Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Rohezal42

Was ich mich gerade Frage, was ist wenn man NICHT verheiratet ist sondern nur zusammen lebt. Gibt ja keinen Verheiratetenzuschlag mehr,  den Kinderzuschlag bekommt man ja trotzdem, sind ja die eigenen Kinder.
Der Dienstherr kann ja schlecht von allen Beamten verlangen, dass es angezeigt wird wenn man mit seinem momentanem Partner zusammen zieht.

Könnte ein kleinerer Verwaltungsaufwand werden....

Dunkelbunter

Zitat von: Rohezal42 in 24.04.2026 12:51Was ich mich gerade Frage, was ist wenn man NICHT verheiratet ist sondern nur zusammen lebt. Gibt ja keinen Verheiratetenzuschlag mehr,  den Kinderzuschlag bekommt man ja trotzdem, sind ja die eigenen Kinder.
Der Dienstherr kann ja schlecht von allen Beamten verlangen, dass es angezeigt wird wenn man mit seinem momentanem Partner zusammen zieht.

Könnte ein kleinerer Verwaltungsaufwand werden....

Spielt es überhaupt eine Rolle bei dem aktuellen Entwurf, da man dort ja einem Beamten auch einen fiktiven Partner anrechnet ?

derSchorsch

Zitat von: Dunkelbunter in 24.04.2026 13:04Spielt es überhaupt eine Rolle bei dem aktuellen Entwurf, da man dort ja einem Beamten auch einen fiktiven Partner anrechnet ?

Es spielt keine Rolle. Das fiktive Partnereinkommen wird nur für das "Schönrechnen" der Mindestbesoldung genutzt.
Wie der Einzelfall aussieht, also ob überhaupt ein Partner in der Realität vorhanden ist, interessiert niemanden.

Mitleser

Wie passt das eigentlich, dass in MV ein Mini-Job mit unter 7k angerechnet wird und in Bayern über 20k?
Müsste dann die Differenz den Beamten nicht aufs Gehalt raufgerechnet werden?
Nur mal so als Verständnisfrage^^

 

dortu

Bitte beachten: 20K sind brutto, die 7 K sind netto.

GoodBye

Geht nicht auf. Die Abweichungen unter den Ländern, die zugleich jeglicher Begründung entbehren, offenbaren zudem die Willkür dieses Modells.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ndsftw

Zitat von: dortu in 24.04.2026 21:44Bitte beachten: 20K sind brutto, die 7 K sind netto.
Was sich aber wieder durch die Familienversicherung etwa ausgleicht. Bei der Minijob Berechnung werden alle privat versichert

Captain Jack


Ich möchte einen Aspekt in die Diskussion einbringen, der mir bisher zu kurz kommt.

Die Debatte dreht sich meist ums Geld oder ums Familienbild. Beides greift zu kurz. Das eigentliche Problem ist struktureller Natur: Diese Änderung verändert, was Alimentation überhaupt ist.

Bisher gilt: Die Besoldung sichert dem Beamten seine Lebensstellung – nicht seinen aktuellen Lebenszustand. Das ist kein Zufall, sondern Prinzip. Der Beamte erhält eine Besoldung, die ihm ermöglicht, aus einer gesicherten Position heraus seinen Lebensweg zu gestalten. Die Zweizimmerwohnung, in der auch eine Partnerin Platz hätte, ist kein Luxus – sie ist Ausdruck dieser Stellung. Der Familienzuschlag kommt dann, wenn er diesen Weg geht. Die Besoldung schafft den Raum, der Beamte füllt ihn.

Künftig soll gelten: Was braucht er jetzt, konkret, nach Abzug des Partnereinkommens? Reicht das rechnerisch, entfällt der Anspruch. Stellen wir uns das praktisch vor: Ein Beamter lebt in einer Einzimmerwohnung. Er möchte mit seiner Partnerin zusammenziehen. Das geht nicht – zu klein, kein Geld für mehr. Aber seinen Mehrbedarf kann er nicht geltend machen, weil die Partnerin ja verdient. Er müsste also nachweisen, dass ihre Unterstützung nicht ausreicht – und wird damit zum Antragsteller in eigener Lebenssache.

Das ist kein Verwaltungsdetail. Es ist ein Systemwechsel: von der Alimentation als Statusgarantie zur Alimentation als Bedarfsprüfung. Der Beamte hört auf, Ausgangspunkt seiner Lebensgestaltung zu sein – er wird zum Endpunkt einer Berechnung. >:(

Ob das verfassungsrechtlich haltbar ist, werden andere beurteilen müssen. Aber legitim? Das bezweifle ich.

BuBeamter

Zitat von: Captain Jack in 26.04.2026 18:59Ich möchte einen Aspekt in die Diskussion einbringen, der mir bisher zu kurz kommt.

