Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einspruch Erfahrungsstufe sinnvoll?
darkKyle:
Hallo. Sorry für die späte Antwort. Es ist der gleiche AG, nur eben eine andere Stelle dort.
In mein Vertrag steht eine Stufe, die scheinbar beim LBV eben so nicht gesehen wird, dort meint man, es muss eine Stufe kleiner sein.
Gruß
MoinMoin:
Also reden wir hier über eine Höhergruppierung und nicht einen neuen Vertrag.
Und wenn du keinen Änderungsvertrag ausgehandelt hast in dem ein übertarifliche Einstufung festgelegt wird,
dann richtet sich die Stufe nach den Regeln des TV
darkKyle:
Hallo, nein, ist eine ganz andere Stelle gewesen, also mit Ausschreibung, Bewerbung.
Mario Nette:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.12.2025 10:13 ---Also reden wir hier über eine Höhergruppierung und nicht einen neuen Vertrag.
Und wenn du keinen Änderungsvertrag ausgehandelt hast in dem ein übertarifliche Einstufung festgelegt wird,
dann richtet sich die Stufe nach den Regeln des TV
--- End quote ---
Also mein AG wehrt sich bei den Höhergruppierungen ja auch mit Händen und Füßen gegen den Stufenerhalt.
Ein Kollege hatte mal vorgeschlagen, er würde seinen jetzigen Vertrag kündigen und man könnte ihn dann ja mit der entsprechenden gleichen Stufe "neu einstellen" werden. Das wäre deiner Definition nach dann ein überspitzter Änderungsvertrag?
FearOfTheDuck:
Nein, das wäre ein neuer AV und die Stufe könnte verhandelt werden. Dazu müsste das "alte AV" allerdings vollständig beendet werden. Wäre legitim, müsste der AG allerdings mitmachen.
@darkKyle: Ist trotzdem eine Höhergruppierung, auch bei anderer Stelle. Ohne neues AV überträgt dir der AG einfach neue Aufgaben, die Stelle dabei ist wurscht.
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