie eher ein Karriereknick wg. Kinder haben und weil Herrennetzwerke häufiger sind als Damen Netzwerke, haben dieses Menschen aus der weiblichen Kohorte eine höhere Wahrscheinlichkeit schlechter zu verdienen als die andere. Und das ist dann halt für mich der real existierende Genderpay Gap.

BAT

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #51 am: 18.12.2025 09:31 »
Nein, das ist das Ergebnis von Verhandlungen. Es ist insofern kein GAP, sondern eine gerechte Bezahlung. Wie das Ergebnis aller Verhandlungen am freien Markt.

Wir werden langsam zur fünften Kolonne...

MoinMoin

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #52 am: 18.12.2025 10:12 »
Es bleibt ein Geschlechtergap, der zum Teil selbstverschuldet ist und zum Teil in der Struktur der gesellschaftliche Lebenswirklichkeiten steckt.
Und daraus ergeben sich eben systematische Nachteile.
Es mit einem liegt in der Natur der Sache abzutun, ist halt typisch alter weisser Mann.
Davon ab gebe ich zu, dass ich auch den jungen Mann der jungen gebärfähigen Frau vorziehen würde, weil ich da wahrscheinlich mein Geld besser eingesetzt habe, ist halt Marktwirtschaft.
Aber eben daraus entsteht eben dieser Gap, der nicht wegzuleugnen ist.

BAT

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #53 am: 18.12.2025 10:33 »
Wegzuleugnen? Das ist keine Wissenschaft, sondern Politik. Bitte nicht daruf hereinfallen.

Zum Arbeitsleben gehört der Bezug von Lohn und später Rente. Dieser GAP im Lohn wird durch die Klientel bei der Rente locker aufgeholt.

Ist das nicht der Gender Rente Gap?  ;)

Liegt auch am Geschlecht. Pöse Pöse alles.

Molestar

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #54 am: 18.12.2025 13:47 »
Moinsen,

sagt mal, wie werden bei euch Vorzimmerdamen, Sekretärinnen, "Assistentinnen" eines Vorgesetzten oder Dienststellenleiters (Bürgermeister, Landrat, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter ...) bezahlt?

Bei uns werden die zwei Vollzeitdamen mit je 9 a vergütet.

Finden immer mehr ziemlich ungerecht, da man fürs Termine machen, Einladungen drucken und verschicken, bewirtschaften, Gäste in Empfang nehmen, ein bisschen die Homepage gestalten keine 9 a bekommen dürfte oder viele andere, die eine 7 oder 8 bekommen, mind. ebenfalls die 9 a oder eigentlich noch mehr bekommen müssten.

Kann man da "hausweit" was dagegen machen, also entweder die Vorzimmertätigkeiten herabgruppieren oder alle anderen entspechend heraufgruppieren?

Danke.

LG

Ich würde vorschlagen, Du lässt Dich dorthin versetzen (wenn Du denn die notwendige Qualifikation überhaupt dafür aufweisen kannst) und tust das, was diese Damen tun mal einen gewissen Zeitraum. Wenn Du dann immer noch bei deiner Meinung bleibst, kannst Du ja ne Rebellion starten. Aber ehrlich gesagt vermute ich, dass Du diesen Thread erstellt, Dir ne Tüte Popcorn genommen und dann genüsslich Dein Troll-Dasein genossen hast.


BAT

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #55 am: 18.12.2025 14:17 »
Ja tariflich ist da wohl nichts vorgesehen.

Aber wenn ich sehe, wie oft man dort mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten (zumindest bei Dezernenten und Landrat) und anderen Großkopferten zu hat, ist eine ausgiebige Bezahlung durchaus nachvollziehbar.

Hain

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #56 am: 18.12.2025 15:14 »
Moin,

für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.

VG Hain