Die Debatte dreht sich meist ums Geld oder ums Familienbild. Beides greift zu kurz. Das eigentliche Problem ist struktureller Natur: Diese Änderung verändert, was Alimentation überhaupt ist.

Bisher gilt: Die Besoldung sichert dem Beamten seine Lebensstellung – nicht seinen aktuellen Lebenszustand. Das ist kein Zufall, sondern Prinzip. Der Beamte erhält eine Besoldung, die ihm ermöglicht, aus einer gesicherten Position heraus seinen Lebensweg zu gestalten. Die Zweizimmerwohnung, in der auch eine Partnerin Platz hätte, ist kein Luxus – sie ist Ausdruck dieser Stellung. Der Familienzuschlag kommt dann, wenn er diesen Weg geht. Die Besoldung schafft den Raum, der Beamte füllt ihn.

Künftig soll gelten: Was braucht er jetzt, konkret, nach Abzug des Partnereinkommens? Reicht das rechnerisch, entfällt der Anspruch. Stellen wir uns das praktisch vor: Ein Beamter lebt in einer Einzimmerwohnung. Er möchte mit seiner Partnerin zusammenziehen. Das geht nicht – zu klein, kein Geld für mehr. Aber seinen Mehrbedarf kann er nicht geltend machen, weil die Partnerin ja verdient. Er müsste also nachweisen, dass ihre Unterstützung nicht ausreicht – und wird damit zum Antragsteller in eigener Lebenssache.

Das ist kein Verwaltungsdetail. Es ist ein Systemwechsel: von der Alimentation als Statusgarantie zur Alimentation als Bedarfsprüfung. Der Beamte hört auf, Ausgangspunkt seiner Lebensgestaltung zu sein – er wird zum Endpunkt einer Berechnung. >:(

Ob das verfassungsrechtlich haltbar ist, werden andere beurteilen müssen. Aber legitim? Das bezweifle ich.

Das ist das, was viele (gerade in der Hoffnung auf Ergänzungszuschläge) verkennen. Am Ende wird Tür und Tor für willkürliche Begründungen zur Höhe des Partnereinkommens geöffnet. Am Ende bezeichnet man es auch noch als etwas positives. Die Gleichstellung von Mann und Frau, wir rechnen jetzt einfach 50% Partnereinkommen an, damit die Leute zur ,,Gleichstellung" gezwungen sind. Insgeheim nur um noch mehr anzurechnen.

Thomber

Wenn eine Partnerin ein Einkommen hätte....  könntet man auch gleich 45% Unterhaltsanspruch mutmaßen und dem Beamten seine Besoldung kürzen.    Was für ein Unfug ...    Aber wie ich immer sage:  Das hier ist alles ein großer Test und man will nur mal schauen, wann bzw. ob der brave Deutsche die Geduld verliert. (Dass die Franzosen den "Adel" schon....  wissen wir ja, fraglich ist, ob der dumme Michel das auch hinbekommt.)

Bundesjogi

Zitat von: Captain Jack in 26.04.2026 18:59Ich möchte einen Aspekt in die Diskussion einbringen, der mir bisher zu kurz kommt.

Die Debatte dreht sich meist ums Geld oder ums Familienbild. Beides greift zu kurz. Das eigentliche Problem ist struktureller Natur: Diese Änderung verändert, was Alimentation überhaupt ist.

Bisher gilt: Die Besoldung sichert dem Beamten seine Lebensstellung – nicht seinen aktuellen Lebenszustand. Das ist kein Zufall, sondern Prinzip. Der Beamte erhält eine Besoldung, die ihm ermöglicht, aus einer gesicherten Position heraus seinen Lebensweg zu gestalten. Die Zweizimmerwohnung, in der auch eine Partnerin Platz hätte, ist kein Luxus – sie ist Ausdruck dieser Stellung. Der Familienzuschlag kommt dann, wenn er diesen Weg geht. Die Besoldung schafft den Raum, der Beamte füllt ihn.

Künftig soll gelten: Was braucht er jetzt, konkret, nach Abzug des Partnereinkommens? Reicht das rechnerisch, entfällt der Anspruch. Stellen wir uns das praktisch vor: Ein Beamter lebt in einer Einzimmerwohnung. Er möchte mit seiner Partnerin zusammenziehen. Das geht nicht – zu klein, kein Geld für mehr. Aber seinen Mehrbedarf kann er nicht geltend machen, weil die Partnerin ja verdient. Er müsste also nachweisen, dass ihre Unterstützung nicht ausreicht – und wird damit zum Antragsteller in eigener Lebenssache.

