Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Dogmatikus

Zitat von: tinytoon in Gestern um 10:40Wie deckt sich das mit den Veröffentlichten Tabellen? Siehe hier: https://mdf.brandenburg.de/mdf/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~01-07-2026-ergebnisse-des-beamtenpolitischen-spitzengespraeches#

Nach der Tabelle AR.7 liegt das MÄE in BB für 2025 bei 28.057 €/Jahr bzw. 2.338,08 €/Monat.

Die bekanntermaßen vom BVerfG aufgestellte Rechenweise für die Mindestalimentation führt uns zu einem monatlichen Tabellenausgangswert für A5/2 in Höhe von 2.338,08 * 1,84 = 4.302,07 €.

Bei Abzug von 0,5*0,8 MÄE für den Partner ergibt sich die abgewandelte Berechnung 2.338,08 * 1,44 = 3.366,84 €.

Die Tabelle des Referentenentwurfs startet bei A5/2 mit 2.944,40 €.
Berechnet man das Nettoeinkommen der 4K-Familie hier im Rechner, bekommt diese ca. 3.014.31 € / Monat raus (abhängig vom PKV-Beitrag, hier auf "0" gesetzt).

3.366,84 € - 3.014.31 € = 352,53 € Fehlbetrag.

So ganz geht diese Berechnung also immer noch nicht auf. Selbst unter Abzug des kompletten Partners müsste die Tabelle in Brandenburg höher ansetzen.

lotsch

"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei,
eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen."

Es sind einfach Murksbeschlüsse des BVerfG, wenn diese vom Gesetzgeber so ausgelegt werden können, oder es sind keine Murksbeschlüsse des BVerfG und der Gesetzgeber missachtet mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,  sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, und zerstört somit unsere Rechtsordnung. Deutschland ist nur noch ein Bananenstaat, so oder so.

infabi

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:46Interessenter aus der Begründung ist eher folgende Passage:

Weiß jemand, ob aus dem Zeitraum danach schon eine Vorlage beim BVerfG liegt, die sich mit dem Thema beschäftigt? Wenn ja, könnte eine Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen relativ schnell erfolgen.

Für Brandenburg ist mir nichts bekannt.

Allerdings nimmt auch Prof. Dr. Gisela Färber in Ihrem letzten Gutachten zur Richterbesoldung in Brandenburg das fiktive Partnereinkommen auf's Korn. Ab S. 40 wird es interessant.

Im Kern wird dargelegt, dass das die Fokussierung auf Kinderzuschläge dem Leistungsprinzip des Art. 33
Abs. 2 GG widerspricht, weil sie eine extrem ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bewirken.


Anadur

Zitat von: lotsch in Gestern um 11:34"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei,
eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen."

Es sind einfach Murksbeschlüsse des BVerfG, wenn diese vom Gesetzgeber so ausgelegt werden können, oder es sind keine Murksbeschlüsse des BVerfG und der Gesetzgeber missachtet mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,  sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, und zerstört somit unsere Rechtsordnung. Deutschland ist nur noch ein Bananenstaat, so oder so.

Na ja, da verdreht der Referent schon eindeutig die Aussagen des Gerichtes zu eigenen Gunsten. Das steht so nämlich nicht im Urteil. Und das Gericht kann leider keine Fragen beantworten, die es so nicht gestellt bekommt. bzw. im Urteil hat das Gericht imo deutlich gemacht, dass der Versuch Seitens Berlin ein fiktives Partnereinkommen als Ausrede für die zu niedrige Alimentation zu bringen, nicht akzeptiert wird.

Quetsche

Zitat von: infabi in Gestern um 11:45Für Brandenburg ist mir nichts bekannt.

Allerdings nimmt auch Prof. Dr. Gisela Färber in Ihrem letzten Gutachten zur Richterbesoldung in Brandenburg das fiktive Partnereinkommen auf's Korn. Ab S. 40 wird es interessant.

Im Kern wird dargelegt, dass das die Fokussierung auf Kinderzuschläge dem Leistungsprinzip des Art. 33
Abs. 2 GG widerspricht, weil sie eine extrem ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bewirken.



Die Bezahlung ist gleich für gleiche Arbeit ( Grundgehalt) Kinderzuschläge sind für Kinder. Jedem ist es freigestellt ob er Kinder haben möchte oder nicht. Ich finde es nicht ok das immer wieder versucht wird Familie mit Kinder und ledige oder Familie ohne Kinder untereinander auszuspielen.

AltStrG

Zitat von: Quetsche in Gestern um 12:28Die Bezahlung ist gleich für gleiche Arbeit ( Grundgehalt) Kinderzuschläge sind für Kinder. Jedem ist es freigestellt ob er Kinder haben möchte oder nicht. Ich finde es nicht ok das immer wieder versucht wird Familie mit Kinder und ledige oder Familie ohne Kinder untereinander auszuspielen.

