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Höhergruppierung TVL-S
McOldie:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 13.12.2025 11:49 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 11.12.2025 15:55 ---Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?
--- End quote ---
Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.
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Du hast absolut recht. Asche über mein Haupt :'(
SozPädBW:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 13.12.2025 11:49 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 11.12.2025 15:55 ---Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?
--- End quote ---
Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.
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Ich habe mir diesen Halbsatz durchgelesen, habe jedoch weiterhin einen Knoten im Kopf. Weshalb kommst man, wenn eine Eingruppierung in jeder Entgeltgruppe stattgefunden hätte, schlussendlich zur Erfahrungsstufe 3?
SozPädBW:
Nun habe ich es verstanden, Danke. :-D
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