Autor Thema: Unbezahlte Überstunden  (Read 1600 times)

M4rkus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Unbezahlte Überstunden
« am: 09.12.2025 10:40 »
Hallo zusammen,

ich arbeite im TV-L in der Kultusverwaltung.

Mein Amt hat nun für Dienstreisen eingeführt, dass fünf Stunden im Monat (bei Vollzeit) nicht vergütet (aufgeschrieben) wird.
Sie beziehen sich auf LBG §67 (3) (Mehrarbeit)

Nun bin ich angestellter und die Leitung hat sich in den Bart genuschelt, dass das für uns natürlich auch gilt. Genau das ist meine Frage.

Darf mein Amt von mir 5 Überstunden (die über 10 Stunden am Tag hinausgehen) pro Monat von mir ohne Gehalt verlangen. Ich bin Angestellter im gehobenen Dienst.

Falls nein, warum?
Falls ja, wo stehts?
Wo kann ich mich hinwenden?

Vielen Dank
M4rkus

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,045
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #1 am: 09.12.2025 11:09 »
Reisezeit ist keine Arbeitszeit. Wenn also nach Erreichen der Regelarbeitszeit noch zusätzliche Reisezeit anfällt, ist dies grundsätzlich Privatvergnügen.

Wenn also dein AG festlegt, dass dies nur für 5 Stunden Reisezeit im Monat gelten soll, wäre ich glücklich.
Tariflich (angelehnt an die Beamtenvorschriften) würde wohl (zumindest beim Bund) erst nach 10 Stunden eine teilweise Kompensation erfolgen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,458
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #2 am: 09.12.2025 12:40 »

Zum wording im Tarifbereich:
Überstunden sind angeordnete Mehrarbeit.
Und es gibt keinen gehobenen Dienst im TV-L.

Und dann kann natürlich keine AG einseitig den Arbeitsvertrag (dessen Inhalt wir nicht kennen) ändern.

Und im TV-L steht Reisezeit ist keine Arbeitszeit (falls der bei dir zur Anwendung kommt).
 
Sollte also bei euch (so wie bei uns) eine übertarifliche Regelung existieren, die im gewissen Rahmen Abwesenheitszeiten als Arbeitszeit anerkennen, so kann der AG dieses durchaus ändern.



insofern ist mir der Sachverhalt noch nicht klar worum es bei dir geht.

Dazu müsste man eure Arbeitszeitregelungen und Dienstreiseregelungen kennen. Der Rest ist im TV-L §6 geregelt.
Guckst Du hier:
1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare
Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser
überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und
bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die
Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten ist
Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere
Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend von
den Sätzen 1 bis 4 maßgebend.

M4rkus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #3 am: 09.12.2025 12:58 »
Hallo,

danke euch für eure Antworten wegen der Reise.
Wobei das schon krass ist. Da bist du 13 Stunden von deiner Familie weg und bekommst weniger bezahlt.

Beamte haben laut §67 (3) LBG die Pflicht ein paar Stunden ohne Lohn zu arbeiten - unter bestimmten Voraussetzungen.

Gilt das für Angestellte auch?

Schönen Gruß

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #4 am: 09.12.2025 13:02 »
Reisezeit wird erst dann Anerkannt wenn es dir dein Arbeitgeber vorschreibt. Z.B. Du musst (selber) mit einem Dienstwagen fahren. Dann ist das Arbeitszeit. Die Vorbereitung auf das Seminar während der Zugfahrt gilt nur dann, wenn dein AG das von dir verlangt oder es netterweise Akzeptiert. Aber natürlich alles nach §6 TV-L. Nur wenn Du über die pauschalen 8 Stunden kommst und in Summe dann mehr wie 15 Stunden im Monat nicht Angerechnet werden 25 % Erstattet. Von allem was die 15 Stunden Überschreitet. Man muss schon Handelsreisender sein um da wirklich was zu Bekommen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,045
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #5 am: 09.12.2025 13:24 »
Hallo,

danke euch für eure Antworten wegen der Reise.
Wobei das schon krass ist. Da bist du 13 Stunden von deiner Familie weg und bekommst weniger bezahlt.

Beamte haben laut §67 (3) LBG die Pflicht ein paar Stunden ohne Lohn zu arbeiten - unter bestimmten Voraussetzungen.

Gilt das für Angestellte auch?

Schönen Gruß

Nicht weniger bezahlt. Wenn die Dienstreise während der normalen Arbeitszeiten stattfindet (idR Mo-Fr) füllt die Reisezeit die Arbeitszeit bis zum täglichen Vollzeit-Soll auf. Außer am Wochenende, dass ists tatsächlich Freizeit.

Ansonsten gilt wie von Capo beschrieben.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,458
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #6 am: 09.12.2025 14:14 »
Wobei das schon krass ist. Da bist du 13 Stunden von deiner Familie weg und bekommst weniger bezahlt.
Unsinn, du bekommst niemals weniger bezahlt wenn du auf Dienstreise bist und TV-L bei dir gilt.

Ich war schon 13 Tage von der Familie weg und habe dafür nichts extra bekommen.
Außer die Sonne in California....

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,045
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #7 am: 09.12.2025 16:12 »
Ich war schon 13 Tage von der Familie weg und habe dafür nichts extra bekommen.
Außer die Sonne in California....

