Laufbahnwechsel: Sprungbeförderung etc.

Begonnen von danbir, 20.12.2025 11:46

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danbir

Guten Morgen liebes Forum,

vielleicht kann mir jemand bei folgendem rein fiktiven Fall weiterhelfen:

Nehmen wir an, ein Beamter auf Lebenszeit (BaL) befindet sich im Statusamt A10 des gehobenen nichttechnischen Dienstes (gntD). Diesem wird nun aufgrund eines bereits vor seiner Laufbahnausbildung des gntD schon absolvierten universitären technischen Studiums auf Master-Niveau und berücksichtigungsfähigen beruflichen Zeiten die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Dienst (htD) anerkannt. Nehmen wir zudem an, dass dieser Beamte sich nun erfolgreich auf eine unbefristete Stelle des htD bewirbt, welche mindestens mit A13h hinterlegt ist. Diese Stelle ist ebenfalls im Bereich des Bundes. Wie ist nun das weitere Vorgehen? Wird dieser Beamte

a) nach dem Absolvieren einer sechsmonatigen Erprobungszeit von A10 auf A13h befördert, da Sprungbeförderungen bei einem vertikalen Laufbahnwechsel zulässig sind oder
b) eine neue Urkunde (Ernennung A13h unter Berufung in das Verhältnis eines BaL) erhalten (damit für eine juristische Sekunde entlassen und gleich wieder eingestellt) oder
c) regulär die Statusämter einschließlich der gesetzlichen und ggf. weiteren Wartezeiten bis einschließlich A13g im gntD durchlaufen und erst anschließend nach A13h im htD befördert?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen! :)

Viele Grüße

Julianx1

Meines Erachtens ist es ein ganz normaler Laufbahnwechsel. Die regelmäßigen Besoldungsgruppen sind nur innerhalb einer Laufbahn zu durchlaufen. Wenn du aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst wechselst kann du es nach bestandenen Vorbereitungsdienst auch zB aus A8 heraus tun. Das Eingangsamt des hD ist ja dann die A13. Wie solltest du dann erst die Ämter des gD durchlaufen ? Das ist keine Sprungbeförderung.

danbir

Zitat von: Julianx1 am 20.12.2025 12:05
Meines Erachtens ist es ein ganz normaler Laufbahnwechsel. Die regelmäßigen Besoldungsgruppen sind nur innerhalb einer Laufbahn zu durchlaufen. Wenn du aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst wechselst kann du es nach bestandenen Vorbereitungsdienst auch zB aus A8 heraus tun. Das Eingangsamt des hD ist ja dann die A13. Wie solltest du dann erst die Ämter des gD durchlaufen ? Das ist keine Sprungbeförderung.

Vielen Dank, das habe ich wohl tatsächlich übersehen. In § 22 BBG heißt es tatsächlich:

(2) Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus.
(3) Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Ich schließe für den fiktiven Fall daraus:

1. Der Beamte wird (mind.) sechs Monate erprobt.
2. Nach erfolgreicher Erprobung wird er (im Rahmen freier Planstellen) vom ROI zum TRR befördert, da die Statusämter A11-A13g im htD nicht regelmäßig zu durchlaufen sind.

Soweit korrekt?

AltStrG

Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung gilt als gesichert?

danbir


AltStrG

Dann sollte man den fiktiven Fall nochmal prüfen, ob:

-auf "Master-Niveau" eine tatsächliche (!) Anerkennung im Rahmen des jeweils gültigen Laufbahngesetzes oder -verordnung ermöglicht (liegt ein geeigneter Master-Abschluss vor?)

-ob diese Anerkennung gleichzeitig die tatsächliche Laufbahnbefähigung beinhaltet und diese durch den Dienstherren auch eingesetzt wird, Stichwort Erprobung und Stellenfestsetzung.