Autor Thema: Bundesbeamter - Eingliederung nach längerer Krankheit - Versetzung neue Dst.  (Read 480 times)

Joschi2354

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Bin als Beamter in einer Bundesbehörde tätig. Jetzt war ich ca. 1 Jahr aufgrund von Mobbing krankgeschrieben und auch kein Einzelfall in dem Bereich. Meine Dienstfähigkeit wurde daraufhin vom personalärztlichen Dienst überprüft und eine Stellungnahme der Personalärztin an die Hauptpersonalstelle in Köln geschickt. Die Stellungnahme beinhaltete :  - Versetzung in eine andere Dienststelle (mit weniger Konfliktpotential) und ein Dienstposten der für mich geeignet ist (habe GdB 30 und eine Gleichstellung) und ein festumschriebener Arbeitsplatz / Tätigkeitsfeld. Die Personalärztin meinte es gut mit mir. Außerdem empfahl Sie der Hauptpersonalstelle (Referatsleitung) in naher Zukunft ein Personalgespräch mit mir zu führen - damit auch ein entsprechender Dienstposten gefunden werden kann, da ich eine Eingliederung ab Februar 2026 plane - hab ich dem BEM auf so mitgeteilt. Nun meine Frage:  Wer ist hier in der Bringschuld?  Was ist mit der Fürsorgepficht ? Mein Dienstherr muss doch an mit herantreten? Mir einen neuen DP suchen, vorschlagen, die ich mir natürlich vorher mal ansehen möchte...wie geht man hier am klügsten vor? Wer hat Erfahrung damit?

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.wie geht man hier am klügsten vor?

Mit der Dienststelle sprechen und hören was sie so vorhaben und inwieweit sie den Empfehlungen des Amtsarztes folgen will.

Joschi2354

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ja, aber ich bin der Meinung - die müssten auf mich zukommen....ich kann mir ja keine Dst oder DP selber suchen....

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ja, aber ich bin der Meinung - die müssten auf mich zukommen....ich kann mir ja keine Dst oder DP selber suchen....

Na deine Bringschuld ist ja, nach Ende der Krankheit den Dienst mit voller Hingabe anzutreten. Und dann mal schauen, ob der Dienstherr schon etwas für dich vorbereitet hat oder wenn nicht, darauf hinzuwirken.

Joschi2354

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Das mit meiner Bringschuld ist ja durch den Besuch bei der Personalärztin abgegolten. Dort wurde ja alles besprochen und direkt in einer Stellungnahme an die Hauptpersonalstelle gesandt. Danach folgte ein BEM Gespräch - es wurde vereinbart dass ich im Januar einen Eingliederungsplan - vorlege. Vorher muss aber ein Dienstposten her. Dass ich einer neuen Tätigkeit mit viel Freude entgegensehe - ist ja selbstverständlich....

Joschi2354

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Ich sehe hier ganz klar den Dienstherrn - schon aufgrund der Fürsorgepflicht - in der Pflicht :-) Wer geht hier mit oder kennt genaueres zum Verfahren?

immerwiederschoen

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nennt sich bei uns "DPäK" oder so ähnlich

da wird ein DP geschaffen der läuft außerhalb des normalen DP org bereichs, weil keiner weiß wieviel std. du schaffst am anfang oder einen rückfall erleidest

d.h. wie schon empfohlen, sprich nochmal mit der personalstelle, wann und wo du dich melden sollst

dann bekommst dein zimmer mit pc etc zugewiesen, wegen deiner vorgeschichte werden dich dann eh alle mit samthandschuhen anpacken (zumindest hier so,,,)

Joschi2354

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Das klingt doch nach einer vernünftigen Aussage :-) mit Erfahrung...so wird es dann wohl laufen...oder gibt es noch andere mit ähnlichen Erfahrungen?

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Das mit meiner Bringschuld ist ja durch den Besuch bei der Personalärztin abgegolten. Dort wurde ja alles besprochen und direkt in einer Stellungnahme an die Hauptpersonalstelle gesandt. Danach folgte ein BEM Gespräch - es wurde vereinbart dass ich im Januar einen Eingliederungsplan - vorlege. Vorher muss aber ein Dienstposten her. Dass ich einer neuen Tätigkeit mit viel Freude entgegensehe - ist ja selbstverständlich....

Dienstposten / DPäK klingt so nach Bundeswehr, aber letztlich auch egal, wie sich der Dienstherr organisiert. "Dienstposten" oder ähnliches müssen den Mitarbeiter nicht interessieren.
Wichtig ist, dass ein leidensgerechter Arbeitsplatz sichergestellt wird.
Insoweit würde ich mich dann an die Personalstelle wenden und absprechen, wie aus deren Sicht ein solcher Eingliederungsplan aussehen kann.

Joschi2354

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Der Personalstelle liegt die schriftliche Stellungnahme des personalärztlichen Dienstes vor. Da steht wirklich alles drinne - wie der neue DP aussehen soll!

Julianx1

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Moin,

das ist eine Bringschuld von Beiden. Du musst alles dafür tun um deine Dienstfähigkeit herzustellen. Und der Dienstherr hat die Pflicht dir eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, sofern es ihm dienstlich zumutbar bist.

Da du gleichgestellt bist, würde ich zunächst mal mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Kontakt aufnehmen. Sie möge dich in deinem Ansinnen unterstützen. Dann würde ich mich nicht allein darauf zurückziehen das der Dienstherr (richtiger Weise) im Zugzwang ist. Schon allein das Wort Zwang finde ich persönlich doof. Ihr habt doch beide ein Interesse an einer perfekten Lösung. Nimm Kontakt auf. Vielleicht geht es schnell und du erfährst recht früh was deine künftigen Aufgaben sind. Ist doch besser als am 31.01..

Zudem würde ich auf die Niederschrift des BEM-Gesprächs verweisen, wenn du da alles angegeben hast.

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Der Personalstelle liegt die schriftliche Stellungnahme des personalärztlichen Dienstes vor. Da steht wirklich alles drinne - wie der neue DP aussehen soll!

Und dann liegt es an der Personalstelle und dir, etwas daraus zu machen. Dazu hat es Sinn, die Personalstelle anzusprechen. Schließlich brauchst du ja die Info, wann und wo du dich zum Dienst einzufinden hast.

Joschi2354

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Danke, das klingt sehr gut. :-) Dann ist die Frage gelöst, es sei denn jemand möchte  noch etwas dazu beitragen.