Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Captain Jack

:) Der Antrag :)

Dofline lernt einen Beamten kennen. Es funkt sofort. Nach ein paar Wochen fragt sie ihn: ,,Schatz, wie stellst du dir unsere Zukunft vor?"

Er lehnt sich zurück, ruhig und souverän: ,,Mach dir keine Sorgen. Du wirst schwanger, ich stelle einen Antrag, dann kannst du einziehen. Ich fang schon mal an zu suchen."

Sie schaut ihn verliebt an: ,,Du hast wirklich an alles gedacht."

,,Ich bin Beamter."

Acht Monate später. Er hat tatsächlich eine Wohnung gefunden. Hat lange gedauert, viele Absagen – aber er hat eine. Zwei Zimmer. Perfekt.

Da ruft Dofline an: ,,Schatzilein! Ich bin schwanger!"

,,Ich weiß. Der Antrag läuft bereits. Die Wohnung ist auch fast sicher."

,,Fast?"

,,Der Vermieter vermietet nicht mehr an Familien. Sobald ein Kind kommt, will er uns nicht mehr."

,,Aber das Kind ist doch noch gar nicht da!"

,,Eben. Und solange es nicht da ist, zählt es beim Dienstherrn auch nicht. Du verdienst ja noch – also kein erhöhter Anspruch."

,,Ich verdiene doch kaum etwas!"

,,Spielt keine Rolle. Der Staat unterstellt dir ein Einkommen. Solange du nicht auf null bist, bist du rechnerisch versorgt."

,,Und wenn ich aufhöre zu arbeiten?"

,,Dann hätten wir endlich den Anspruch. Aber dann haben wir keine Wohnung mehr."

,,Und wenn das Kind dann da ist?"

,,Dann zählt es. Aber bis dahin sind die Mieten gestiegen."

(Der Antrag bleibt übrigens noch in Bearbeitung liegen. Priorität mittel.)

Lichtstifter

Zitat von: Dunkelbunter in 27.04.2026 10:35Nur mal so zum Spaß:
Wenn als der Staat meiner Frau ein fiktives Einkommen unterstellt von ca. 1850 Euro im Monat.
Meine Frau aber nicht tatsächlich arbeitet.
Wird dann der Staat fiktiv der Arbeitgeber ?
Arbeitet meine Frau fiktiv dann 39h die Woche ?
Begeht der DH fiktiv ein Mindestlohnverstoß ?

Und kann der arbeitssuchende Partner überhaupt zur Arbeit gezwungen bzw. sanktioniert werden. Ist ja schon üppig vermittelt auf Partners Nacken.
Prekariatsbeamter

HerLadyship

Guten Tag in die Runde, ich bin neu hier, habe aber ein paar Anmerkungen/Fragen.
Es geht hier um Beamte/Bund und das geplante fiktive Partnereinkommen.

Man stelle sich vor:
Haushalt, zwei Personen, keine Kinder.
Letztes Jahr nach langem Auslandsdienst zurück nach D. Kurz darauf ein Schwiegerelternteil schwer erkrankt, jetzt pflegebededürftig.
Pflegen tut u.a. die Ehefrau aus diesem Beamtenhaushalt.

Arbeitsamt sagt Ehefrau ist nicht arbeitssuchen weil über 15Std Pflege geleistet wird, von dort also keine Unterstützung.
Ehefrau ist weiterhin freiwillig GKV versichert, Beitrag Höhe an der 1/2 Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Also einem fiktiven Einkommen von round about 3000€. Die es gibt es so ja nur auf dem Papier.
Jetzt kommt das fiktive Partnereinkommen.
Diese 1833€ wird sie selber nie erreichen weil die Zeit dafür neben der Pflege nicht reicht.
Zusammengefasst hat sie aber dann insgesamt ein vom Staat errechnetes fiktives Einkommen von 4833€?

Muss man jetzt froh sein dass das nicht noch fiktiv versteuert wird, oder in die kalte Progression geht?

Könnte man bei der GKV dann auf die Berechnung der Beitrages auf Basis der 1833€ bestehen?

Was passiert mit den Beamtenhaushalten bei denen der Partner erb oder zu viel Geld kommt und/oder Millionär wird/ist?
Müssen dann gar keine Bezüge gezahlt werden weil die Versorgung bereits gesichert ist?