Der Beschluss des BVerfG ist auch eindeutig in der Sache. Der Beamte muss in der Lage sein, den überwiegenden Anteil seines Lebensstandards aus seinem Statusamt mit Frau/Mann und zwei unterhaltspflichtigen Kindern/Personen aus der Grundbesoldung zu bestreiten.

Die Zeit der überhöhten Familienzuschläge oder Kinderzuschläge ist vorbei. Es ist gesetzlich auch in Hinsicht auf das Gleichheitsgebot und den Artikel 33 des GG schwer zu vermitteln, warum Kinder von Beamten (unabhängig von Kindergeld) eine höhere Alimentierung erzeugen sollten, als Beamte, die keine Kinder haben, aus welchen Gründen auch immer.

Quetsche

Zitat von: AltStrG in Gestern um 15:50Der Beschluss des BVerfG ist auch eindeutig in der Sache. Der Beamte muss in der Lage sein, den überwiegenden Anteil seines Lebensstandards aus seinem Statusamt mit Frau/Mann und zwei unterhaltspflichtigen Kindern/Personen aus der Grundbesoldung zu bestreiten.

Die Zeit der überhöhten Familienzuschläge oder Kinderzuschläge ist vorbei. Es ist gesetzlich auch in Hinsicht auf das Gleichheitsgebot und den Artikel 33 des GG schwer zu vermitteln, warum Kinder von Beamten (unabhängig von Kindergeld) eine höhere Alimentierung erzeugen sollten, als Beamte, die keine Kinder haben, aus welchen Gründen auch immer.

Habe ich was anderes geschrieben? Grundgehalt ist bei allen gleich nur wenn man Kinder hat braucht man mehr ist doch eindeutig weiß nicht was du daran nicht verstehst?

Kinder man braucht mehr Keine Kinder man braucht weniger oder siehst du das anders?
Über Summen habe ich nicht gesprochen über überhöhtes FZ auch nicht. Dichte mir da nichts an.

cyrix42

Zitat von: AltStrG in Gestern um 15:50Der Beschluss des BVerfG ist auch eindeutig in der Sache. Der Beamte muss in der Lage sein, den überwiegenden Anteil seines Lebensstandards aus seinem Statusamt mit Frau/Mann und zwei unterhaltspflichtigen Kindern/Personen aus der Grundbesoldung zu bestreiten.

Nein, dergleichen hat das BVerfG explizit nicht festgelegt! Im Gegenteil: Es hat die Tür zur weiten Gestaltungsmacht des Besoldungsgesetzgebers aufgemacht und im Urteil sich nur deshalb auf die 4K-Alleinverdiener-Familie bezogen, weil der Gesetzgeber davon bisher nicht begründet abgegrückt ist.

GoodBye

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 16:13Nein, dergleichen hat das BVerfG explizit nicht festgelegt! Im Gegenteil: Es hat die Tür zur weiten Gestaltungsmacht des Besoldungsgesetzgebers aufgemacht und im Urteil sich nur deshalb auf die 4K-Alleinverdiener-Familie bezogen, weil der Gesetzgeber davon bisher nicht begründet abgegrückt ist.

Das wird der nächste Pflock sein, den das BVerfG einrammt: Familienzuschläge.



,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

ExponentialFud

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 16:13Nein, dergleichen hat das BVerfG explizit nicht festgelegt! Im Gegenteil: Es hat die Tür zur weiten Gestaltungsmacht des Besoldungsgesetzgebers aufgemacht und im Urteil sich nur deshalb auf die 4K-Alleinverdiener-Familie bezogen, weil der Gesetzgeber davon bisher nicht begründet abgegrückt ist.

In Rn 91 wird angedeutet, dass es "gewisse Grenzen" geben wird, wenn die Rechtsprechung dazu nötig werden sollte. Ob die Dienstherren das austesten wollen?

Schneewitchen

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 16:43In Rn 91 wird angedeutet, dass es "gewisse Grenzen" geben wird, wenn die Rechtsprechung dazu nötig werden sollte. Ob die Dienstherren das austesten wollen?

Austesten, um die Spielräume maximal auszureitzen? Ja!

Pumpkin76

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 16:43Ob die Dienstherren das austesten wollen?

LOL! Ist die Frage ernstgemeint? Die letzten 50 Jahre BVerfG-Urteile und die Reaktionen der Besoldungsgesetzgeber hierauf mitbekommen?

Das BVerfG sichert die Missachtung der Beschlüsse durch den Gesetzgeber sogar noch regelmäßig ab, indem nur jene mit Nachzahlungen bedacht werden, die ein laufendes Verfahren geltend machen können. Alle anderen gehen, vom BVerfG bestätigt, absolut leer aus.

