Teilrente TV-L möglich?

Begonnen von florena, 19.12.2025 22:09

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florena

Hallo,

ich arbeite an einer Hochschule in NRW, habe 35 Jahre voll, könnte also eine Teilrente (99%) beantragen und weiter voll arbeiten (ich arbeite sehr gerne, mir macht alles ganz viel Spaß).

Meine Fragen:

Ist die Teilrente im TV-L speziell geregelt?
Kann mein Arbeitgeber eine Teilrente ablehnen?
Ist der TV-L die rechtliche Grundlage, oder der AG?

Ich bin über weiteren Input sehr dankbar.

Vielen Dank!
Florena

cyrix42

Solang du nicht die Regelaltersgrenze erreicht hast, läuft dein ungekündigter Arbeitsvertrag einfach weiter. Hier spricht weder der Bezug einer Teilrente noch der vollständigen etwas dagegen. (Einen Unterschied gäbe es nur bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen.) Ob man aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten dem AG über den Bezug der Teilrente informieren muss, bin ich mir nicht sicher; im Zweifelsfall zieht sich das dann mit der nun zur Pflicht gewordenen Einkommensteuer-Erklärung glatt...

btw: Die 35 Versicherungsjahre in der GRV reichen natürlich nur dann für den Rentenbezug, wenn man auch die jeweilige Altersgrenze erreicht hat (63 mit entsprechend hohen Abzügen).

florena

Die Altersgrenze (63) habe ich erreicht und bis zur Regelaltersgrenze (66,8) möchte ich sowieso arbeiten.
Allerdings ist das Krankengeld das Problem, weil es das nur 6 Wochen gibt.

Da muss ich jetzt abwägen.

florena

Es geht mir hier aber auch drum, ob ein Arbeitgeber (Hochschule NRW) die Teilrente ablehnen kann.

MoinMoin

Nein, dein AG kann dir weder eine Teil noch Vollrente ablehnen.
Warum auch, du arbeitest weiter wie gehabt, es gibt doch keine Änderung beim AV.
Wie auch er kann doch auch kein Zustimmungsbescheid herausgeben.

Bei einer Vollrente musst du allerdings deinen AG darüber informieren, da es dann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt und der KV Beitrag sinkt, so weit ich weiß.