Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Schneewitchen

#210
Zitat von: Illunis in 10.07.2026 09:23Die Leiche ist ja schon lange gefunden, aber sie läuft einfach immer weiter. Nennen wir den fiktiven Partner einfach "Mister Slant"  ;)

,,Ich bin kein Zombie, ich bin ein respektabler Bürger, der zufällig tot ist"
[/quote

Ich hätte nicht gedacht, dass man aus einer kruden Besoldungsmanipulation noch den Stoff für einen mittelprächtigen Zombie-Film entwickeln kann. Ihr seid gerade aber auf dem besten Wege 😂! Die Grundidee ist da. Jetzt bitte noch das Drehbuch! Und bitte an das Happy-End denken!!!😎🎉

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in 10.07.2026 10:25
Zitat von: Illunis in 10.07.2026 09:23Die Leiche ist ja schon lange gefunden, aber sie läuft einfach immer weiter. Nennen wir den fiktiven Partner einfach "Mister Slant"  ;)

,,Ich bin kein Zombie, ich bin ein respektabler Bürger, der zufällig tot ist"
[/quote

Ich hätte nicht gedacht, dass man aus einer kruden Besoldungsmanipulation noch den Stoff für einen mittelprächtigen Zombie-Film entwickeln kann. Ihr seit gerade aber auf dem besten Wege 😂! Die Grundidee ist da. Jetzt bitte noch das Drehbuch! Und bitte an das Happy-End denken!!!😎🎉

Der FM reitet auf dem Steuerpferd der untergehenden Sonne entgegen?

Illunis

Zitat von: Rheini in 10.07.2026 10:34Der FM reitet auf dem Steuerpferd der untergehenden Sonne entgegen?
Das "schwarze Pferd" würde ja passen. Dort sucht er seine Waage und die anderen drei Reiter?

Schneewitchen

Zitat von: Illunis in 10.07.2026 12:39Das "schwarze Pferd" würde ja passen. Dort sucht er seine Waage und die anderen drei Reiter?

Kopfkino...😂😅🤣

HigherEchelon

Um mal einen aktuellen Bezug zum Weltgeschehen herzustellen:

Ich habe gestern etwa 20 Minuten mit dem fiktiven Partnereinkommen telefoniert. Gute Nachrichten: Es lebt noch. Zumindest offiziell.

Das Gespräch war allerdings etwas zäh. Auf die Frage nach der ausgesetzten Kabinettsberatung zum Bundesalimentationsgesetz kam erst mal längeres Schweigen. Dann ein vorsichtiges ,,alles im Plan". Auf Nachfrage, welcher Plan genau, wurde die Verbindung kurz ... instabil.
Ich habe dann versucht, über die jüngeren Diskussionen zur Verfassungsmäßigkeit zu sprechen. Da wirkte es kurz so, als würde es antworten wollen, blieb dann aber irgendwo zwischen ,,gefestigter Praxis" und ,,wird schon keiner so genau hinschauen" hängen.
Sein Umfeld betont weiterhin, es sei voll einsatzfähig und jederzeit entscheidungsreif. Man müsse nur noch ,,ein paar Details klären".

Ich bin beruhigt. Klingt alles sehr vital.

Schneewitchen

Zitat von: HigherEchelon in 10.07.2026 16:27Um mal einen aktuellen Bezug zum Weltgeschehen herzustellen:

Ich habe gestern etwa 20 Minuten mit dem fiktiven Partnereinkommen telefoniert. Gute Nachrichten: Es lebt noch. Zumindest offiziell.

Das Gespräch war allerdings etwas zäh. Auf die Frage nach der ausgesetzten Kabinettsberatung zum Bundesalimentationsgesetz kam erst mal längeres Schweigen. Dann ein vorsichtiges ,,alles im Plan". Auf Nachfrage, welcher Plan genau, wurde die Verbindung kurz ... instabil.
Ich habe dann versucht, über die jüngeren Diskussionen zur Verfassungsmäßigkeit zu sprechen. Da wirkte es kurz so, als würde es antworten wollen, blieb dann aber irgendwo zwischen ,,gefestigter Praxis" und ,,wird schon keiner so genau hinschauen" hängen.
Sein Umfeld betont weiterhin, es sei voll einsatzfähig und jederzeit entscheidungsreif. Man müsse nur noch ,,ein paar Details klären".