Fragen über Fragen, aber eher etwas angefressen...

LG





Illunis

Zitat von: HerLadyship in 05.05.2026 12:13Fragen über Fragen, aber eher etwas angefressen...

Verständliche Fragen, auf die es als Antwort nur geben kann: Widerspruch => Klage.
Ja das Spiel geht von Vorne los. Gruß aus Bayern >:(

Badener1

Fiktive Einkommen gibt es ja auch in anderen Lebensbereichen. (Ironie!) In einem aktuellen Kindermordprozess lebt die 30 Jahre alte Angeklagte seit Jahren von einer Erwerbsminderungsrente von 1400,-Euro netto im Monat. Zuzüglich Krankenversicherung u. a. Der Gesetzgeber berechnet die Rente so, als hätte die Angeklagte fiktiv bis 67 Jahre gearbeitet. Das ist doch großzügig vom Gesetzgerber, oder nicht? (Ironie!) Der Gesetzgeber kann also durchaus großzügig sein, wenn er will. Aber wir sind Beamten und arbeiten für diesen Gesetzgeber, da will er nicht (Tatsache!) Ich könnte nur noch ko....!

Pumpkin76

Zitat von: Badener1 in 06.05.2026 08:39Fiktive Einkommen gibt es ja auch in anderen Lebensbereichen. (Ironie!) In einem aktuellen Kindermordprozess lebt die 30 Jahre alte Angeklagte seit Jahren von einer Erwerbsminderungsrente von 1400,-Euro netto im Monat. Zuzüglich Krankenversicherung u. a. Der Gesetzgeber berechnet die Rente so, als hätte die Angeklagte fiktiv bis 67 Jahre gearbeitet. Das ist doch großzügig vom Gesetzgerber, oder nicht? (Ironie!) Der Gesetzgeber kann also durchaus großzügig sein, wenn er will. Aber wir sind Beamten und arbeiten für diesen Gesetzgeber, da will er nicht (Tatsache!) Ich könnte nur noch ko....!

So etwas gibt es im Versorgungsrecht durchaus auch, siehe § 13 Abs. 1 BeamtVG.

SchrödingersKatze

Aktuell wird wieder eine Kürzung des Elterngeldes diskutiert, um den Haushalt zu entlasten. Schon jetzt beziehen Mütter im Durchschnitt 830 Euro pro Monat Elterngeld, bei einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 15 Monaten. Das ganze ist also also weit entfernt von den 20.000+ brutto und den Zeitraum für den Ergänzngszuschlag bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Das wird dann in Zukunft nochmal weiter sinken, wenn hier der Rotstift angesetzt wird.



Beim Zeitraum für den familiären Ergänzungszuschlag wird auch gerne mal ausgeblendet, dass der Rechtsanspruch aus Betreuung ab dem 1. Geburtstag gilt, das Kind in der Krippe aber erst mal Eingewöhnung werden muss, was auch gerne mal bis zu 2 Monate dauern kann und dann immer noch eine vulnerable Zeit ist, wenn das Kind zum ersten Mal mit den Krippenkeimen in Berührung kommt.

Hier kommt dann die geplante Kürzung des Kinderkrankengeldes auf 85 Prozent zum Tragen, die sich wieder vor allem in den ersten Lebensjahren und mit chronisch kranken Kindern auf das Partnereinkommen auswirkt.

Der Besoldungsgesetzgeber arbeitet also jetzt schon mit unrealistischen Annahmen und arbeitet als allgemeiner Gesetzgeber gerade kräftig daran, diese noch unrealistischer werden zu lassen. 

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_28_p002.html

Illunis

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 03:42Hier kommt dann die geplante Kürzung des Kinderkrankengeldes auf 85 Prozent zum Tragen, die sich wieder vor allem in den ersten Lebensjahren und mit chronisch kranken Kindern auf das Partnereinkommen auswirkt.

Wenn das Kind in der PKV ist kommt es nicht zum Tragen,  dann gibt es gar kein Kinderkrankengeld für den Partner. 
Die logische Konsequenz wären Kinderkrankentage für den Beamten auf Niveau eines alleinerziehenden. Oder der Beamte hat Glück und nimmt alle Viren mit ;)