Kein Auslandstagegeld? Gabs denn Vollverpflegung?

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,691
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #8 am: 10.12.2025 08:46 »
Ich war schon 13 Tage von der Familie weg und habe dafür nichts extra bekommen.
Außer die Sonne in California....

Kein Auslandstagegeld? Gabs denn Vollverpflegung?

Wenn man das in Bayern bekommt, dann mit Sicherheit auch in NRW ;)
und in Bayern war es zumindest früher angemessen. Heute - k.A.!

Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,045
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #9 am: 10.12.2025 09:26 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,458
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #10 am: 10.12.2025 11:00 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.
Tariflich sind es 8h, an dem Tag wo man 13h fliegt.
und ggfl. am zweite Tag auch 8h, wenn man gelandet ist und die Tagung erst am übernächsten Tag beginnt. ;)

Mann kann ja kein Minus machen auf Dienstreise.

Was du meinst sind, sind die ersten 15 Stunden Reisezeit, die ohne dienstliche Inanspruchnahme sind.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,691
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #11 am: 10.12.2025 11:04 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.

Willkür? Entweder sind 10 Std. oder 15 Std. Privatvergnügen, oder gibt es da irgendwelche Regelungen?
Und 2*14 Std (Hin- und Rückflug innerhalb von 6 Tagen) mit 2/3 sind auch 18,66 Std Privatvergnügen ;)
Nett - k.A., aber verlässlich! Halte ich für eine wichtige Eigenschaft eine AG.
« Last Edit: 10.12.2025 11:10 von Faunus »

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,691
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #12 am: 10.12.2025 12:49 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.
Tariflich sind es 8h, an dem Tag wo man 13h fliegt.
und ggfl. am zweite Tag auch 8h, wenn man gelandet ist und die Tagung erst am übernächsten Tag beginnt. ;)

Mann kann ja kein Minus machen auf Dienstreise.

Was du meinst sind, sind die ersten 15 Stunden Reisezeit, die ohne dienstliche Inanspruchnahme sind.

Stimmt! Irgendwie wurde die Kernarbeitszeit mit 8 Stunden noch einberechnet und was übrig blieb vom Flug noch mit 1/3 zur Arbeitszeit gerechnet.
Die letzte außereuropäische Dienstreise ist mehr als 10 Jahre her.
Bin schon froh, wenn ich mich an gestern erinnere ;)



MeTe

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #13 am: 10.12.2025 14:24 »
Jetzt muss ich mich auch mal einhaken: Es geht darum dass bei einer Dienstreise die "Reisezeit" über die tägliche Arbeitszeit von 8h hinaus erst ab 5h pro Monat vergütet werden?

Dann würde ich lieber die Füße still halten, denn ich hatte im öD (sowohl im TV-L als auch im TVöD) noch nie einen Arbeitgeber der Reisezeit (über die tägliche Regelarbeitszeit hinaus) generell irgendwie vergütet oder als Arbeitszeit anerkannt hätte, völlig egal bei wie vielen Stunden. Die Überschrift wäre dann auch maximal Irreführend da ja "Reisezeit ist keien Arbeitszeit" udn damit keine Überstunden oder gar Mehrarbeit anfallen, es fällt ja noch nichtmal Arbeitszeit an.

Bin öfter an Samstagen oder Sonntagen den ganzen Tag unterwegs auf Rück-/Hinreise von Dienstreisen, dafür habe ich noch nie auch nur eine Minute irgendwie angerechent bekommen: "Reisezeit ist keine Arbeitszeit". Genauso wenn man für die Dienstreise 12h+ im Flieger, Zug und Bus hockt, wird das trotzdem als Regelarbeitszeit von 8h und keine Sekunde mehr verbucht: "Reisezeit ist keine Arbeitszeit".

Bin davon ausgegangen, dass das so üblich ist, hab es nie anders erlebt. Von einer auch nur anteiligen Anrechnung der Reisezeit hör ich gerade zum ersten mal. Ganz im Gegenteil, ich war immer froh dass man mir die 8h Regelarbeitszeit zugesteht weil eigentlich, nach dem Grundsatz "Reisezeit ist keine Arbeitszeit" würde ich eigentlich sogar Minusstunden machen (da ich ja nur Reise und nicht arbeite).

Also würde ich sagen, entweder deine Empörung oder mein Empfinden ist hier ziemlich daneben. Jedenfalls liegen da Welten dazwischen, das ist jetzt nicht böse gemeint aber ich für meinen Teil wundere mich immer, welche selbstverständliche Anspruchshaltung manche an den Tag legen. Oder ich habe da etwas Missverstanden.

« Last Edit: 10.12.2025 14:40 von MeTe »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,045
Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #14 am: 10.12.2025 14:53 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.
Tariflich sind es 8h, an dem Tag wo man 13h fliegt.
und ggfl. am zweite Tag auch 8h, wenn man gelandet ist und die Tagung erst am übernächsten Tag beginnt. ;)

Mann kann ja kein Minus machen auf Dienstreise.

Was du meinst sind, sind die ersten 15 Stunden Reisezeit, die ohne dienstliche Inanspruchnahme sind.

Ich meine die Reisezeit, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht wird; also ganztägig am Wochenende und über der Regearbeitszeit unter der Woche.

Minus kann man dabei natürlich nicht machen.