Das ist kein Verwaltungsdetail. Es ist ein Systemwechsel: von der Alimentation als Statusgarantie zur Alimentation als Bedarfsprüfung. Der Beamte hört auf, Ausgangspunkt seiner Lebensgestaltung zu sein – er wird zum Endpunkt einer Berechnung. >:(

Ob das verfassungsrechtlich haltbar ist, werden andere beurteilen müssen. Aber legitim? Das bezweifle ich.
Da ist aber eine ganze Menge Framing dabei, Einzimmerwohnung... Puh. Die Kernaussage stimmt, das ist eine fundamentale Änderung. Wobei ich glaube, dass außer uns Beamten die Antwort auf "legitim?" einstimmig ausfallen dürfte. Gerade dein Beispiel ist ja hinreichend in der Sache. Früher wurden Beamte so alimentiert, dass es für die gesamte Familie reichte, egal ob sie eine hatten oder nicht. Das war auch eine Art "fiktive Rechnung", die in vielen Fällen zutreffend gewesen sein mag, in vielen aber auch nicht. Denn die Versorgung der Familie erfolgte gerade nicht über Zuschläge sondern für alle bereits in Antizipation einer irgendwann vielleicht vorhandenen Familie. Jetzt wird das (vielleicht) aufgegeben und das Geschrei ist groß. Dabei ist doch in deinem Beispielfall alles in Ordnung, verdient der/die Partner*in ist fast sicher auch der Lebensstandard erreicht, den das BVerfG vorschreibt. Erst wenn das nicht der Fall wäre, würde es unter Umständen kritisch. Da wird es (sie bei jeder solch großen Änderung) einiges an Konkretisierungsbedarf geben, auch gerichtlich ausgefochten. Macht es das aber weniger sinnvoll? Dann dürften wir nie was ändern.

Ws eben auch wichtig ist: nur weil es bisher immer so war, dass alleinstehende Beamte so bezahlt wurden als hätten sie Familie muss das nicht dauerhaft so bleiben. Macht eigentlich auch wenig Sinn. Außerdem muss man das Ganze auch als das nehmen, was es ist. Es verliert ja Niemand Geld durch die Änderung. Sondern es wird die Erhöhung abgebremst Das ist ein bisschen so wie wenn man Kindergeld an alle auszahlen würde, weil sie ja irgendwann Kinder bekommen könnten und darauf finanziell schon vorbereitet sein wollen. Das soll nicht verkennen, dass es echte Probleme bei dieser Fiktion gibt, die gerichtlich geklärt werden müssen. Beispielsweise wie Alleinerziehende mit dem Zuschlag zurechtkommen und unter welchen Umständen er gewährt wird. Aber das Grundproblem, das kann man nicht wegdiskutieren. Der "Anspruch" der hier wiederkehrend so vehement gefordert ist basiert ja einzig und alleine auf einem "haben wir schon immer so gemacht" und NICHT wie gerne unsauber behauptet wird unmittelbar auf dem Grundgesetz oder den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums, die grundgesetzähnliche Stellung haben. Sondern einzig und alleine auf einer Typisierung, die früher zutreffend gewesen sein mag aber schon lange nur noch bedingt. Das war eben vorteilhaft lange und es ist klar, dass man das nicht einfach so aufgeben will.

Thomber

Ich kenne eine Beamtin, deren Ehemann erwerbsunfähig ist aber keine EU-Rente bezieht - also haben die beide nur ein Einkommen und, weil das so schön ist, darf sie auch die PKV für den kranken Ehemann zahlen. Sind ja nur rd. 550 €.

Gerne können wir dieser Kollegin nun auch noch ein drittes Einkommen anrechnen und abziehen, weil sie ja so gut allimentiert ist und zudem haben die beiden auch noch drei Wohnräume - zuviel oder?   

Dunkelbunter

Nur mal so zum Spaß:
Wenn als der Staat meiner Frau ein fiktives Einkommen unterstellt von ca. 1850 Euro im Monat.
Meine Frau aber nicht tatsächlich arbeitet.
Wird dann der Staat fiktiv der Arbeitgeber ?
Arbeitet meine Frau fiktiv dann 39h die Woche ?
Begeht der DH fiktiv ein Mindestlohnverstoß ?

JasDoc

#58
Ich will nur einfach wissen wo und wann ich meine fiktive Partnerin für "fiktiv" tot erklären kann, um dann die Witwenrente zu bekommen, die mir ja zusteht - schließlich wurde mir ja das zuvorkommende Einkommen schon angerechnet...

Thomber

Wie erklärt es der erwerbslosen Ehefrau, dass man dir das Einkommen einer fiktiven Partnerin anrechnet?

"WAAS will man Dir anrechnen?  Wer ist diese Schlampe?" ....   *lach*