Laufbahnbefähigung Gd durch Fernstudium

Begonnen von KML2025, 16.12.2025 14:47

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KML2025

Hallo zusammen,

ich arbeite im mittleren Dienst bei einer Großstadt. Ich habe dieses Jahr die Ausbildung zum Verwaltungswirt abgeschlossen und bin derzeit Beamter auf Probe.
Ich würde gerne irgendwann in den gehobenen Dienst aufsteigen und habe jetzt das Glück, dass ich als ehemaliger Soldat den Berufsförderungsdienst in Anspruch nehmen kann. Dieser würde mir ein Fernstudium finanzieren. Daher überlege ich, neben dem Job ein Fernstudium zu machen. Ich habe auch schon einige Studiengänge herausgesucht. Zum Beispiel den Studiengang ,,Public Management", in dem meine Ausbildung angerechnet würde und ich weniger Semester bis zum Bachelor absolvieren müsste. Nun ist natürlich die Frage, ob ich dadurch überhaupt die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 1. R., erhalte. Am besten wende ich mich an das Personalamt meiner Kommune. Das habe ich auch bereits, aber leider habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Deswegen dachte ich, ich frage schon mal hier, ob vielleicht jemand weiß oder den gleichen Weg schon gegangen ist.

Vielen Dank!

Roderick85

#1
Aus Interesse, bei welchem Anbieter hast du wegen dem Bachelor PuMa angefragt. Das mit der Anrechnung klingt sehr interessant.

Die Laufbahnbefähigung erhälst du normalerweise wenn du das Studium erfolgreich abgeschlossen hast und 1 1/2 Jahre auf einer passenden Stelle (hier A9 ghD) sitzt, wird dann als Hauptberufliche Tätigkeit anerkannt. Dann besteht die Möglichkeit für deine Kommune dir die Laufbahnbefähigung zuzuerkennen.



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Mit einem Fernstudium im Bereich "Verwaltungswissenschaften" erlangt meine keine Laufbahnbefähigung! Grundsätzlich gebührt dem Relgelaufbahnbewerber der Vorrang. Das heißt, wenn es eine Anwärterausbildung in diesem Bereich gibt, ist es nicht mehr möglich die Laufbahnbefähigung Beamter besonderer Fachrichtung zu werden (vgl. § 8 Abs. 1 LBG). Im Bereich Public Management bilden Land und Bund entsprechene Beamte aus, so dass ich dort keine Möglichkeit sehe.

Akutell wird über Änderungen nachgedacht, weil sich das Laufbahnrecht geändert hat.

Im Bereich "Wirtschaftswissenschaften" ist das anders. Aber da braucht man später auch noch eine entsprechende Aufgabe mit hauptberuflicher Tätigkeit.