Ich bin beruhigt. Klingt alles sehr vital.

Das sind doch mal positive Nachrichten zum Auftakt in das Wochenende. Auch wenn es hier etwas zu kühl und zu neblig für die Jahreszeit ist, sind diese Nachrichten doch herzerwärmend....😎🤣😅😂😇

Illunis


Pumpe14

Zitat von: Illunis in 10.07.2026 19:38
Großartig 😌
Jemand mit Ner ordentlichen Video KI könnte da sicherlich mal n Trailer erstellen und hier verlinken 🤔😎

Pumpe14

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 00:14Ich verstehe deinen Gedanken, und es ist ja bei Beamtenpaaren jetzt auch schon so, dass der verheirateten Zuschlag geteilt, und der Kinderzuschlag nur einem zu gute kommt.

Mir fällt Dennoch schwer mir vorzustellen, wie das in der Praxis funktioniert. Meine Konstellation - ich Bund, meine Frau Land. Ich Vollzeit, meine Frau Teilzeit. Meine Frau müsste mich in Vollzeit mit durchfüttern können, aber da sie in Teilzeit (50 Prozent) müsste ja davon ausgegangen werden, dass sie eben keine 4k Familie allein durchbringen kann, und somit auf mein Einkommen angewiesen ist, und es nicht in Abzug gebracht werden kann. Bliebe noch ich in der Betrachtung übrig. Ich arbeite voll und kann somit (so die Annahme) meine 4k Familie allein versorgen. Nun hat meine Gattin aber auch n Teilzeit Einkommen, das man mir nun anrechnen und in Abzug bringen möchte. Sagen wir nur mal fiktiv, 30 Prozent. . Das würde ich zum Anlass nehmen, meine Arbeitszeit um genau diesen Faktor zu reduzieren - die Besoldung bliebe dann die selbe, da bei sinkender Stundenzahl, die abzugsfähigen Prozente meiner Partnerin ebenfalls fallen.

Könnt ihr mir folgen? Hab ich n Fehler im Denken?

Bei Zwei Vollzeit Beamten könnten nach meiner Theorie dann beide im Falke von Abzügen um diesen Prozentsatz in Teilzeit gehen, ohne Abzüge.

Mal abgesehen davon fand ich die bisherige Regelung bei der Teilung der Zuschläge als faire, eben weil sie Zuschläge für gewisse Umstände sind, und nicht meine leistungsbezogene Grundbesoldung antasten.

Aber nochmal kurz zurück zu meiner Theorie von oben:

Was haltet ihr auch ohne Beamtenpaar von der Idee, dass man im Falle eines fiktiven Partnereinkommens, theoretisch seine Stunden ohne Gehaltsabzüge reduzieren könnte, weil mit sinkender Stundenzahl eine höhere finanzielle Verantwortung auf den Partner übertragen wird, dessen (fiktives) Einkommen dann nicht gegen mein nun geringeres Teilzeiteinkommen gegengerechnet werden kann?

Anadur

Mal die Sicht aus Brandenburg:

Zitat2. Fortentwicklung des Hinzuverdiener- bzw. Doppelverdienermodells
Der Landesgesetzgeber hat mit der Begründung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 vom 14. Oktober 2022 (GVBl. I
Nr. 23) ein Hinzuverdiener- beziehungsweise Doppelverdienermodell eingeführt,
wonach bei Beamtenfamilien mit Kindern davon ausgegangen wird, dass regelmäßig neben dem Beamtengehalt ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen vorliegt.
Bislang wurde im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass die Ehepartnerin, der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin, der
Entwurf
2 Bearbeitungsstand: 02.07.2026 14:15
eingetragene Lebenspartner oder der im selben Haushalt lebende andere Elternteil
der zu berücksichtigenden Kinder ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in
Höhe des Höchstbetrags einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1
Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV, sogenannter Minijob;
derzeit 603 Euro monatlich) erzielt.
Die bisherige Anknüpfung an den Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung
erweist sich vor dem Hintergrund der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht mehr als sachgerechte Bezugsgröße.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei,
eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen
Die Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung wird dahingehend fortentwickelt, dass zukünftig im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise ein zweites
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des hälftigen Betrages der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens zugrunde gelegt wird.
Die Prekaritätsschwelle bezeichnet in der sozialwissenschaftlichen Forschung die
Einkommensgrenze, unterhalb derer Erwerbstätigkeit als wirtschaftlich prekär gilt.
Der hälftige Wert dieser Schwelle bildet ein Einkommensniveau ab, das deutlich
oberhalb der bisherigen Minijob-Grenze liegt und die tatsächlichen Einkommensverhältnisse in Beamtenfamilien in Brandenburg realitätsnäher erfasst. Anders als
der Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung, der an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, ist der hälftige Betrag der Prekaritätsschwelle
von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als Bezugsgröße für das Partnereinkommen dynamisch: Er passt sich automatisch an die jährliche Entwicklung
des Median-Äquivalenzeinkommens an und stellt so die dauerhaft realitätsgerechte
Bemessung der Bezugsgröße sicher.

Hab mir mal von der KI die 80% ausrechnen lassen:

ZitatDas Äquivalenzeinkommen ist eine statistische Größe, die das Nettoeinkommen eines Haushalts umrechnet, um es (unabhängig von der Haushaltsgröße) mit einem Single-Haushalt vergleichbar zu machen.

Laut den aktuellen Erhebungen (u.a. des Instituts der deutschen Wirtschaft, IW Köln) liegt der gesamtdeutsche Median dieses bedarfsgewichteten Nettoeinkommens bei ca. 2.312 € bis 2.350 € im Monat für einen Single.

Die Grenze von 80 % des Medians ist ein wichtiger Indikator in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, da sie statistisch gesehen den Einstieg in die Einkommensmittelschicht (Untere Mitte) markiert. Wer darunter liegt, zählt zur Gruppe mit niedrigem Einkommen bzw. zur einkommensschwächeren Schicht (bei unter 60 % spricht man von der Armutsgefährdungsgrenze).

Hier sind die konkreten Zahlen für 80 % des Medians (heruntergebrochen auf verschiedene Haushaltstypen):

80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Netto im Monat)

Haushaltstyp,Nettoeinkommen pro Monat (ca.-Werte)
Single (1 Person),ca. 1.850 €
Alleinerziehende/r mit 1 Kind (< 14 J.),ca. 2.405 €
Paar ohne Kinder (2 Erwachsene),ca. 2.775 €
Paar mit 1 Kind (< 14 J.),ca. 3.330 €
Paar mit 2 Kindern (< 14 J.),ca. 3.885 €

infabi

#220


Moin,

das soll im Entwurf stehen?

DeltaR95

Sehr kreativ, man nutzt also die Urteile der BVerfG, die ja nach allgemeiner Wertung hier im Forum zu Gunsten des Beamten ausgegangen sind, dreht sie in ihrer Wirkung um und begründet damit die Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens.

Kann man sich nicht ausdenken  ;D

Heißt dann für Brandenburg, man multipliziert bei der Ermittlung der Mindestbesoldung das MÄE nicht mehr mit "2,3", sondern nur noch "1,8"?

ExponentialFud

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:21MÄE nicht mehr mit "2,3", sondern nur noch "1,8"?

Das ist genau die Rechnung, die Niedersachsen im Frühjahr publiziert hat.


DeltaR95

Zitat von: tinytoon in Heute um 10:40Wie deckt sich das mit den Veröffentlichten Tabellen? Siehe hier: https://mdf.brandenburg.de/mdf/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~01-07-2026-ergebnisse-des-beamtenpolitischen-spitzengespraeches#

Interessenter aus der Begründung ist eher folgende Passage:

ZitatDer Landesgesetzgeber hat mit der Begründung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 vom 14. Oktober 2022 (GVBl. I Nr. 23) ein Hinzuverdiener- beziehungsweise Doppelverdienermodell eingeführt, wonach bei Beamtenfamilien mit Kindern davon ausgegangen wird, dass regelmäßig neben dem Beamtengehalt ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen vorliegt.

Weiß jemand, ob aus dem Zeitraum danach schon eine Vorlage beim BVerfG liegt, die sich mit dem Thema beschäftigt? Wenn ja, könnte eine Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen relativ schnell erfolgen.