"Durchbruch bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten"

Begonnen von wieauchimmer, 20.12.2025 16:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wieauchimmer

Ich hatte mich bereits vor einem Jahr für das Thema hier stark gemacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124922.msg381425.html#msg381425), es hat sich seit dem einiges getan - auch wenn manche behauptet hatten, es gibt hier eigtl. gar kein Problem  ;D ;D

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/durchbruch-bei-den-beihilfe-bearbeitungszeiten-bundestag-beschliesst-verbesserungen

Kurzfassung:

Der Bundestag hat erstmals eine verbindliche Vier-Wochen-Frist für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen beschlossen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung, gelten die beantragten Aufwendungen automatisch als erstattungsfähig. Ziel ist es, lange Wartezeiten und übermäßigen Prüfaufwand zu beenden.

Die Regelung geht maßgeblich auf den langjährigen Druck des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV) zurück. Hintergrund waren massive Rückstände beim Bundesverwaltungsamt mit zeitweise rund 160.000 unbearbeiteten Anträgen.

Einschränkung: Erstattungen können bis zu zwei Jahre rückwirkend überprüft und bei Überzahlungen zurückgefordert werden. Die Fiktionsregel gilt zunächst befristet auf sechs Jahre.

Insgesamt soll die Neuregelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stärken und die Bearbeitungsstaus dauerhaft reduzieren.

Scheinbar ist der Druck immer größer geworden und wer weiß, vielleicht ist der eine oder andere Verantwortliche auch über dieses Forum gestolpert.

Printmaster

Es scheint sich etwas zu bewegen, mehrere am 14.12.2025 eingereichte Beihilfeanträge wurden innerhalb von 3, -in Worten drei Arbeitstagen- bewilligt und noch in der der selben Woche überwiesen.

Hortensie

Nur werden dafür die Widersprüche extrem lange liegen (teils jahrelang) gelassen, trotzdem sie begründet wurden.

BalBund

Zitat von: Hortensie in 13.01.2026 16:05Nur werden dafür die Widersprüche extrem lange liegen (teils jahrelang) gelassen, trotzdem sie begründet wurden.
Aus diesem Grund reicht man exakt am Verfristungstag UTK ein und teilt dies formlos mit. Das beschleunigt die Bearbeitung dann enorm und die Beihilfestelle trägt alle Kosten des Verfahrens.