Ruhendes Arbeitsverhältnis §33 VKA Arbeitgeber keine Mitteilung

Begonnen von JasminH, 17.12.2025 15:52

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JasminH

Hallo
Ich habe Ende November einen Rentenbescheid erhalten über befristete Teil Eu Rente rückwirkend zum 01.06.2025.
Darüber habe ich meinen Arbeitgeber sofort informiert. Eine Weiterbeschäftigung möchte ich nicht und hab sie nach Abs. 4 nicht beantragt. Mein Arbeitgeber müsste mir nun das ruhen meines Arbeitsverhältnisses mitteilen und 2 Wochen nach Zugang würde es lt. § 33 definitiv ruhen.

Leider kommt mein Arbeitgeber trotz schriftlicher Aufforderung der Mitteilungspflicht nicht nach. Hier wird vermutlich die Mitteilung wegen interne dienstl. Gründe verzögert, damit ich schön zum Jahreswechsel und vielleicht noch Anfang 2026 arbeite, ohne das ich das will. Habt ihr einen Rat für mich. Mein Arbeitgeber reagiert einfach nicht.

Auszug  § 33:Für das Ruhen gilt Satz 3 entsprechend:
"3Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung."

Danke

Maggus

Aus AN-Sicht ruht das Arbeitsverhältnis doch automatisch, es sei denn der Du beantragst die Weiterbeschäftigung (innerhalb von 2 Wochen) schriftlich bei Deinem Arbeitgeber.

Habe ich es richtig verstanden, Du hast den Rentenbescheid Deinem AG zukommen lassen und unverändert weitergearbeitet? Ein Weiterarbeiten ist ja möglich, aber nicht über dem im Rentenbescheid möglichen Umfang hinaus. Wurde dies beachtet?
Und wie lange hat Dein AG bereits Kenntnis vom Rentenbescheid und den genannten Bedingungen?

JasminH

Ich habe den Bescheid am 24.11 bekommen und am 25.11. dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Im § 33 Abs 2 S. 3 steht aber der Arbeitgeber muss einem das ruhende Arbeitsverhältnis mitteilen, was ja dann mit Rentenbeginn zum 01.06.2025 gewesen wäre. Und 14 Tage nach Zugang dieser Mitteilung würde es wirklich ruhen.
Meine Arbeitszeit war vorher Vollzeit. Hier müsste natürlich wenn ich weiter arbeiten würde, mein Arbeitsvertrag angepasst werden auf Teilzeit unter 6 Std. tägl. Aktuell arbeite ich unter 6 Stunden und nehme für den Rest Gleitzeit, weil ja noch nichts angepasst ist. Da ich ja keine Weiterbeschäftigung beantragt habe, wäre das mit den Stunden eh hinfällig.

Mir ist halt wichtig zu wissen, was ich tun kann oder muss. Muss ich weiter arbeiten, obwohl theoretisch das Arbeitsverhältnis ruht. Es fehlt halt an der Mitteilung vom Arbeitgeber. Der Auszug sagt eindeutig, dass es erst frühestens 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung des Arbeitgeber ruht.

McOldie

Bleib zuhause und teil deinem Arbeitgeber mit, dass du keinen Weiterbeschäftigungsantrag stellst und davon ausgehst, dass das Arbeitsverhältnis ruht. Hiefrzu ein Auszug aus einem Kommentar:

Hinweis für die Praxis

Grundsätzlich ist eine (schriftliche) Ruhensmitteilung keine Voraussetzung dafür, dass das Arbeitsverhältnis ruht. Allerdings kann im Fall einer nur teilweisen Erwerbsminderung ein Weiterbeschäftigungsantrag nach § 33 Abs. 3 TV-L den Eintritt des Ruhens verhindern. Danach kann eine Beschäftigte die Weiterbeschäftigung im Rahmen ihres Leistungsvermögens auf ihrem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz verlangen, soweit dringende dienstliche oder betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen und sie die Weiterbeschäftigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantragt. Die Frist beginnt nach der Rechtsprechung des BAG (entgegen dem Tarifwortlaut) nicht mit Zugang des Rentenbescheids, sondern erst mit Zugang der Ruhensmitteilung. Ohne Ruhensmitteilung kein Fristablauf für den Weiterbeschäftigungsantrag und damit auch keine Rechtssicherheit, was das Ruhen des Arbeitsverhältnisses angeht.

JasminH

Danke für die Antwort.
Ich hatte meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich ausdrücklich keine Weiterbeschäftigung will und er mir die Mitteilung des ruhenden Arbeitsverhältnisses vornehmen soll.
Von wo hast du den Kommentar zu § 33

McOldie

Zitat von: JasminH am 18.12.2025 13:29
Danke für die Antwort.
Ich hatte meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich ausdrücklich keine Weiterbeschäftigung will und er mir die Mitteilung des ruhenden Arbeitsverhältnisses vornehmen soll.
Von wo hast du den Kommentar zu § 33

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