Es gibt schlicht keinen Grund für den Dienstherrn, anders zu handeln. Jeder Dienstherr ist - mit Verlaub - dämlich, der NICHT zuerst bewusst unteralimentiert, so lange wie möglich, bis genau SEIN Verhalten in Karlsruhe abgeurteilt wird. Denn die fünfmarksechzig, die er dann den paar Hanseln nachzahlen muss, sind besser als die Drölfzilliarden, die er ansonsten hätte zahlen müssen.


AltStrG

#237
Zitat von: Quetsche in Gestern um 15:56Habe ich was anderes geschrieben? Grundgehalt ist bei allen gleich nur wenn man Kinder hat braucht man mehr ist doch eindeutig weiß nicht was du daran nicht verstehst?

Kinder man braucht mehr Keine Kinder man braucht weniger oder siehst du das anders?

Wenn +2 Kinder vorhanden sind, die unterhaltspflichtig sind, dann sind diese von der Grundalimentation abgedeckt, das wäre der erwünschte Nominalzustand. Ohne jede weiteren Zuschläge, mit Ausnahme des Kindergeldes und ggf. angleichenden Familenzuschlägen aufgrund der Familiensituation (Verheiratet u.a.).

Kinder sind Teil persönlicher Lebensplanung und nicht individuell durch den Staat zu finanzieren, mit Ausnahme der allgemeinen Zahlungen wie Kindergeld, welches sich aus dem Gleichheitsgrundsatz speist; das ergibt sich aus der Sozialgesetzgebung des Ersten Senats. Facharbeiter und Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes werden nicht nach Familienstand und Kinderanzahl bezahlt, sondern nach (Rahmen-)Verträgen. Die Besoldung von Beamten richtet sich ausschließlich an Eignung, Befähigung, Leistung (Statusamt) aus und ebenfalls nicht (mehr) am Familienstand, das hat das BVerfG nunmehr deutlich gemacht.

Ausnahmen galten (gelten) ab dem dritten Kind, allerdings wird die Höhe der Zuschläge aus Gründen der Neuregelung nicht mehr zu halten sein, ggf. werden sie sehr niedrig werden, wenn die Alimentierung grundsätzlich steigt.

AltStrG

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 16:13Nein, dergleichen hat das BVerfG explizit nicht festgelegt! Im Gegenteil: Es hat die Tür zur weiten Gestaltungsmacht des Besoldungsgesetzgebers aufgemacht und im Urteil sich nur deshalb auf die 4K-Alleinverdiener-Familie bezogen, weil der Gesetzgeber davon bisher nicht begründet abgegrückt ist.

Nein. Wir haben dies bereits mehrfach ausgeführt. Das der Besoldungsgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz nicht völlig verlieren darf, ist systemimmanent und auch vom BVerfG nicht zu brechen. Das BVerfG soll kein Ersatzbesoldungsgesetzgeber sein, aber es kann Schranken, Brücken, Wassergräben und die berühmt-berüchtigten Leitplanken einziehen und ggf. einzelne Bestimmungen zur Gesetzeskraft verhelfen oder Vollstreckungsanordnungen erlassen, aber an diesem Punkt sind wir noch nicht.

Die 4K ist die Berechnungsgröße, der Beschluss führt all seinen Randnummern inkl. dem Verweis auf die bisherige Rechtsprechung des Zweiten Senats (inkl. der Sozialgesetzgebung des Ersten Senats) aus, dass weiterhin die Grundalimentierung das Maß aller Dinge zu sein hat, bis zu einer Familiengröße von 4K mit so wenig wie möglich Zuschlägen, egal welcher Art.

Also genau dem Gegenteil deines Gegenteils.

GoodBye

Also irgendwie verstehe ich dich gerade nicht ganz.

Kinderzuschläge 1 und 2 sind mit Sicherheit keine Privilegierung, sondern ein Mittel, dass der Gesetzgeber im bestimmten Umfang anwenden darf, um die Besoldung von tatsächlichen Verhältnissen abhängig zu machen und dadurch bei der Grundbesoldung - hier stimmen wir überein, dass diese eigentlich für 4K reichen sollte - zu sparen. Und das bei aktiven Beamten, aber auch bei Versorgungsempfängern durch Anknüpfung an der Grundbesoldungstabelle.

Auch deine Aussagen zu Vielkindfamilien kann ich nicht nachvollziehen. Nach geltender Rechtsprechung sprechen wir dort von sachgerechter Bedarfsermittlung und 115%. Wo leitest du diesbezüglich Potential für Änderungen ab?

Ich sehe auch nach möglichen Anpassungen der Grundbesoldung kein Volumen, Zuschläge ab Kind 3, die nach Rspr. den Mehrbedarf vollständig abdecken sollen, unter 115% zu reduzieren. Volumen kann überhaupt nur entstehen, wenn es bei den Anpassungen über das Mindestmaß hinausgeht. Dies wird - die Vergangenheit lehrt es - niemals der Fall sein.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe