Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Dogmatikus

Zitat von: tinytoon in Heute um 10:40Wie deckt sich das mit den Veröffentlichten Tabellen? Siehe hier: https://mdf.brandenburg.de/mdf/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~01-07-2026-ergebnisse-des-beamtenpolitischen-spitzengespraeches#

Nach der Tabelle AR.7 liegt das MÄE in BB für 2025 bei 28.057 €/Jahr bzw. 2.338,08 €/Monat.

Die bekanntermaßen vom BVerfG aufgestellte Rechenweise für die Mindestalimentation führt uns zu einem monatlichen Tabellenausgangswert für A5/2 in Höhe von 2.338,08 * 1,84 = 4.302,07 €.

Bei Abzug von 0,5*0,8 MÄE für den Partner ergibt sich die abgewandelte Berechnung 2.338,08 * 1,44 = 3.366,84 €.

Die Tabelle des Referentenentwurfs startet bei A5/2 mit 2.944,40 €.
Berechnet man das Nettoeinkommen der 4K-Familie hier im Rechner, bekommt diese ca. 3.014.31 € / Monat raus (abhängig vom PKV-Beitrag, hier auf "0" gesetzt).

3.366,84 € - 3.014.31 € = 352,53 € Fehlbetrag.

So ganz geht diese Berechnung also immer noch nicht auf. Selbst unter Abzug des kompletten Partners müsste die Tabelle in Brandenburg höher ansetzen.

lotsch

"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei,
eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen."

Es sind einfach Murksbeschlüsse des BVerfG, wenn diese vom Gesetzgeber so ausgelegt werden können, oder es sind keine Murksbeschlüsse des BVerfG und der Gesetzgeber missachtet mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,  sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, und zerstört somit unsere Rechtsordnung. Deutschland ist nur noch ein Bananenstaat, so oder so.

infabi

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:46Interessenter aus der Begründung ist eher folgende Passage:

Weiß jemand, ob aus dem Zeitraum danach schon eine Vorlage beim BVerfG liegt, die sich mit dem Thema beschäftigt? Wenn ja, könnte eine Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen relativ schnell erfolgen.

Für Brandenburg ist mir nichts bekannt.

Allerdings nimmt auch Prof. Dr. Gisela Färber in Ihrem letzten Gutachten zur Richterbesoldung in Brandenburg das fiktive Partnereinkommen auf's Korn. Ab S. 40 wird es interessant.

Im Kern wird dargelegt, dass das die Fokussierung auf Kinderzuschläge dem Leistungsprinzip des Art. 33
Abs. 2 GG widerspricht, weil sie eine extrem ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bewirken.


Anadur

Zitat von: lotsch in Heute um 11:34"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei,
eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen."

Es sind einfach Murksbeschlüsse des BVerfG, wenn diese vom Gesetzgeber so ausgelegt werden können, oder es sind keine Murksbeschlüsse des BVerfG und der Gesetzgeber missachtet mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,  sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, und zerstört somit unsere Rechtsordnung. Deutschland ist nur noch ein Bananenstaat, so oder so.

Na ja, da verdreht der Referent schon eindeutig die Aussagen des Gerichtes zu eigenen Gunsten. Das steht so nämlich nicht im Urteil. Und das Gericht kann leider keine Fragen beantworten, die es so nicht gestellt bekommt. bzw. im Urteil hat das Gericht imo deutlich gemacht, dass der Versuch Seitens Berlin ein fiktives Partnereinkommen als Ausrede für die zu niedrige Alimentation zu bringen, nicht akzeptiert wird.

Quetsche

Zitat von: infabi in Heute um 11:45Für Brandenburg ist mir nichts bekannt.

Allerdings nimmt auch Prof. Dr. Gisela Färber in Ihrem letzten Gutachten zur Richterbesoldung in Brandenburg das fiktive Partnereinkommen auf's Korn. Ab S. 40 wird es interessant.

Im Kern wird dargelegt, dass das die Fokussierung auf Kinderzuschläge dem Leistungsprinzip des Art. 33
Abs. 2 GG widerspricht, weil sie eine extrem ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bewirken.



Die Bezahlung ist gleich für gleiche Arbeit ( Grundgehalt) Kinderzuschläge sind für Kinder. Jedem ist es freigestellt ob er Kinder haben möchte oder nicht. Ich finde es nicht ok das immer wieder versucht wird Familie mit Kinder und ledige oder Familie ohne Kinder untereinander auszuspielen.