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Einspruch Erfahrungsstufe sinnvoll?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Mario Nette am 15.12.2025 19:16 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.12.2025 10:13 ---Also reden wir hier über eine Höhergruppierung und nicht einen neuen Vertrag.

Und wenn du keinen Änderungsvertrag ausgehandelt hast in dem ein übertarifliche Einstufung festgelegt wird,
dann richtet sich die Stufe nach den Regeln des TV

--- End quote ---

Also mein AG wehrt sich bei den Höhergruppierungen ja auch mit Händen und Füßen gegen den Stufenerhalt.

Ein Kollege hatte mal vorgeschlagen, er würde seinen jetzigen Vertrag kündigen und man könnte ihn dann ja mit der entsprechenden gleichen Stufe "neu einstellen" werden. Das wäre deiner Definition nach dann ein überspitzter Änderungsvertrag?

--- End quote ---
Wie schon gesagt, es muss alles komplett abgegolten sein und selbst dann sind einige Juristen der Meinung, dass zwischen den beiden Verträgen eine Pause sein muss.
Aber wo kein Kläger da kein Beklagter.
Denn übertariflich darf man natürlich einen Verrag machen der einen besser stellt als die Tarifregeln.

MoinMoin:

--- Zitat von: darkKyle am 15.12.2025 18:59 ---Hallo, nein, ist eine ganz andere Stelle gewesen, also mit Ausschreibung, Bewerbung.

--- End quote ---
Also du hast deinen alten Job gekündigt, Urlaub genommen etc. und dann die neue Stelle bekommen?
Selbst dann hast du ein Anrecht auf Stufe 1!
und alles darüber wäre übertariflich im individuellen Vertrag zu fixieren gewesen.

aronzo:

--- Zitat von: darkKyle am 15.12.2025 02:39 ---... In mein Vertrag steht eine Stufe, die scheinbar beim LBV eben so nicht gesehen wird...
--- End quote ---
Wenn es wirklich so vereinbart wurde, mache den Zahlungsanspruch bei Deinem Arbeitgeber geltend und klage notfalls. Dann bekommst Du (bzw. das LBV) es schwarz auf weiß.

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